Artikel 14 VO (EU) 2021/1079
Einführung des EKG-Systems
Die Kommission
- a)
- entwickelt das EKG-System als unabhängiges Modul von TRACES,
- b)
- gewährleistet das Funktionieren, die Pflege, die technische Unterstützung und alle erforderlichen Aktualisierungen oder Weiterentwicklungen des EKG-Systems,
- c)
- hat für die Erstellung jährlicher Berichte und für die Weiterentwicklung, das Funktionieren und die Pflege des Systems Zugriff auf alle Daten, Informationen und Dokumente im EKG-System,
- d)
- stellt die Verknüpfung zwischen dem EKG-System und den nationalen Zollsystemen über die Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll sicher.
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