ANHANG I VO (EU) 2021/1338

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

(1)
Nummer 37 erhält folgende Fassung:

37.
„Bewölkung von flugbetrieblicher Bedeutung” eine Bewölkung, bei der die Wolkenuntergrenze in einer Höhe über Grund unterhalb 5000 ft oder unterhalb der höchsten Sektorenmindesthöhe liegt, wobei der größere der beiden Werte anzuwenden ist, oder eine Cumulonimbusbewölkung oder hochreichende Cumulus-Congestus-Bewölkung in beliebiger Höhe über Grund;.

(2)
Nummer 107 erhält folgende Fassung:

107.
„Beratungszentrum für Vulkanasche” (Volcanic Ash Advisory Centre, VAAC): ein meteorologisches Zentrum, das Flugwetterüberwachungsstellen, Bezirkskontrollstellen, Fluginformationszentralen, die Weltgebietsvorhersagezentralen und internationale OPMET-Datenbanken hinsichtlich der lateralen und vertikalen Ausdehnung sowie der voraussichtlichen Richtung der Vulkanasche, die sich in der Atmosphäre befindet, berät;.

(3)
Nummer 168 erhält folgende Fassung:

168.
„DataLink-VOLMET (D-VOLMET)” : die Bereitstellung der Routine-Flugplatzwettermeldung (METAR), Flugplatz-Wettersondermeldung (SPECI), der TAF, SIGMET, Sonderflugmeldungen, die nicht von einer SIGMET erfasst sind, und, sofern verfügbar, AIRMET, über DataLink;.

(4)
Die folgenden Nummern 264 bis 266 werden angefügt:

264.
„Vulkan-Beobachtungsstelle” (volcano observatory): ein von der zuständigen Behörde ausgewählter Anbieter, der die Aktivitäten eines Vulkans oder einer Gruppe von Vulkanen beobachtet und diese Beobachtungen einer vereinbarten Liste von Empfängern aus der Luftfahrt zur Verfügung stellt;
265.
„Geography Markup Language (GML)” : ein Kodierungsstandard des Open Geospatial Consortium (OGC);
266.
„Weltraumwetterzentrale” (Space weather centre, SWXC): ein Überwachungs- und Beratungszentrum für Weltraumwettererscheinungen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie die Hochfrequenz-Funkkommunikation, die Kommunikation über Satellit und GNSS-gestützte Navigations- und Überwachungssysteme beeinträchtigen bzw. ein Strahlungsrisiko für Luftfahrzeuginsassen darstellen..

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