Artikel 1 VO (EU) 2021/1938
Gegenstand und Anwendungsbereich
In dieser Verordnung wird ein Muster des Ausweises gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B der genannten Verordnung angegebenen Vogelarten (Heimvögel) aus einem Gebiet oder Drittland in einen Mitgliedstaat zu anderen als Handelszwecken festgelegt.
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