Artikel 2 VO (EU) 2021/1755
Ziele
(1) Mit der Reserve wird Unterstützung geleistet, um den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in den Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Regionen und lokalen Gemeinschaften, und in den Sektoren — insbesondere denjenigen, die am stärksten vom Austritt betroffen sind — entgegenzuwirken und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt abzufedern.
(2) Die Ziele der Reserve werden im Einklang mit dem in Artikel 11 AEUV verankerten Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung verfolgt, wobei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen” Rechnung zu tragen ist.
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