Artikel 5 VO (EU) 2021/1060

Politische Ziele

(1) Aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem EMFAF werden die folgenden politischen Ziele unterstützt:

a)
ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität;
b)
ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität;
c)
ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität;
d)
ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte;
e)
ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen.

Der JTF trägt zu dem spezifischen Ziel bei, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.

Absatz 1 Unterabsatz 1 dieses Artikels findet keine Anwendung auf die EFRE- und die ESF+-Mittel, die gemäß Artikel 27 auf den JTF übertragen werden.

(2) Der EFRE, der ESF+, der Kohäsionsfonds und der JTF tragen zu den Maßnahmen der Union bei und stärken ihren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt im Einklang mit Artikel 174 AEUV, indem die nachstehenden Ziele verfolgt werden:

a)
das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum” in Mitgliedstaaten und Regionen, unterstützt aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF; und
b)
das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit” (Interreg), unterstützt aus dem EFRE.

(3) Die Mitgliedstaaten und die Kommission fördern die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen den Fonds und sonstigen Instrumenten und Fonds der Union. Sie optimieren die Mechanismen zur Koordinierung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen, um Überschneidungen während der Programmplanung und der Durchführung zu vermeiden. Dementsprechend berücksichtigen die Mitgliedstaaten und die Kommission auch die relevanten länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung und Durchführung der Fonds.

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