Artikel 14 VO (EU) 2021/1079

Einführung des EKG-Systems

Die Kommission

a)
entwickelt das EKG-System als unabhängiges Modul von TRACES,
b)
gewährleistet das Funktionieren, die Pflege, die technische Unterstützung und alle erforderlichen Aktualisierungen oder Weiterentwicklungen des EKG-Systems,
c)
hat für die Erstellung jährlicher Berichte und für die Weiterentwicklung, das Funktionieren und die Pflege des Systems Zugriff auf alle Daten, Informationen und Dokumente im EKG-System,
d)
stellt die Verknüpfung zwischen dem EKG-System und den nationalen Zollsystemen über die Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll sicher.

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