Artikel 42 VO (EU) 2021/1059
Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
Die Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen sind auf folgende Dienstleistungen und Expertise beschränkt, die von anderen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Einrichtungen oder natürlichen Personen als dem Begünstigten und allen Partnern des Vorhabens erbracht werden:
- a)
- Studien oder Erhebungen (z. B. Evaluierungen, Strategien, Konzeptpapiere, Planungskonzepte, Handbücher);
- b)
- berufliche Weiterbildung;
- c)
- Übersetzungen;
- d)
- Entwicklung, Änderung und Aktualisierung von IT-Systemen und Websites;
- e)
- Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbeartikel und -maßnahmen oder Information im Zusammenhang mit einem Vorhaben oder einem Programm;
- f)
- Finanzverwaltung;
- g)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering und Dolmetschdienste);
- h)
- Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren);
- i)
- Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertise, sonstige Beratungs- und Buchhaltungsleistungen;
- j)
- Rechte des geistigen Eigentums;
- k)
- Überprüfungen gemäß Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 46 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung;
- l)
- Kosten des Aufgabenbereichs „Rechnungsführung” auf Programmebene gemäß Artikel 76 der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 47 der vorliegenden Verordnung;
- m)
- Prüfkosten auf Programmebene gemäß den Artikeln 78 und 81 der Verordnung (EU) 2021/1060 und gemäß den Artikeln 48 und 49 der vorliegenden Verordnung;
- n)
- Gewährung von Garantien durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut, sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument vorgeschrieben ist;
- o)
- Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten, Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern; und
- p)
- sonstige im Rahmen der Vorhaben erforderliche Expertise und Dienstleistungen.
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