Artikel 10 VO (EU) 2021/1229
Förderfähige Personen und Einrichtungen
Ungeachtet der in Artikel 197 der Haushaltsordnung festgelegten Kriterien können sich nur Rechtsträger, die in einem Mitgliedstaat als Einrichtung des öffentlichen Rechts oder als privatrechtliche Einrichtung, die im öffentlichen Auftrag tätig wird, niedergelassen sind, als potenzielle Begünstigte im Rahmen dieser Verordnung bewerben.
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