Artikel 2 VO (EU) 2021/1938

Musterausweis

(1) Das Muster des Ausweises gemäß Artikel 1 ist im Anhang enthalten und umfasst Folgendes:

a)
die Veterinärbescheinigung gemäß Teil 1 des Anhangs;
b)
die schriftliche Erklärung, die vom Tierhalter oder einer ermächtigten Person zu unterzeichnen ist, gemäß Teil 2 des Anhangs.

(2) Die Veterinärbescheinigung gemäß Absatz 1 Buchstabe a muss folgenden Anforderungen genügen:

a)
sie ist gemäß den Erläuterungen in Teil II der Veterinärbescheinigung auszufüllen;
b)
sie ist von einem amtlichen Tierarzt des Versandgebiets oder -drittlands oder von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt und anschließend von der zuständigen Behörde dieses Gebiets oder Drittlands gemäß den Anforderungen für die Ausstellung der Veterinärbescheinigung gemäß Teil 3 des Anhangs mit einem Sichtvermerk versehen.

(3) Die schriftliche Erklärung gemäß Absatz 1 Buchstabe b ist vom Tierhalter oder der ermächtigten Person gemäß den Anforderungen an die Ausstellung der schriftlichen Erklärung gemäß Teil 4 des Anhangs auszufüllen.

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