Artikel 24 VO (EU) 2021/1059
Unterstützung von Projekten mit begrenztem Finanzvolumen
(1) Die Programme im Rahmen von Interreg A, B und D unterstützen Projekte mit begrenztem Finanzvolumen, und zwar entweder
- a)
- direkt im Rahmen der einzelnen Programme oder
- b)
- im Rahmen eines oder mehrerer Kleinprojektefonds.
(2) Ist ein Programm im Rahmen von Interreg B oder D nicht in der Lage, die in Absatz 1 genannte Verpflichtung zu erfüllen, werden die Gründe dafür, dass die Verpflichtung nicht erfüllt werden kann, gemäß Nummer 6 des im Anhang enthaltenen Musters dargelegt.
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