Artikel 25 VO (EU) 2021/1057

Operative Ziele

Mit der EaSI-Komponente werden die nachstehenden operativen Ziele verfolgt:

a)
Aufbau hochwertiger vergleichender analytischer Kenntnisse, damit sich die politischen Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 4 Absatz 1 genannten spezifischen Ziele auf fundierte Fakten stützen und für die Bedürfnisse und Herausforderungen sowie für die örtlichen Verhältnisse relevant sind;
b)
Erleichterung des wirksamen und integrativen Informationsaustausches, des Lernens voneinander, von Peer-Reviews und des Dialogs über die Politik in den in Artikel 4 Absatz 1 genannten Politikbereichen, um bei der Konzeption geeigneter politischer Maßnahmen Unterstützung zu leisten;
c)
Unterstützung sozialer Erprobungen in den in Artikel 4 Absatz 1 genannten Politikbereichen und Aufbau der Kapazitäten der Interessenträger auf nationaler und lokaler Ebene für die Vorbereitung, Konzeption und Umsetzung, die Übertragung oder die Umsetzung der getesteten sozialpolitischen Innovationen in größerem Maßstab, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von Projekten, die von lokalen Interessenträgern im Bereich der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen entwickelt werden, in größerem Maßstab;
d)
Erleichterung der freiwilligen geografischen Mobilität von Arbeitnehmern und Verbesserung der Beschäftigungschancen durch die Entwicklung und Bereitstellung besonderer Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber und Arbeitsuchende mit Blick auf die Entwicklung integrierter europäischer Arbeitsmärkte – von der Vorbereitung auf die Bewerbung bis zur Unterstützung nach der Einstellung – zur Besetzung freier Stellen in bestimmten Branchen, Berufen, Ländern oder Grenzregionen oder zur Unterstützung bestimmter Gruppen, z. B. schutzbedürftige Personen;
e)
Unterstützung der Entwicklung des Markt-Ökosystems in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mikrofinanzierung für Kleinstunternehmen in der Anlauf- und Entwicklungsphase, insbesondere für jene, die von schutzbedürftige Personen gegründet werden oder solche Personen beschäftigen;
f)
Unterstützung der Vernetzung auf Unionsebene und des Dialogs mit und zwischen den relevanten Interessenträgern in den in Artikel 4 Absatz 1 genannten Politikbereichen sowie Beitrag zum Aufbau der institutionellen Kapazitäten der beteiligten Interessenträger, einschließlich der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, der öffentlichen Sozial- und Krankenversicherungsträger, der Zivilgesellschaft, der Mikrofinanzinstitute und der Institute, die sozialen Unternehmen und der Sozialwirtschaft Finanzierung anbieten;
g)
Unterstützung der Entwicklung von sozialen Unternehmen und des Entstehens eines Marktes für Sozialinvestitionen durch Erleichterung öffentlicher und privater Interaktion sowie der Teilnahme von Stiftungen und philanthropischen Akteuren an diesem Markt;
h)
Orientierungshilfe für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur, die für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte erforderlich ist;
i)
Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit, um in ganz Europa den Transfer innovativer Lösungen zu beschleunigen und ihre Umsetzung in größerem Maßstab zu erleichtern, insbesondere in den in Artikel 4 Absatz 1 genannten Politikbereichen; und
j)
Unterstützung der Umsetzung der einschlägigen internationalen Sozial- und Arbeitsnormen im Kontext der Bewältigung der Globalisierungsherausforderungen und der externen Dimension der Unionspolitik in den in Artikel 4 Absatz 1 genannten Politikbereichen.

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