Artikel 24 VO (EU) 2021/1057
Prüfung
Die Prüfung von Vorhaben kann jede Phase ihrer Durchführung und alle Ebenen der Verteilungskette betreffen, mit Ausnahme der Kontrolle der Endempfänger, es sei denn, eine Risikobewertung ergibt ein spezifisches Risiko für Unregelmäßigkeiten oder Betrug.
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