Artikel 4 VO (EU) 2021/1149

Achtung der Grundrechte

Aus dem Fonds finanzierte Maßnahmen werden unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Würde des Menschen durchgeführt. Insbesondere sind dabei die Charta, das Datenschutzrecht der Union und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zu achten. Bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Fonds müssen die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit besonders auf die Unterstützung und den Schutz schutzbedürftiger Personen, insbesondere von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen, achten.

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