Artikel 35 VO (EU) 2021/1057

Prüfungen

Die Ergebnisse der Prüfungen bezüglich der Verwendung des Unionsbeitrags, die von Personen oder Stellen – einschließlich nicht von Organen oder Einrichtungen der Union beauftragter Personen oder Stellen – durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit gemäß Artikel 127 der Haushaltsordnung.

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