Artikel 13 VO (EU) 2020/691

Anforderungen an die Zulassung von Versandzentren, ausgenommen Versandzentren im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d

Bei der Erteilung der Zulassung stellt die zuständige Behörde sicher, dass Versandzentren, ausgenommen Versandzentren im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d, im Einklang stehen mit den Anforderungen gemäß

a)
Anhang I Teil 6 Nummer 1 in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren;
b)
Anhang I Teil 6 Nummer 2 in Bezug auf Einrichtungen und Ausrüstung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.