Artikel 1 VO (EU) 2021/1225
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die Einzelheiten für den Austausch von Daten zwischen Zollbehörden und nationalen statistischen Stellen sowie zwischen Steuerbehörden und nationalen statistischen Stellen festgelegt. Ferner werden die Einzelheiten für den Austausch von Mikrodaten aus Zollanmeldungen im Zusammenhang mit Aus- und Einfuhren von Waren zwischen den nationalen statistischen Stellen festgelegt.
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