ANHANG IV VO (EU) 2021/1149

MAßNAHMEN GEMÄß ARTIKEL 12 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 13 ABSATZ 10

1.
Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung
2.
Projekte zur Verbesserung der Interoperabilität von EU-Informationssystemen und nationalen IKT-Systemen, sofern dies in den Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten vorgesehen ist
3.
Projekte zur Bekämpfung der wichtigsten Bedrohungen durch schwere und organisierte Kriminalität, in Bezug auf operative Maßnahmen im Rahmen des EU-Politikzyklus/EMPACT
4.
Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Cyberkriminalität, insbesondere der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet, und von Straftaten, bei denen das Internet die wichtigste Plattform für die Beweiserhebung ist
5.
Projekte zur Verbesserung der Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen

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