Artikel 4 VO (EU) 2021/1173
Tätigkeitsbereiche
(1) Das Gemeinsame Unternehmen erfüllt den in Artikel 3 festgelegten Auftrag entsprechend den folgenden Tätigkeitsbereichen:
- a)
- Bereich „Verwaltung” : die allgemeinen Tätigkeiten für die Geschäftstätigkeit und die Verwaltung des Gemeinsamen Unternehmens;
- b)
- Bereich „Infrastruktur” : die Tätigkeiten für die Anschaffung, die Inbetriebnahme, den Ausbau und den Betrieb der sicheren, hypervernetzten Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Dateninfrastruktur von Weltrang, einschließlich der Förderung der Übernahme und systematischen Nutzung der in der Union erzielten Forschungs- und Innovationsergebnisse;
- c)
-
Bereich „Föderierung der Hochleistungsrechendienste” : alle Tätigkeiten, um der Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft, einschließlich KMU, und dem öffentlichen Sektor den unionsweiten Zugang zu föderierten, sicheren Hochleistungsrechen- und Datenressourcen und -diensten zu gewähren, insbesondere in Zusammenarbeit mit PRACE und GÉANT; zu diesen Tätigkeiten gehören:
- i)
- Unterstützung der Zusammenführung der Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Datenressourcen, die ganz oder teilweise im Eigentum des Gemeinsamen Unternehmens stehen oder von den beteiligten Staaten freiwillig zur Verfügung gestellt werden;
- ii)
- Unterstützung der Zusammenführung der Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Dateninfrastrukturen mit den gemeinsamen europäischen Datenräumen und den föderierten, sicheren Cloud- und Dateninfrastrukturen der Union;
- iii)
- Unterstützung der Entwicklung, der Anschaffung und des Betriebs einer Plattform für die nahtlose Föderierung und sichere Bereitstellung von Hochleistungsrechen- und Quanteninformatikdienste- und Dateninfrastrukturen durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle vom Gemeinsamen Unternehmen verwalteten Hochleistungsrechen- oder Datendienste, die allen Nutzern als einziger Zugangspunkt dient;
- d)
-
Bereich „Technologie” : ehrgeizige Forschungs- und Innovationstätigkeiten für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und innovativen Hochleistungsrechenökosystems von Weltrang in ganz Europa, das Hardware- und Softwaretechnik und deren Integration in Rechnersysteme zum Gegenstand hat und die gesamte wissenschaftliche und industrielle Wertschöpfungskette umfasst, um einen Beitrag zur strategischen Autonomie der Union zu leisten; der Schwerpunkt in diesem Bereich liegt auch auf energieeffizienter Hochleistungsrechentechnik, die zur ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt; diese Tätigkeiten betreffen unter anderem:
- i)
- Mikroprozessorkomponenten mit niedrigem Stromverbrauch, Komponenten für die Zusammenführung, Systemarchitektur und damit verbundene Technologien wie neuartige Algorithmen, Softwarecodes, Werkzeuge und Umgebungen;
- ii)
- neu entstehende Rechenparadigmen und ihre Integration in führende Hochleistungsrechensysteme im Rahmen eines Mitgestaltungskonzepts; diese Technologien werden mit der Entwicklung, Anschaffung und Einführung von Spitzenklasse-Supercomputern, einschließlich Quantencomputern, und von Infrastrukturen verknüpft;
- iii)
- Technik und Systeme für die Zusammenführung und den Betrieb klassischer Hochleistungsrechensysteme mit anderer, oft ergänzender Rechentechnik, beispielsweise mit Quanteninformatik und anderer neu entstehender Rechentechnik, sowie Sicherstellung ihres wirksamen Betriebs;
- iv)
- neue Algorithmen und neue Software-Technik, die erhebliche Leistungssteigerungen bieten;
- e)
-
Bereich „Anwendung” : Tätigkeiten zur Erzielung und Beibehaltung europäischer Spitzenleistungen bei zentralen Rechen- und Datenanwendungen und Programmcodes für Wissenschaft, Wirtschaft, einschließlich KMU, und öffentlichen Sektor; diese Tätigkeiten betreffen unter anderem:
- i)
- Anwendungen, einschließlich neuer Algorithmen und Softwareentwicklung, für öffentliche und private Nutzer, die von der Nutzung der Ressourcen und Fähigkeiten von Spitzenklasse-Supercomputern und ihrer Konvergenz mit fortgeschrittener digitaler Technik wie künstlicher Intelligenz, Hochleistungsdatenanalyse, Cloud-Technologien usw. durch das Mitgestaltungskonzept, durch Entwicklung und Optimierung hochleistungsrechenfähiger, groß angelegter und neu entstehender Programmcodes und Anwendungen für Pilotmärkte profitieren;
- ii)
- Unterstützung u. a. von Exzellenzzentren für Hochleistungsrechenanwendungen und von großen hochleistungsrechenfähigen Pilot- und Demonstrationsanlagen und Pilot-Prüfständen für Anwendungen und fortgeschrittene digitale Dienste zur Massendatenverarbeitung in verschiedensten wissenschaftlichen, öffentlichen und industriellen Bereichen;
- f)
- Bereich „Ausweitung der Nutzung und der Kompetenzen” : Entwicklung von Kapazitäten und Kompetenzen, die Spitzenleistungen in den Bereichen Hochleistungsrechnen, Quanteninformatik sowie Datennutzung unter Berücksichtigung von Synergien mit anderen Programmen und Instrumenten, insbesondere mit dem Programm „Digitales Europa” fördern, Ausweitung des wissenschaftlichen und industriellen Einsatzes von Hochleistungsrechenressourcen und -Datenanwendungen und Förderung des industriellen Zugangs zu Hochleistungsrechen- und Dateninfrastrukturen und deren Einsatzes für Innovationen, die auf den Bedarf der Industrie ausgerichtet sind sowie Aufbau einer sachkundigen führenden Wissenschaftsgemeinschaft und qualifizierter Arbeitskräfte in Europa für eine wissenschaftliche Führungsposition und den digitalen Wandel in der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Unterstützung und Vernetzung der nationalen Kompetenzzentren für Hochleistungsrechnen und der Exzellenzzentren für Hochleistungsrechnen;
- g)
- Bereich „Internationale Zusammenarbeit” : Festlegung und Durchführung von Tätigkeiten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Hochleistungsrechnen und Beteiligung daran zur Bewältigung globaler wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen bei gleichzeitiger Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Ökosystems der Zulieferer und Nutzer von Hochleistungsrechentechnik, entsprechend den außenpolitischen Zielen und internationalen Verpflichtungen der Union;
- h)
-
Bereich „KI-Fabriken” für eine vertrauenswürdige und ethische KI, der Tätigkeiten für die Bereitstellung einer KI-orientierten Infrastruktur für Hochleistungsrechendienste umfasst, um die Forschungs- und Innovationskapazitäten, Kompetenzen und Fähigkeiten des KI-Ökosystems weiterzuentwickeln; hierzu gehören die folgenden Tätigkeiten:
- i)
- Anschaffung und Betrieb KI-optimierter Supercomputer, die gemeinsam in Rechenzentren untergebracht werden oder über Hochgeschwindigkeitsnetze mit Rechenzentren verbunden sind,
- ii)
- Aufrüstung bestehender EuroHPC-Supercomputer mit KI-Fähigkeiten,
- iii)
- Gewährung des Zugangs und fairer Zugangsmöglichkeiten zu den KI-optimierten Supercomputern oder mit KI-Fähigkeiten aufgerüsteten EuroHPC-Supercomputern sowie Ausweitung ihrer Nutzung auf eine große Zahl öffentlicher und privater Nutzer, einschließlich Start-up-Unternehmen und kleiner und mittlerer Unternehmen,
- iv)
- Betrieb zentraler oder verteilter Zentren für KI-orientierte Hochleistungsrechendienste zur Unterstützung des KI-Start-up-Ökosystems und des Forschungs- und Innovationsökosystems mit algorithmischer Unterstützung, Unterstützung bei Weiterentwicklung, Training, Erprobung, Bewertung und Validierung von KI-Trainingsmodellen und -systemen und Unterstützung der Entwicklung neu entstehender großer KI-Anwendungen in strategischen Bereichen wie Gesundheit und Pflege, Klimawandel, Robotik oder vernetztes und automatisiertes Fahren,
- v)
- Betrieb von Supercomputer-freundlichen Programmiereinrichtungen, auch für die Parallelisierung von KI-Anwendungen zur Optimierung der Nutzung von Hochleistungsrechenkapazitäten,
- vi)
- Betrieb anderer KI-tauglicher Hochleistungsrechendienste,
- vii)
- Gewinnung, Zusammenführung und Ausbildung von Talenten, um ihre Kompetenzen und Fähigkeiten bei der Nutzung der EuroHPC-Supercomputer für KI weiterzuentwickeln,
- viii)
- Zusammenwirken mit den anderen KI-Fabriken, Zugänglichmachung ihrer Dienstleistungen in ganz Europa und Zusammenarbeit mit den EuroHPC-Kompetenzzentren und EuroHPC-Exzellenzzentren sowie mit einschlägigen KI-Initiativen der Union, wie etwa den KI-Start-up-Zentren, den KI- und Datenökosystemen, den KI-Test- und -Versuchsanlagen, der europäischen zentralen KI-Plattform, den KI-orientierten digitalen Innovationszentren, den mit KI befassten Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, einschlägigen europäischen Forschungsinfrastrukturen und anderen damit verbundenen Initiativen.
(2) Im Falle einer kumulativen, ergänzenden oder kombinierten Finanzierung zwischen Unionsprogrammen kann das Gemeinsame Unternehmen zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Tätigkeiten gemäß dem einschlägigen Arbeitsprogramm der Kommission mit der Durchführung zusätzlicher Aufgaben betraut werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.