Artikel 50 VO (EU) 2021/1059

Mittelbindungen

Die Kommissionsbeschlüsse zur Genehmigung von Interreg-Programmen nach Artikel 18 der vorliegenden Verordnung müssen die Anforderungen an Finanzierungsbeschlüsse im Sinne des Artikels 110 Absatz 2 der Haushaltsordnung in Bezug auf den EFRE und die Unterstützung aus einem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union mit geteilter Mittelverwaltung erfüllen.

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