Artikel 5 VO (EU) 2021/1189

Anforderungen an die Identität von Saatgutpartien von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material

Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material muss auf der Grundlage aller folgenden Elemente identifizierbar sein:

1.
das Elternmaterial und das Produktionssystem, das bei der Kreuzung für die Erzeugung des ökologischen/biologischen heterogenen Materials gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a oder gegebenenfalls Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c verwendet wurde, oder die Geschichte des Materials und der On-Farm-Bewirtschaftungspraktiken, einschließlich der Frage, ob die Auslese natürlich und/oder durch menschliches Eingreifen erfolgt ist, in den Fällen von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c;
2.
das Land der Züchtung oder der Erzeugung;
3.
die Charakterisierung der gemeinsamen wesentlichen Merkmale und der phänotypischen Heterogenität des Materials.

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