ANHANG II VO (EU) 2021/1236
EINSPRUCH (VERORDNUNG (EU) 2019/787)
Wichtiger Hinweis: Den Antragstellern wird empfohlen, keine personenbezogenen Daten (einschließlich Namen) und insbesondere keine personenbezogenen Kontaktdaten (z. B. personenbezogene Telefonnummern und E-Mail-Adressen) anzugeben. Alle in diesem Formular übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)verarbeitet. Der Einspruch einschließlich des Namens des Einspruchsführers wird gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)dem Antragsteller mitgeteilt. Die Datenschutzerklärung ist auf der Europa-Website abrufbar.
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1.
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Name des Erzeugnisses
[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt] ...- 2.
- Bezugsangaben
[gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt] Bezugsnummer:... Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt: …- 3.
- Einspruch
[Name des Mitgliedstaats, des Drittlands oder der in einem Drittland ansässigen juristischen oder natürlichen Person mit einem berechtigten Interesse, der bzw. das bzw. die hiermit Einspruch einlegt] ist der Auffassung, dass der Antrag gemäß den Nummern 1 und 2 gegen die Bedingungen des Kapitels III der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen könnte, und behält sich das Recht vor, gemäß Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/787 eine Einspruchsbegründung einzureichen.- 4.
- Kontaktdaten
Kontakt*:... Vereinigung/Organisation oder nationale Behörde: Dienststelle:... Anschrift: ... Telefon: + ... E-Mail-Adresse: ...- 5.
- Datum und Unterschrift
[Name:] [Dienststelle/Organisation:] [Anschrift:] [Telefon: +] [E-Mail-Adresse:] [Datum:] [Unterschrift:]Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
- (2)
Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1).
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