Artikel 26 VO (EU) 2021/1248
Warenkommissionierung
Es gibt Kontrollen, mit denen gewährleistet werden kann, dass das richtige Tierarzneimittel entnommen wird. Das entnommene Tierarzneimittel verfügt noch über eine angemessen lange Haltbarkeit und wurde während der Lagerung nicht beschädigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.