VO (EU) 2020/990
Delegierte Verordnung (EU) 2020/990 der Kommission vom 28. April 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheits- und Bescheinigungsanforderungen an Verbringungen von Wassertieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Wassertieren innerhalb der Union
Informationen
Ausfertigungsdatum28.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 221
Alle Normen
- TEIL IGEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TEIL IIVERBRINGUNGEN VON WASSERTIEREN
- KAPITEL 1Allgemeine Anforderungen an Unternehmer bei der Beförderung von Wassertieren
- KAPITEL 2Ergänzende Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Wassertieren
- Abschnitt 1Verbringungen von Wassertieren, die für Aquakulturbetriebe oder zur Freisetzung in offenen Gewässern bestimmt sind
- Abschnitt 2Verbringungen für den menschlichen Verzehr bestimmter lebender Wassertiere
- Abschnitt 3Verbringungen von Wassertieren, die für andere besondere Verwendungen und Zwecke bestimmt sind
- KAPITEL 3Veterinärbescheinigungen, Eigenerklärungen und Verbringungsmeldungen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften betreffend die Veterinärbescheinigung
- Abschnitt 2Vorschriften über den Inhalt von Veterinärbescheinigungen und Eigenerklärungen für Wassertiere
- Abschnitt 3Vorschriften über die Zuständigkeit der zuständigen Behörde für die Ausstellung der Veterinärbescheinigung
- Abschnitt 4Ausführliche Vorschriften über die Meldung von Verbringungen von Wassertieren
- TEIL IIIPRODUKTION, VERARBEITUNG UND VERTRIEB VON ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS AUS TIEREN AUS AQUAKULTUR, AUSGENOMMEN LEBENDE TIERE AUS AQUAKULTUR
- TEIL IVSCHLUSSBESTIMMUNGEN