Artikel 2 VO (EU) 2021/1938
Musterausweis
(1) Das Muster des Ausweises gemäß Artikel 1 ist im Anhang enthalten und umfasst Folgendes:
- a)
- die Veterinärbescheinigung gemäß Teil 1 des Anhangs;
- b)
- die schriftliche Erklärung, die vom Tierhalter oder einer ermächtigten Person zu unterzeichnen ist, gemäß Teil 2 des Anhangs.
(2) Die Veterinärbescheinigung gemäß Absatz 1 Buchstabe a muss folgenden Anforderungen genügen:
- a)
- sie ist gemäß den Erläuterungen in Teil II der Veterinärbescheinigung auszufüllen;
- b)
- sie ist von einem amtlichen Tierarzt des Versandgebiets oder -drittlands oder von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt und anschließend von der zuständigen Behörde dieses Gebiets oder Drittlands gemäß den Anforderungen für die Ausstellung der Veterinärbescheinigung gemäß Teil 3 des Anhangs mit einem Sichtvermerk versehen.
(3) Die schriftliche Erklärung gemäß Absatz 1 Buchstabe b ist vom Tierhalter oder der ermächtigten Person gemäß den Anforderungen an die Ausstellung der schriftlichen Erklärung gemäß Teil 4 des Anhangs auszufüllen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.