Artikel 2 VO (EU) 2021/1423
Das elektronische Austauschsystem
Für den Austausch von Informationen, die in den Geltungsumfang dieser Verordnung fallen, wird gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1427 als System im Sinne von Artikel 18 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2021/555 das Binnenmarkt-Informationssystem eingesetzt.
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