Artikel 35 VO (EU) 2021/1057
Prüfungen
Die Ergebnisse der Prüfungen bezüglich der Verwendung des Unionsbeitrags, die von Personen oder Stellen – einschließlich nicht von Organen oder Einrichtungen der Union beauftragter Personen oder Stellen – durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit gemäß Artikel 127 der Haushaltsordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.