Artikel 3 VO (EU) 2021/1938

Aufhebung

Die Entscheidung 2007/25/EG wird aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Entscheidung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung und auf die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1933.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.