Artikel 21 VO (EU) 2020/761

Zeitraum für die Beantragung der Lizenzen

Ab dem in Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/760 genannten Zeitpunkt der Anwendung eines Einfuhrzollsatzes von Null werden Einfuhrlizenzanträge für die Zollkontingente für Mais und Sorghum gemäß Artikel 185 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 bei den zuständigen spanischen und portugiesischen Behörden zwischen dem 7. und dem 11. eines jeden Monats, bis spätestens 13.00 Uhr (Brüsseler Zeit), eingereicht.

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