Artikel 20 VO (EU) 2021/1057
Inhalt der Priorität
(1) Für eine Priorität betreffend die Unterstützung des in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe m genannten spezifischen Ziels wird Folgendes festgehalten:
- a)
- die Art der Unterstützung;
- b)
- die wichtigsten Zielgruppen; und
- c)
- eine Beschreibung der nationalen oder regionalen Unterstützungsprogramme.
(2) Bei auf die Unterstützung nach Absatz 1 und die entsprechende technische Hilfe begrenzten Programmen umfasst die Priorität auch die Kriterien für die Auswahl von Vorhaben.
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