Artikel 72b VO (EU) 2020/761
ELAN1L-TCDOC, ausgedruckt aus dem ELAN
(1) Drittländer können vor dem in Artikel 72c Absatz 1 genannten Datum Dokumente im ELAN zur Verfügung stellen.
(2) Sind die in Absatz 1 genannten Dokumente eine Voraussetzung für die Erteilung von Einfuhrlizenzen und müssen sie den Zollbehörden auf Papier zur Verfügung gestellt werden, so werden sie von den Lizenz erteilenden Behörden auf Antrag des Marktteilnehmers aus dem ELAN ausgedruckt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.