ANHANG V VO (EU) 2021/1971
ANHANG V
Abschnitt 1: Erläuterungen
- a)
-
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- i)
- „Buchungsdatum” : Datum und Zeitpunkt, zu dem die Institute die Transaktionen für die Zwecke des Benchmarking buchen;
- ii)
- „Ursprüngliche Marktbewertung” ( „IMV” ): Mark-to-Market-Wert der in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumente zum IMV-Referenzdatum und -zeitpunkt;
- iii)
- „IMV-Referenzdatum” : Datum und Zeitpunkt, zu dem die Institute die IMV der Transaktionen im Benchmarking-Portfolio feststellen;
- iv)
- „IMV-Einreichungstermin” : Datum, bis zu dem die Institute die IMV-Ergebnisse für die Transaktionen im Benchmarking-Portfolio einreichen müssen;
- v)
- „VaR” : Value at Risk (Risikopotenzial);
- vi)
- „sVaR” : Stressed Value at Risk (Risikopotenzial unter Stressbedingungen);
- vii)
- „IRC” : Incremental Risk Charge (Ansatz für zusätzliche Risiken);
- viii)
- „CTP” : Correlation Trading Portfolio (Korrelationshandelsportfolio);
- ix)
- „APR” : All Price Risk (alle Preisrisiken abbildende Zahl), berechnet nach Artikel 377 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
- x)
- „Risikomessgrößen” ( „RM” ): Wert von VaR, sVaR und, falls erforderlich, IRC und APR für die Portfolios, gemäß Abschnitt 3 dieses Anhangs, zwischen dem ersten und dem letzten RM-Referenzdatum;
- xi)
- „Erstes RM-Referenzdatum” : Datum, an dem die Institute mit der Berechnung der RM-Werte beginnen;
- xii)
- „Letztes RM-Referenzdatum” : Datum, an dem die Institute die Berechnung der RM-Werte beenden;
- xiii)
- „RM-Einreichungstermin” : Datum, bis zu dem die Institute die RM-Ergebnisse für die Transaktionen im Benchmarking-Portfolio einreichen müssen;
- xiv)
- „Barwert” ( „PV” ): Mark-to-Market-Wert der in Abschnitt 3 dieses Anhangs genannten Portfolios zum letzten RM-Referenzdatum;
- xv)
- „ATM” (At the Money): „Am Geld” in Bezug auf den relativen Stand des aktuellen oder künftigen Preises des Basiswerts eines Derivats gegenüber dem Ausübungspreis dieses Derivats;
- xvi)
- „OTM” (Out of the Money): „Aus dem Geld” in Bezug auf den relativen Stand des aktuellen oder künftigen Preises des Basiswerts eines Derivats gegenüber dem Ausübungspreis dieses Derivats;
- xvii)
- „ITM” (In the Money): „Im Geld” in Bezug auf den relativen Stand des aktuellen oder künftigen Preises des Basiswerts eines Derivats gegenüber dem Ausübungspreis dieses Derivats;
- xviii)
- „long” : „gekauft” und „short” : „verkauft” ;
- xix)
- „CDS” : Credit Default Swaps (Kreditausfallswaps);
- xx)
- Bei Kreditausfallswaps bezeichnet „Long” eine „erworbene Absicherung” und „Short” eine „veräußerte Absicherung” ;
- xxi)
- „Mio.” : Millionen;
- xxii)
- „OTC” : Over the Counter (außerbörslich gehandelt).
- b)
-
Für das „Benchmarking” gelten folgende Datumsvorgaben:
- i)
- Buchungsdatum ist der 19. September 2019;
- ii)
- IMV-Referenzdatum ist der 26. September 2019 (17:30 Uhr MEZ bis 16:30 Uhr GMT);
- iii)
- IMV-Einreichungstermin ist der 4. Oktober 2019;
- iv)
- erstes RM-Referenzdatum ist der 20. Januar 2020;
- v)
- letztes RM-Referenzdatum ist der 31. Januar 2020;
- vi)
- RM-Einreichungstermin ist der 28. Februar 2020.
- c)
- Sofern in Abschnitt 2 dieses Anhangs nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden alle Positionen zu dem unter Buchstabe b Ziffer i dieses Abschnitts genannten Buchungsdatum gebucht. Sobald die Positionen gebucht wurden, altert jedes Portfolio während der Dauer des Benchmarking und wird unter der Annahme berechnet, dass das Institut während der gesamten Dauer des Benchmarking nicht in die Verwaltung des Portfolio eingreift. Sofern in den Spezifikationen für das jeweilige Instrument nichts anderes vorgegeben ist, werden die Ausübungspreise für Optionspositionen in Relation zu den am Buchungsdatum festgestellten Schlusskursen des betreffenden Basiswerts ermittelt.
- d)
- Für die Zwecke der ursprünglichen Marktbewertung muss die Bewertung eines jeden Instruments zum IMV-Einreichungstermin bei der zuständigen Behörde des Instituts eingereicht werden. Bis zu diesem Termin müssen die Institute zu den Ergebnissen auch Erläuterungen im Sinne von Buchstabe e übermitteln. Die IMV wird nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit der Frontoffice-Bewertung des Instituts bereitgestellt. Werden die IMVs nicht vom Frontoffice des Instituts bereitgestellt, muss das Institut in seinen Erläuterungen angeben, aus welcher Quelle die IMV-Daten stammen.
- e)
-
Die Erläuterungen, die die Institute zusammen mit der IMV übermitteln, müssen für jedes Instrument Folgendes enthalten:
- i)
- die zur Berechnung der IMV des Instruments verwendeten Risikofaktoren;
- ii)
- das zur Berechnung der IMV des Instruments verwendete Preismodell und eine Beschreibung dieses Preismodells;
- iii)
- die in das VaR-Modell für das Instrument eingehenden Risikofaktoren;
- iv)
- die in das VaR-Modell eingehenden Risikofaktoren, die als Bewertungsfaktoren auch in die IMV des Instruments eingehen;
- v)
- Spezifika des VaR-Modells in Bezug auf das Instrument;
- vi)
- verfügbare Referenzdaten für das Instrument im institutseigenen Format;
- vii)
- die unter den Buchstaben h, i, l, n, o, p, w, x, z, hh und ll genannten Aspekte.
- f)
-
Für die Zwecke von Buchstabe e Ziffer v ist alles Folgende anzugeben:
- i)
- Kurzbeschreibung des VaR-Modells;
- ii)
- angewandte Neubewertungsmethoden;
- iii)
- funktionale Form für die Modellierung von Renditen (z. B. absolute, relative, andere Methoden);
- iv)
- qualitative Angaben zu den Zeitreihen, die zur Kalibrierung des VaR-Modells in Bezug auf das Instrument verwendet wurden (z. B. Quelle, Normalisierungsmethodik, verwendete Unterklassen, sonstige Informationen, die aus Sicht der Institute zur Erläuterung der übermittelten Ergebnisse von Belang sind).
- g)
- Die unter Buchstabe d genannten Erläuterungen werden jedes Mal aktualisiert, wenn ein neuer Wert eingereicht wird, um den Veränderungen zwischen den Datenübermittlungen Rechnung zu tragen. Die Erläuterungen müssen einen Abschnitt enthalten, in dem alle Einreichungstermine und die Gründe für Neuübermittlungen aufgeführt sind.
- h)
- Bei der Berechnung der Positionsrisiken werden die Finanzierungskosten nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls verwenden die Institute den Tagesgeldsatz in der Währung des Instruments als Abzinsungssatz. Bei den in Abschnitt 2 genannten Derivaten wird eine Sicherungsvereinbarung angenommen. Ist dies nicht möglich, müssen in den unter Buchstabe d genannten Erläuterungen Gründe dafür angegeben werden.
- i)
- Das Gegenparteiausfallrisiko und das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) bleiben bei der Bewertung der Risiken der Portfolios unberücksichtigt. Ist dies nicht möglich, müssen in den unter Buchstabe d genannten Erläuterungen Gründe dafür angegeben werden. Die Institute geben an, in welchen Fällen andere Typologien von Bewertungsanpassungen in die IMV eingehen, und führen in den unter Buchstabe d genannten Erläuterungen für jedes Finanzinstrument die Methodik und die Auswirkungen an.
- j)
- Das Risikopotenzial VaR (10 Tage, Konfidenzniveau 99 %) muss täglich ermittelt werden. sVaR und IRC können wöchentlich ermittelt werden. sVaR und IRC müssen jeweils auf den Wochenschlusskursen im Zeitraum des Benchmarking basieren.
- k)
- Bei Transaktionen, die Kaufpositionen in CDS beinhalten, nehmen die Institute an, dass in Übereinstimmung mit den üblichen Marktstandards und -konventionen die sofortige Zahlung einer Upfront-Provision erfolgt, um die Position einzugehen. Der Fälligkeitstermin muss bei allen CDS den üblichen vierteljährlichen Kündigungsterminen entsprechen.
- l)
- Werden für die erforderlichen Preisberechnungen für CDS-Positionen zusätzliche Spezifikationen benötigt, müssen diese den üblichen Marktstandards und -konventionen entsprechen und in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen ausgeführt werden.
- m)
- Der Fälligkeitstermin muss sicherstellen, dass die Transaktion der nach den üblichen Marktstandards und -konventionen festgelegten Restlaufzeit möglichst nahekommt.
- n)
- Was die Details der in Abschnitt 2 nicht genannten Instrumente angeht, müssen die Institute in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen die zugrunde gelegten Annahmen, einschließlich der Zinsberechnungsmethode und des gewählten handelbaren und liquiden Instruments, sofern zulässig, samt Ergebnissen angeben.
- o)
- Sind aus Sicht der Institute für die Interpretation der Ergebnisse weitere Annahmen als die in diesem Abschnitt genannten relevant (Zeitpunkt des Geschäftsschlusses, Coupon Rolls, Zuordnung zu Indizes u. a.), so sind diese in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen zu beschreiben.
- p)
- Die unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen müssen auch Erläuterungen zu Risiken enthalten, die von dem Modell für die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumente nicht erfasst werden.
- q)
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Optionen als außerbörslich gehandelt ( „OTC” ) zu behandeln.
- r)
- Bei OTC-Optionen sind die üblichen Zeitkonventionen zu befolgen. Die Laufzeit einer „n-monatigen” Option beträgt n Monate. Erlöschen Optionen nicht an einem Handelstag, passen die Institute den Verfallstag nach den üblichen Marktstandards und -konventionen werktäglich an.
- s)
-
Alle OTC-Optionen werden wie folgt eingestuft:
- i)
- im Falle von Aktien auf Einzeladressen und Waren als amerikanisch;
- ii)
- im Falle von Aktienindizes, Devisen und Swaptions als europäisch.
- t)
- Sämtliche OTC-Optionen gelten als „ungedeckt” , sodass die Prämie wird aus der ursprünglichen Marktbewertung ausgenommen wird.
- u)
- Institute, die für CTPs das APR-Modell verwenden dürfen, müssen Einzelheiten zu ihren wichtigsten Annahmen sowie Marktstandards und -konventionen hinsichtlich der CTP-Instrumente in Abschnitt 2 Nummern 74 und 75 angeben, einschließlich der Sicherungsquoten, die sie berechnet haben, damit die CTP-Instrumente zum Buchungsdatum CS01-neutral sind.
- v)
- Die IMV muss für jedes Instrument in der Währung angegeben werden, die in Abschnitt 2 für dieses Instrument als Basiswährung festgelegt ist.
- w)
- Bei Positionen, die auf eine gemeinsame Basiswährung lauten, jedoch aus einem oder mehreren auf eine andere Währung lautenden Instrumenten bestehen, muss das Ergebnis zu dem der üblichen Marktpraxis entsprechenden Devisenkassakurs in die Basiswährung des Portfolios umgerechnet werden. Das umgerechnete Ergebnis ist in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen zu erklären.
- x)
- Bei der Buchung von Positionen befolgen die Institute die einschlägigen Marktkonventionen, sofern in diesen Erläuterungen bei der Beschreibung der Instrumente (Abschnitt 2 dieses Anhangs) nichts anderes festgelegt ist.
- y)
- Ist ein Instrument oder der Basiswert eines Derivats von einer Unternehmensmaßnahme (Corporate Action) betroffen, die sich auf das Benchmarking auswirkt (z. B. Kündigungsrecht (call) des Emittenten, Ausfall oder ähnliche Maßnahme), so klammern die Institute dieses Instrument samt aller zugehörigen CDS oder Optionen aus dem Portfolio aus.
- z)
- In Bezug auf eine Indexreihe bezeichnet „On-the-run” die liquideste und handelbarste auf dem Markt verfügbare Reihe dieses Index. Die Institute erläutern ihre Entscheidung für eine bestimmte „On-the-run” -Reihe samt Ergebnissen in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen.
- aa)
- „Euro Interbank Offered Rate” ( „Euribor” ) ist der Zinssatz, den das European Money Markets Institute für verschiedene Laufzeiten auf der Basis in Euro gehandelter Interbanken-Termineinlagen ermittelt. „London Interbank Offered Rate” ( „Libor” ) ist der Zinssatz, den Intercontinental Exchange für verschiedene Laufzeiten auf der Basis in unterschiedlichen Währungen gehandelter Interbanken-Termineinlagen ermittelt.
- bb)
- Die Risikomessgrößen für die in Abschnitt 3 und Abschnitt 4 genannten Portfolios samt Barwert sind vom „ersten RM-Referenzdatum” bis zum „letzten RM-Referenzdatum” zu berechnen. Die Institute müssen ihrer zuständigen Behörde die Ergebnisse dieser Berechnungen bis zum „RM-Einreichungstermin” übermitteln.
- cc)
- Die IMV muss für jedes Instrument angegeben werden. Die Risikomessgrößen und der Barwert, soweit anwendbar, müssen für jedes Portfolio angegeben werden, sowohl für einzelne als auch für aggregierte Portfolios. Alle Ergebnisse sind in der Basiswährung auszuweisen.
- dd)
- Angaben zu Kreditspread-Portfolios sind nur von Instituten auszuweisen, denen die Modellierung spezifischer Risiken genehmigt wurde. Im Falle von Zins-Portfolios, bei denen das Risiko Teil bestimmter Instrumente ist, sind die einzelnen und die aggregierten Portfolios sowohl von den Instituten zu modellieren, denen die Modellierung des allgemeinen Zinsrisikos gestattet wurde, als auch von den Instituten, denen die Modellierung des allgemeinen und des spezifischen Zinsrisikos genehmigt wurde.
- ee)
- Die Ergebnisse für die aggregierten Portfolios sind nur dann zu übermitteln, wenn die Ergebnisse aller Komponenten übermittelt worden sind.
- ff)
- In Abschnitt 2 (Instrumente) bezeichnet das „Jahr T” „2020” und „Jahr T + X” „2020 + X” , wobei X im Sinne von Abschnitt 2 dieses Anhangs zu verstehen ist.
- gg)
-
In Abschnitt 2 dieses Anhangs (Instrumente) haben die Institute den Verfallstag/die Fälligkeit folgendermaßen zu bestimmen:
- i)
- Ist ein Datum angegeben, wird dieses Datum verwendet.
- ii)
- Ist kein Datum angegeben, wird, sofern vorhanden, die Marktkonvention angewandt. Besagt z. B. eine Marktkonvention, dass der Verfallstag/Fälligkeitstag der 3. Freitag des Monats ist, dann bedeutet „Juni Jahr T” den dritten Freitag im Juni von Jahr T.
- iii)
- „Ende” eines Monats bedeutet am letzten Kalendertag des betreffenden Monats.
- iv)
- Im Falle eines festen Zeitraums nach dem „Buchungsdatum” ist, wenn die Zahl der Tage angegeben ist, der letzte Tag des Zeitraums gemeint. Ist der Zeitraum in Wochen, Monaten oder Jahren definiert, so ist es derselbe Tag der/des auf das Buchungsdatum folgenden Woche, Monats oder Jahres, oder wenn der letzte Monat oder das letzte Jahr dieses Zeitraums kürzer ist, der letzte Tag dieses Monats oder Jahres. Ist das „Buchungsdatum + Zeitraum X” ein Feiertag, ist der folgende Geschäftstag zu wählen.
- hh)
-
In Abschnitt 2 dieses Anhangs (Instrumente) gelten, sofern nicht anders angegeben, für alle CDS die folgenden Vorgaben:
- i)
- Kuponzahlung: Vierteljährlich
- ii)
- Kupon (Basispunkte): 100
- iii)
- Zinsberechnungsmethode: ACT/360
- iv)
- ISDA-Definitionen Jahr: 2014
- v)
- Umstrukturierungsklausel: Modified-Modified Restructuring (MMR)
- vi)
- Fälligkeit: Dezember Jahr T+4
- vii)
- Art der Schuld: Vorrangig
- viii)
- Laufzeit: 5 Jahre
- ix)
- Stichtag wie Buchungsdatum
- x)
- Die verwendete Abzinsungskurve und Erlösquote sind in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen anzugeben.
- ii)
- Die IMV für einen Index-Future ist anzugeben als Marktpreis zum IMV-Referenzdatum, multipliziert mit der Anzahl der Kontrakte.
- jj)
- Bei den in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumenten 1 und 3 bis 17 wird zur Berechnung der IMV durchgängig eine Anzahl von 100 Kontrakten zugrunde gelegt.
- kk)
- Bei Kreditspread-Instrumenten, den in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumenten 52 bis 67 und 69 sind die Standarddefinitionen der ISDA und die Standard-Umstrukturierungsklauseln anzuwenden.
- ll)
- Die Institute müssen den PV-Bewertungszeitpunkt unter Angabe des Zeitpunkts in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen angeben. Nach Möglichkeit soll die PV-Bewertung zum Geschäftsschluss erfolgen.
Abschnitt 2: Instrumente
Die Institute stellen die IMV gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 1 dieses Anhangs für folgende Finanzinstrumente bereit:Aktien
- 1.
- Longposition EUROSTOXX 50 Index (Ticker: SX5E) Future (1 P. = Bewegung um 10 EUR)
Börse: Eurex
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 2.
- Longposition 10000 BAYER (Ticker: BAYN GR) Anteile
Börse: Xetra
Basiswährung: EUR
- 3.
- Shortposition Future BAYER (Ticker: BAYN GR) (1 Vertrag = 100 Anteile)
Börse: Eurex
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 4.
- Shortposition Future PEUGEOT PSA (Ticker: UG FP) (1 Vertrag = 100 Anteile)
Börse: Euronext
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 5.
- Shortposition Future ALLIANZ (Ticker: ALV GR) (1 Vertrag = 100 Anteile)
Börse: Eurex
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 6.
- Shortposition Future BARCLAYS (Ticker: BARC LN) (1 Vertrag = 100 Anteile)
Börse: Eurex
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: GBP
- 7.
- Shortposition Future DEUTSCHE BANK (Ticker: DBK GR) (1 Vertrag = 100 Anteile)
Börse: Eurex
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 8.
- Shortposition Future CRÉDIT AGRICOLE (Ticker: ACA FP) (1 Vertrag = 100 Anteile)
Börse: Euronext
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 9.
- Long-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR), ATM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 10.
- Short-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR), ATM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Dezember Jahr T
Basiswährung: EUR
- 11.
- Long-Call-Option. Basiswert PFIZER (Ticker PFE US) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: USD
- 12.
- Long-Put-Option. Basiswert PFIZER (Ticker PFE US) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: USD
- 13.
- Long-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Dezember Jahr T
Basiswährung: EUR
- 14.
- Short-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Juni Jahr T
Basiswährung: EUR
- 15.
- Long-Call-Option. Basiswert AVIVA (Ticker: AV/LN) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Dezember Jahr T
Basiswährung: GBP
- 16.
- Long-Put-Option. Basiswert AVIVA (Ticker: AV/LN) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)
Verfallstag: Dezember Jahr T
Basiswährung: GBP
- 17.
- Shortposition Future NIKKEI 225 (Ticker NKY) (1 P. = 500 JPY).
Börse: Japan Exchange
Verfallstag: 11. Juni Jahr T
Basiswährung: JPY
- 18.
- Aktienprodukt, Auto-Callable
Longposition
Buchung zum „Buchungsdatum”
Nominalbetrag ( „Kapital” ): 1000000 EUR
Basiswert: Index EURO STOXX 50 (Ticker: SX5E)
Basiswährung: EUR
Fälligkeit: 5 Jahre
Jährliche Auszahlung und jährliche Beobachtung ( „Buchungsdatum + 1 Jahr” , „Buchungsdatum + 2 Jahre” , „Buchungsdatum + 3 Jahre” , „Buchungsdatum + 4 Jahre” , „Buchungsdatum + 5 Jahre” ). Die Auszahlung erfolgt 10 Tage nach dem Stichtag.
Kupon: 6 %
Autocall-Level ( „ursprünglicher Wert” ): Buchungsdatum Tagesschluss + 1 Monat
Barriere Kuponzahlung: 60 % des Autocall-Levels
Schutzbarriere: 55 % des Autocall-Levels
- —
Nicht garantiertes Kapital, falls der Index unter der Schutzbarriere liegt (der Kapitalrückfluss im fünften Jahr ist anteilig, falls die Schutzbarriere unterschritten wird: liegt beispielsweise der SX5E bei 40 %seines ursprünglichen Levels, ist der Kapitalrückfluss gleich 40 %).
- —
Falls SX5E ≥ 60 % (Barriere Kupon) des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, wird ein Kupon von 6 % ausbezahlt.
- —
Falls SX5E ≥ 100 % des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, erfolgt ein Produkt-Call und die Auszahlung umfasst Kupon und Kapital (100 %).
- —
Falls SX5E < 60 % (Barriere Kupon) des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, wird kein Kupon ausbezahlt.
- —
Falls SX5E < 55 % (Schutzbarriere) des ursprünglichen Werts zum Ende von Jahr 5, wird das Kapital nur anteilig ausbezahlt. Falls SX5E >= 55 % (Schutzbarriere) des ursprünglichen Werts zum Ende von Jahr 5, wird das Kapital vollständig ausbezahlt.
IR
- 19.
- Fünf-Jahres-IRS EUR – Erhalte Festsatz und zahle variablen Satz
Festsatzseite: erhalte jährlich
Variabler Zinssatz: 3-Monats-Euribor, zahle vierteljährlich
Nominal: 10000000 EUR
Roll-Konvention und Kalender: Standard
Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden)
Fälligkeit: September Jahr T+4.
Basiswährung: EUR
- 20.
- Zweijährige EUR-Swaption auf 5-jährigen Zinssatz-Swap
Nominal: 10000000 EUR
Das Institut ist der Verkäufer der Option auf den Swap. Die Gegenpartei des Instituts kauft das Recht, einen Swap mit dem Institut abzuschließen; übt die Gegenpartei ihr Recht aus, erhält sie den festen Satz, während das Institut den variablen Satz erhält.
Swaption mit einer Laufzeit von zwei Jahren (Buchungsdatum + 2 Jahre) auf IRS, definiert unter Instrument Nr. 19.
Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps: Buchungsdatum + 7 Jahre
Prämienzahlung zum Buchungsdatum (Buchungsdatum). Cash-settled.
Der Ausübungspreis basiert auf dem IRS-Kurs, definiert unter Instrument Nr. 19 (d. h. der Ausübungspreis entspricht dem Festsatz wie definiert unter Instrument Nr. 19).
Basiswährung: EUR
- 21.
- Fünf-Jahres-IRS USD. Erhalte festen Satz und zahle variablen Satz.
Festsatz: erhalte jährlich
Variabler Zinssatz: 3-Monats-USD-Libor, zahle vierteljährlich
Nominal: 10000000 USD
Roll-Konvention und Kalender: Standard
Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden)
Fälligkeitstermin: September Jahr T+4.
Basiswährung: USD
- 22.
- 2-Jahres-IRS GBP. Erhalte festen Satz und zahle variablen Satz.
Festsatz: erhalte jährlich
Variabler Zinssatz: 3-Monats-GBP-Libor, zahle vierteljährlich.
Nominal: 10000000 GBP
Roll-Konvention und Kalender: Standard
Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden)
Fälligkeit: Buchungsdatum + 2 Jahre
Basiswährung GBP
- 23.
- Longposition auf zehnjährige Schuldverschreibungen von UBS AG mit Ober- und Untergrenze (Ticker: UBSG VX).
Nominal(Kapital-)betrag: 1000000 USD
Die variabel verzinslichen Schuldverschreibungen sind vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten der UBS AG ( „UBS” ).
- —
Die Schuldverschreibungen sind zu einem Jahressatz verzinslich, der dem 3-Monats-USD-LIBOR zuzüglich 1,5 % pro Jahr ( „variabler Zinssatz” ) entspricht, wobei eine Obergrenze von 7,5 % pro Jahr ( „Zinsobergrenze” ) und eine Untergrenze von 2,5 % pro Jahr ( „Zinsuntergrenze” ) gilt.
- —
Jegliche Zahlungen im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen, einschließlich Zinsen und Kapitalbetrag bei Fälligkeit, setzen voraus, dass die UBS AG kreditwürdig ist. Die Institute werden aufgefordert, eine geeignete Abzinsungskurve zu verwenden, die in den Erläuterungen zu erklären ist.
- —
Ertrag: Für die Schuldverschreibungen werden vierteljährlich Zinsen zu einem Zinssatz gezahlt, der unter folgenden Voraussetzungen dem variablen Zinssatz entspricht: i.) liegt der variable Zinssatz zum Zeitpunkt der Kuponbestimmung unter der Zinsuntergrenze, so entspricht der für die betreffende Zinsperiode anzuwendende Zinssatz der Zinsuntergrenze; ii.) liegt der variable Zinssatz zum Zeitpunkt der Kuponbestimmung über der Zinsobergrenze, so entspricht der für die betreffende Zinsperiode anwendbare Zinssatz der Zinsobergrenze.
Zinszahlungsbetrag Der für eine Zinsperiode auf Schuldverschreibungen zu zahlende Zinsbetrag entspricht dem Produkt aus: a) dem Kapitalbetrag der Schuldverschreibungen, b) dem für diese Zinsperiode geltenden Zinssatz und c) einer Bruchzahl, deren Zähler die Anzahl der Tage der Zinsperiode (berechnet auf der Grundlage eines 360-Tage-Jahres mit zwölf 30-Tage-Monaten) und deren Nenner 360 ist. Handels- und Abwicklungsdatum „Buchungsdatum” Zinszahlungsdaten Vierteljährlich, zum Buchungsdatum + 3 Monate, Buchungsdatum + 6 Monate, Buchungsdatum + 9 Monate und Buchungsdatum + 1 Jahr, beginnend am Buchungsdatum + 3 Monate während der Laufzeit der Schuldverschreibungen (vorbehaltlich der darin beschriebenen Anpassungen) Fälligkeitstermin
Währung
Buchungsdatum + 10 Jahre
USD
Zinsberechnungsbasis 30/360 Geschäftstagekonvention Following Unadjusted Datum der Kuponbestimmung Für jede Zinsperiode am vorletzten Londoner Bankarbeitstag unmittelbar vor dem jeweiligen Zinsstichtag.
Ein „Londoner Bankarbeitstag” ist ein Tag, an dem die Geschäftsbanken für allgemeine Geschäfte (einschließlich für Devisengeschäfte und Deviseneinlagen) in London geöffnet sind und an dem Geschäfte in US-Dollar auf dem Londoner Interbankmarkt getätigt werden können.
- 24.
- Longposition GERMANY GOVT EUR 5000000 (ISIN DE0001135085)
Fälligkeit: 4. Juli 2028
Basiswährung: EUR
- 25.
- Shortposition GERMANY GOVT EUR 2000000 (ISIN DE0001102358)
Fälligkeit: 15. Mai 2024
Basiswährung: EUR
- 26.
- Longposition ITALY GOVT EUR 5000000 (ISIN IT0005246134)
Fälligkeit: 15. Mai 2028
Basiswährung: EUR
- 27.
- Longposition ITALY GOVT EUR 1000000 (ISIN IT0004953417)
Fälligkeit: 1. März 2024
Basiswährung: EUR
- 28.
- Longposition SPAIN GOVT EUR 5000000 (ISIN ES00000124C5)
Fälligkeit: 31. Oktober 2028
Basiswährung: EUR
- 29.
- Shortposition FRANCE GOVT EUR 5000000 (ISIN FR0011317783)
Fälligkeit: 25. Oktober 2027
Basiswährung: EUR
- 30.
- Shortposition GERMANY GOVT EUR 10000000 (ISIN DE0001102390)
Fälligkeit: 15. Februar 2026
Basiswährung: EUR
- 31.
- Longposition UNITED KINGDOM GOVT GBP 5000000 (ISIN GB0002404191)
Fälligkeit: 7. Dezember 2028
Basiswährung: GBP
- 32.
- Longposition PORTUGAL GOVT EUR 5000000 (ISIN PTOTETOE0012)
Fälligkeit: 21. Juli 2026
Basiswährung: EUR
- 33.
- Shortposition UNITED STATES GOVT USD 10000000 (ISIN US9128283P31)
Fälligkeit: 31. Dezember 2024
Basiswährung USD
- 34.
- Longposition BRAZIL GOVT 5000000 USD (ISIN US105756BT66))
Fälligkeit: 5. Januar 2024
Basiswährung: USD
- 35.
- Longposition MEXICO GOVT 5000000 USD (ISIN US91086QBC15)
Fälligkeit: 2. Oktober 2023
Basiswährung USD
- 36.
- 10-Jahres-IRS EURO – erhalte variablen Satz und zahle Festsatz
Festsatzseite: zahle jährlich
Variabler Zinssatz: 3-Monats-Euribor, erhalte vierteljährlich
Nominal: 10000000 EUR
Roll-Konvention und Kalender: Standard
Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden).
Fälligkeit: Buchungsdatum + 10 Jahre
Basiswährung: EUR
- 37.
- 5-Jahres-IRS EURO – erhalte variablen Satz und zahle Festsatz
Festsatzseite: zahle jährlich.
Variabler Zinssatz: 6-Monats-Euribor, erhalte alle 6 Monate
Nominal: 10000000 EUR
Roll-Konvention und Kalender: Standard
Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden).
Fälligkeit: Buchungsdatum + 5 Jahre
Basiswährung: EUR
FX
- 38.
- 6-monatiger USD/EUR-Forward-Vertrag. Cash-settled. Mit 10000000 USD nominal erworben zum EUR/USD-EZB-Referenzkassakurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Basiswährung: EUR
- 39.
- 6-monatiger EUR/GBP Forward-Vertrag. Cash-settled. Mit 10000000 GBP nominal erworben zum EUR/GBP-EZB-Referenzkassakurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Basiswährung: EUR
- 40.
- Longposition 1000000 USD.
Cash-Position.
Basiswährung: EUR
- 41.
- Long-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/USD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Ausübungspreis: 110 % des EUR/USD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr
Basiswährung: EUR
- 42.
- Long-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/USD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Ausübungspreis: 90 % des EUR/USD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr
Basiswährung: EUR
- 43.
- Short-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/USD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Ausübungspreis: 100 % des EUR/USD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr
Basiswährung: EUR
- 44.
- Short-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/GBP-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Ausübungspreis: 110 % des EUR/GBP-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr
Basiswährung: EUR
- 45.
- Long-Put-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/JPY-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Ausübungspreis: 110 % des EUR/JPY-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr
Basiswährung: EUR
- 46.
- Short-Put-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/AUD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Ausübungspreis: 110 % des EUR/AUD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.
Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr
Basiswährung: EUR
- 47.
- „Mark-to-Market” -bewerteter (5 Jahre) Währungsswap EUR/USD. Erhalte USD und zahle EUR.
EUR: 3-Monats-Euribor, zahle vierteljährlich
USD: 3-Monats-USD-Libor, erhalte vierteljährlich.
Nominal 10000000 EUR, bereinigt auf vierteljährlicher Basis
Roll-Konvention und Kalender: Standard
Stichtag wie Buchungsdatum.
Fälligkeit: Buchungsdatum + 5 Jahre
Basiswährung: EUR
Siehe auch Abschnitt 5 „Instrumente – zusätzliche Spezifikationen”
Warenpositionen
- 48.
- Longposition, 3500000 6-monatige ATM London Gold Forwards-Verträge (1 Vertrag = 0,001 Feinunzen, nominal: 3500 Feinunzen)
Barausgleich
Basiswährung: USD
- 49.
- Shortposition, 3500000 12-monatige ATM London Gold Forwards-Verträge (1 Vertrag = 0,001 Feinunzen, nominal: 3500 Feinunzen)
Barausgleich
Basiswährung: USD
- 50.
- Longposition, 30 Verträge über 6 Monate, WTI-Rohöl Call-Optionen mit Ausübungspreis = 12 Monats-Forward-Kurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum (1 Vertrag = 1000 Barrel. Gesamtnominalvolumen 30000 Barrel).
Barausgleich
Basiswährung USD
- 51.
- Shortposition, 30 Verträge über 6 Monate, WTI-Rohöl Put-Option mit Ausübungspreis = 12 Monats-Forward-Kurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum (1 Vertrag = 1000 Barrel. Gesamtnominalvolumen 30000 Barrel).
Barausgleich
Basiswährung USD
Kreditspread
- 52.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf PORTUGAL.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 53.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf ITALIEN.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 54.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf SPANIEN.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 55.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf MEXIKO.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 56.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf BRASILIEN.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 57.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf UK.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 58.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf AXA (Ticker CS FP).
Basiswährung: EUR
- 59.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf AXA (Ticker CS FP).
Fälligkeit: Dezember Jahr T+2
Basiswährung: EUR
- 60.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Aviva (Ticker AV LN)
ISDA-Definitionen Jahr 2003
Basiswährung: EUR
- 61.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Aviva (Ticker AV LN)
ISDA-Definitionen Jahr 2003
Fälligkeit: Dezember Jahr T+2
Basiswährung: EUR
- 62.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Vodafone (Ticker VOD LN)
Basiswährung: EUR
- 63.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf ENI SpA (Ticker EMI IM)
Basiswährung: EUR
- 64.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf Eli Lilly (Ticker LLY US)
Umstrukturierungsklausel: Keine Umstrukturierung (XR14)
Basiswährung: USD
- 65.
- Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Unilever (Ticker UNA NA)
Basiswährung: EUR
- 66.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Total SA (Ticker FP FP)
Basiswährung: EUR
- 67.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Volkswagen Group (Ticker VOW GR)
Basiswährung: EUR
- 68.
- Longposition 1000000 USD Staatsanleihen TÜRKEI (ISIN US900123CF53)
Fälligkeit: 22. März 2024
Basiswährung: USD
- 69.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf TÜRKEI Stichtag wie Buchungsdatum.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Basiswährung: USD
- 70.
- Longposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Axa (ISIN FR0011524248)
Fälligkeit: 29. Januar 2024
Basiswährung: EUR
- 71.
- Longposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Volkswagen Group (ISIN XS1586555861)
Fälligkeit: 2. Oktober 2023
Basiswährung: EUR
- 72.
- Shortposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Volkswagen Group (ISIN XS1586555606)
Fälligkeit: 30. März 2021
Basiswährung: EUR
- 73.
- Longposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Total SA (ISIN XS0830194501)
Fälligkeit: 15. März 2023
Basiswährung: EUR
CTP
- 74.
- Shortposition auf Spread-Hedged Super Senior-Tranche von iTraxx Europe Index, On-the-run Serie
Attachment-Point: 25 %
Detachment-Point: 100 %
Nominal: 5000000 EUR
Fälligkeit: 5 Jahre
Fortlaufender Spread 100 Basispunkte. Das Portfolio kommt durch Absicherung der Index-Tranche mit der On-the-run Serie des iTraxx Europe Index zustande, um zum Buchungsdatum einen CS01-Wert von null zu erreichen. Keine zusätzlichen Re-Hedging-Geschäfte erforderlich.
Basiswährung: EUR
- 75.
- Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung), 1000000 USD, „First-to-default Basket Swap” auf {Brasilien, Mexiko und Türkei}. Stichtag wie Buchungsdatum.
Umstrukturierungsklausel: VOLL
Fälligkeit: September Jahr T+4
Basiswährung: USD
Abschnitt 3: Einzelne Portfolios
Die Institute stellen die erforderlichen Risikomessgrößen und den Barwert der folgenden Einzelportfolios bereit:Portfolio | Kombination aus Instrumenten Die erste Zahl steht für das Instrument (laut Abschnitt 2 dieses Anhangs). Die zweite Zahl gibt die Menge des jeweiligen Instruments bzw. die Anzahl der Kontrakte an. | Basiswährung | Erforderliche Risikomessgrößen |
---|---|---|---|
AKTIEN | |||
1 | 1 – 1000 Instrumente | EUR | VaR und sVaR |
2 | 3 – 1000 Instrumente 4 – 1000 Instrumente 5 – 1000 Instrumente | EUR | VaR und sVaR |
3 | 13 - 100 Instrumente 10 - 100 Instrumente | EUR | VaR und sVaR |
4 | 15 - 100 Instrumente 16 - 100 Instrumente | GBP | VaR und sVaR |
5 | 17 – 1000 Instrumente | JPY | VaR und sVaR |
6 | 9 – 500 Instrumente 10 – 500 Instrumente | EUR | VaR und sVaR |
7 | 18 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
8 | 11 – 1000 Instrumente 12 – 1000 Instrumente | USD | VaR und sVaR |
9 | 2 – 1 Instrumente 14 – 100 Instrumente | EUR | VaR und sVaR |
10 | 6 – 1000 Instrumente 7 – 1000 Instrumente 8 – 1000 Instrumente | EUR | VaR und sVaR |
11 | 19 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
12 | 20 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
13 | 21 – 1 Instrument | USD | VaR und sVaR |
14 | 22 – 1 Instrument | GBP | VaR und sVaR |
15 | 23 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
16 | 24 – 1 Instrument 25 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
17 | 24 – 1 Instrument 25 – 1 Instrument 26 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
18 | 24 – 1 Instrument 25 – 1 Instrument 26 – 1 Instrument 27 – 1 Instrument 28 – 1 Instrument 29 – 1 Instrument 30 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
19 | 19 – 1 Instrument 36 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
20 | 19 – 1 Instrument 37 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
21 | 36 – 1 Instrument 37 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
22 | 19 – 1 Instrument 20 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
23 | 31 – 1 Instrument | GBP | VaR, sVaR, IRC |
24 | 33 – 1 Instrument 34 – 1 Instrument 35 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
25 | 21 – 1 Instrument 33 – 1 Instrument | USD | VaR und sVaR |
26 | 26 – 1 Instrument 27 – 1 Instrument 28 – 1 Instrument 32 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
27 | 38 – 1 Instrument 39 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
28 | 40 – 1 Instrument 41 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
29 | 41 – 1 Instrument 42 – 1 Instrument 43 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
30 | 44 – 1 Instrument 45 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
31 | 46 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
32 | 47 – 1 Instrument | EUR | VaR und sVaR |
33 | 48 – 1 Instrument 49 – 1 Instrument | USD | VaR und sVaR |
34 | 50 – 1 Instrument 51 – 1 Instrument | USD | VaR und sVaR |
35 | 48 – 1 Instrument 51 – 1 Instrument | USD | VaR und sVaR |
36 | 52 – 1 Instrument 53 – 1 Instrument 54 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
37 | 55 – 1 Instrument 56 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
38 | 58 – 1 Instrument 59 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
39 | 54 – 1 Instrument 55 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
40 | 60 – 1 Instrument 61 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
41 | 62 – 1 Instrument 63 – 1 Instrument 65 – 1 Instrument 66 – 1 Instrument 67 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
42 | 68 – 1 Instrument 69 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
43 | 70 – 1 Instrument 71 – 1 Instrument 73 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
44 | 71 – 1 Instrument 72 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
45 | 70 – 1 Instrument 59 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
46 | 66 – 1 Instrument 73 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
47 | 64 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
48 | 71 – 1 Instrument 72 – 1 Instrument 67 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
49 | 57 – 1 Instrument 54 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
50 | 53 – 1 Instrument 27 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, IRC |
51 | 55 – 5 Instrumente 35 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
52 | 56 – 5 Instrumente 34 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
53 | 55 – 5 Instrumente 35 – 1 Instrument 56 – 5 Instrumente 34 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, IRC |
54 | 74 – 1 Instrument | EUR | VaR, sVaR, APR |
55 | 75 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, APR |
56 | 75 – 5 Instrumente 68 – 5 Instrumente 34 – 1 Instrument 35 – 1 Instrument | USD | VaR, sVaR, APR |
Abschnitt 4: Aggregierte Portfolios
Die Institute stellen die erforderlichen Risikomessgrößen und den Barwert der folgenden aggregierten Finanzportfolios bereit:Aggreg. Portfolio | Beschreibung | Kombination einzelner Portfolios (einzelne Portfolios laut Nummernangabe in Abschnitt 3 dieses Anhangs) | Basiswährung | Geforderte Risikomessgrößen |
---|---|---|---|---|
57 | Gesamtportfolio Nicht-CTP | 1, 2, 6, 7, 9, 11, 12, 18, 21, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 41, 43 | EUR | VaR, sVaR, IRC |
58 | AKTIEN kumulativ | 1, 2, 6, 7, 9 | EUR | VaR und sVaR |
59 | IR kumulativ | 11, 12, 18, 21 | EUR | VaR und sVaR |
60 | FX kumulativ | 27, 28, 30, 31, 32 | EUR | VaR und sVaR |
61 | Warenposition kumulativ | 33, 34 | USD | VaR und sVaR |
62 | Kreditspread kumulativ | 38, 41, 43 | EUR | VaR, sVaR, IRC |
63 | CTP kumulativ in EUR | 54, 56 | EUR | VaR, sVaR, APR |
Abschnitt 5: Instrumente – zusätzliche Spezifikationen
Die Institute wenden auf die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Finanzinstrumente folgende zusätzliche Spezifikationen an:Instrument: | 47 |
Beschreibung: | „Mark-to-Market” -bewerteter (5 Jahre) Währungsswap EUR/USD Erhalte USD und zahle EUR Nominal: 10000000 EUR, USD (10000000 EUR * FX USD/EUR) |
Zahle: | Variable Seite 2 |
Erhalte: | Variable Seite 1 |
Nominalbetrag Umtausch und Reset: | Am Stichtag und Fälligkeitstermin. Außerdem erfolgt zu jedem Kupon-Zahlungstermin eine zusätzliche Zahlung, die der Anpassung an den USD-Nominalbetrag auf variabler Seite 2 entspricht. Der USD-Nominalbetrag wird 2 Geschäftstage vor jedem Zahlungstermin zum Kassakurs so angepasst, dass er 10000000 EUR entspricht. |
Barsaldo | Inkludiert |
Variable Seite 1 | |
Nominal: | 10000000 EUR am Stichtag zum Kassakurs in USD umgerechnet |
Stichtag: | Buchungsdatum |
Fälligkeitstermin: | Buchungsdatum + 5 Jahre |
Zahlungstermin-Generierung: | Forward ab Stichtag |
Kuponzahlung: | Vierteljährlich |
Kupon: | 3000000 USD LIBOR + 0 Basispunkte |
Kupon-Reset: | Vierteljährlich |
Kupon-Fixing-Konvention: | 2 Tage vor jeder Kuponperiode |
Kupon-Zinseszinsberechnung: | Einfache Zinsen |
Zinsberechnungsmethode: | ACT/360 |
Geschäftstag Zahlungstermin: | LON, NYC, TARGET |
Geschäftstagekonvention Zahlungstermin: | Modified Following |
Geschäftstag Reset Nominalbetrag: | LON, NYC, TARGET |
Geschäftstagekonvention Reset Nominalbetrag: | Previous |
Geschäftstag Kupon-Reset: | LON, NYC, TARGET |
Geschäftstagekonvention Kupon-Reset: | Previous |
Variable Seite 2 | |
Nominal: | 10000000 EUR |
Stichtag: | Buchungsdatum |
Fälligkeitstermin: | Buchungsdatum + 5 Jahre |
Zahlungstermin-Generierung: | Forward ab Stichtag |
Kuponzahlung: | Vierteljährlich |
Kupon: | 3000000 EURIBOR + 0 Basispunkte |
Kupon-Reset: | Vierteljährlich |
Kupon-Fixing-Konvention: | 2 Tage vor jeder Kuponperiode |
Kupon-Zinseszinsberechnung: | Einfache Zinsen |
Zinsberechnungsmethode: | ACT/360 |
Geschäftstag Zahlungstermin: | LON, NYC, TARGET |
Geschäftstag Zahlungstermin: | Modified Following |
Geschäftstag Reset Nominalbetrag: | LON, NYC, TARGET |
Geschäftstagekonvention Reset Nominalbetrag: | Previous |
Geschäftstag Kupon-Reset: | LON, NYC, TARGET |
Geschäftstagekonvention Kupon-Reset: | Previous |
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