Artikel 5 VO (EU) 2021/1248
Verwaltung ausgelagerter Tätigkeiten
Das Qualitätssicherungssystem erstreckt sich auf die Kontrolle und Überprüfung jeglicher ausgelagerten Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Großhandelsvertrieb von Tierarzneimitteln. Diese Kontrolle und Überprüfung umfassen das Qualitätsrisikomanagement und beinhalten Folgendes:
- a)
- Bewertung der Eignung und Kompetenz des Auftragnehmers für die Durchführung der Tätigkeit sowie erforderlichenfalls Überprüfung seiner Berechtigung;
- b)
- Festlegung der Zuständigkeiten und der Kommunikationsprozesse für die qualitätsbezogenen Tätigkeiten der beteiligten Parteien;
- c)
- regelmäßige Überwachung und Überprüfung der Leistung des Auftragnehmers und regelmäßige Bestimmung und Implementierung jeglicher erforderlicher Verbesserungen.
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