Artikel 1 VO (EU) 2020/990
Gegenstand und Geltungsbereich
Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften in Teil IV Titel II Kapitel 2 und 3 der Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich der Verbringungen von Wassertieren und Erzeugnissen aus Wassertieren innerhalb der Union ergänzt.
Sie enthält insbesondere Vorschriften über
- a)
- die Pflichten der Unternehmer, einschließlich der Transportunternehmer, hinsichtlich der Beförderung von Wassertieren;
- b)
- ergänzende Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Wassertieren, die für besondere Zwecke oder Verwendungen bestimmt sind, einschließlich Bescheinigungs- und Meldeanforderungen;
- c)
- Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Tieren aus Aquakultur, ausgenommen lebende Tiere aus Aquakultur.
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