Artikel 24 VO (EU) 2021/1153
Ausschussverfahren
(1) Die Kommission wird vom CEF-Koordinierungsausschuss unterstützt, der je nach zu behandelndem Thema in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammentreten kann. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
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