VO (EU) 2020/691
Delegierte Verordnung (EU) 2020/691 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern
Informationen
Ausfertigungsdatum30.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 174
Alle Normen
- TEIL IGEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TEIL IIREGISTRIERUNG, ZULASSUNG, VERZEICHNISSE UND FÜHREN VON AUFZEICHNUNGEN
- TITEL IZULASSUNG VON UNTERNEHMERN VON AQUAKULTURBETRIEBEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
- KAPITEL 1Zulassung von Aquakulturbetrieben, die ein erhebliches Risiko für die Seuchenausbreitung darstellen, sowie Ausnahmen von der Zulassungspflicht
- KAPITEL 2Anforderungen und Erteilung der Zulassung an Aquakulturbetriebe
- TITEL IIVON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ZU FÜHRENDE VERZEICHNISSE REGISTRIERTER UND ZUGELASSENER AQUAKULTURBETRIEBE
- KAPITEL 1Von der zuständigen Behörde geführte Verzeichnisse zugelassener Aquakulturbetriebe
- KAPITEL 2Verzeichnisse der von der zuständigen Behörde zugelassenen Aquakulturbetriebe
- TITEL IIIPFLICHTEN DER UNTERNEHMER ZUR FÜHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN, DIE ZUSÄTZLICH ZU DEN IN DER VERORDNUNG (EU) 2016/429 VORGESEHENEN AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BESTEHEN
- KAPITEL 1Von Unternehmern registrierter oder zugelassener Aquakulturbetriebe zu führende Aufzeichnungen
- KAPITEL 2Von Transportunternehmern zu führende Aufzeichnungen
- TEIL IIIÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN