ANHANG IV VO (EU) 2021/1149
MAßNAHMEN GEMÄß ARTIKEL 12 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 13 ABSATZ 10
- 1.
- Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung
- 2.
- Projekte zur Verbesserung der Interoperabilität von EU-Informationssystemen und nationalen IKT-Systemen, sofern dies in den Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten vorgesehen ist
- 3.
- Projekte zur Bekämpfung der wichtigsten Bedrohungen durch schwere und organisierte Kriminalität, in Bezug auf operative Maßnahmen im Rahmen des EU-Politikzyklus/EMPACT
- 4.
- Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Cyberkriminalität, insbesondere der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet, und von Straftaten, bei denen das Internet die wichtigste Plattform für die Beweiserhebung ist
- 5.
- Projekte zur Verbesserung der Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen
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