ANHANG I VO (EU) 2021/1236

EINZIGES DOKUMENT (VERORDNUNG (EU) 2019/787)

„NAME”

Wichtiger Hinweis: Den Antragstellern wird empfohlen, keine personenbezogenen Daten (einschließlich Namen) und insbesondere keine personenbezogenen Kontaktdaten (z. B. personenbezogene Telefonnummern und E-Mail-Adressen) anzugeben. Alle in diesem Formular übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)verarbeitet. Im Falle eines Einspruchs wird der Name des Antragstellers dem Einspruchsführer mitgeteilt, damit die geeigneten Konsultationen gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)aufgenommen werden können. Die Datenschutzerklärung ist auf der Europa-Website abrufbar.

1.
Einzutragende(r) Name(n)

...

2.
Drittland oder Drittländer, zu dem bzw. Denen das abgegrenzte Gebiet gehört

...

3.
Art der geografischen Angabe

Geografische Angabe

4.
Spirituosenkategorie(n)

...

5.
Beschreibung der Merkmale der Spirituose

...

6.
Beschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

...

7.
Herstellungsverfahren

...

8.
Besondere Vorschriften für die Verpackung

... [Falls unzutreffend, bitte frei lassen. Etwaige Vorschriften sind kurz zu begründen.]

9.
Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung

... [Falls unzutreffend, bitte frei lassen. Etwaige Vorschriften sind kurz zu begründen.]

10.
Beschreibung des Zusammenhangs der Spirituose mit ihrem geografischen Ursprung, gegebenenfalls unter Hervorhebung besonderer Merkmale des Erzeugnisses oder des Herstellungsverfahrens, die diesen Zusammenhang begründen

... ---------------------------------------------------- Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

(2)

Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1).

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