(1)
Gelten für alle spezifischen Ziele |
Bezeichnung der grundlegenden Voraussetzungen |
Erfüllungskriterien |
Wirksame Mechanismen für die Überwachung des Markts für die Vergabe öffentlicher Aufträge |
Es bestehen Überwachungsmechanismen, die sämtliche öffentlichen Aufträge und ihre Vergabe im Rahmen der Fonds im Einklang mit den Vergaberechtsvorschriften der Union abdecken. Diese Anforderung beinhaltet Folgendes:
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1.
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Vorkehrungen zur Gewährleistung der Zusammenstellung wirksamer und verlässlicher Daten zu Vergabeverfahren über den Unionsschwellenwerten im Einklang mit den Berichterstattungspflichten nach den Artikeln 83 und 84 der Richtlinie 2014/24/EU und den Artikeln 99 und 100 der Richtlinie 2014/25/EU.
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2.
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Vorkehrungen zur Gewährleistung, dass die Daten mindestens folgende Elemente abdecken:
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a)
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Qualität und Intensität des Wettbewerbs: Name des erfolgreichen Bieters, Anzahl der ursprünglichen Bieter und Auftragswert;
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b)
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Angaben zum Endpreis nach Abschluss und zur Beteiligung von KMU als direkte Bieter, sofern die nationalen Systeme diese Informationen bieten.
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3.
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Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überwachung und Analyse der Daten durch die zuständigen nationalen Behörden im Einklang mit Artikel 83 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 99 Absatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU.
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4.
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Vorkehrungen, damit die Ergebnisse der Analyse im Einklang mit Artikel 83 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 99 Absatz 3 der Richtlinie 2014/25/EU der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
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5.
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Vorkehrungen zur Gewährleistung, dass sämtliche Informationen zu mutmaßlichen Angebotsabsprachen im Einklang mit Artikel 83 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 99 Absatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU an die zuständigen nationalen Stellen weitergeleitet werden.
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Instrumente und Kapazitäten zur wirksamen Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen |
Die Verwaltungsbehörden verfügen über die Instrumente und Kapazitäten zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen:
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1.
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Für Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen mit einer Rückforderungspflicht.
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2.
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Durch Zugang zu fachlicher Beratung und Orientierung zu Fragen im Bereich staatliche Beihilfen, die von Sachverständigen für staatliche Beihilfen aus lokalen oder nationalen Stellen erteilt wird.
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Wirksame Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte |
Es bestehen wirksame Mechanismen, um die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta” ) sicherzustellen; dies schließt Folgendes ein:
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1.
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Vorkehrungen zur Gewährleistung der Vereinbarkeit der aus den Fonds unterstützten Programme und deren Durchführung mit den einschlägigen Bestimmungen der Charta.
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2.
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Vorkehrungen zur Berichterstattung an den Begleitausschuss über Fälle von Nichtvereinbarkeit von aus den Fonds unterstützten Vorhaben mit der Charta und über gemäß den Vorkehrungen nach Artikel 69 Absatz 7 eingereichte Beschwerden bezüglich der Charta.
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Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCPRD) in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates(1) |
Es besteht ein nationaler Rahmen für die Gewährleistung der Umsetzung des UNCPRD; dies schließt Folgendes ein:
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1.
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Ziele mit messbaren Zielmarken, Datenerfassung und Überwachungsmechanismen.
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2.
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Vorkehrungen zur Gewährleistung, dass die Barrierefreiheitspolitik, die Rechtsvorschriften und die Standards bei der Ausarbeitung und Durchführung der Programme angemessenen Niederschlag finden.
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3.
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Vorkehrungen zur Berichterstattung an den Begleitausschuss über Fälle von Nichtvereinbarkeit von aus den Fonds unterstützten Vorhaben mit dem UNCRPD und über gemäß den Vorkehrungen nach Artikel 69 Absatz 7 eingereichte Beschwerden bezüglich des UNCRPD.
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Fußnote(n):
- (1)
Beschluss des Rates vom 26. November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 23 vom 27.1.2010, S. 35).
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