ANHANG V VO (EU) 2021/1971

ANHANG V

Abschnitt 1: Erläuterungen 2725 Abschnitt 2: Instrumente 2730 Abschnitt 3: Einzelne Portfolios 2740 Abschnitt 4: Aggregierte Portfolios 2744 Abschnitt 5: Instrumente – zusätzliche Spezifikationen 2745

Abschnitt 1: Erläuterungen

a)
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:

i)
„Buchungsdatum” : Datum und Zeitpunkt, zu dem die Institute die Transaktionen für die Zwecke des Benchmarking buchen;
ii)
„Ursprüngliche Marktbewertung” ( „IMV” ): Mark-to-Market-Wert der in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumente zum IMV-Referenzdatum und -zeitpunkt;
iii)
„IMV-Referenzdatum” : Datum und Zeitpunkt, zu dem die Institute die IMV der Transaktionen im Benchmarking-Portfolio feststellen;
iv)
„IMV-Einreichungstermin” : Datum, bis zu dem die Institute die IMV-Ergebnisse für die Transaktionen im Benchmarking-Portfolio einreichen müssen;
v)
„VaR” : Value at Risk (Risikopotenzial);
vi)
„sVaR” : Stressed Value at Risk (Risikopotenzial unter Stressbedingungen);
vii)
„IRC” : Incremental Risk Charge (Ansatz für zusätzliche Risiken);
viii)
„CTP” : Correlation Trading Portfolio (Korrelationshandelsportfolio);
ix)
„APR” : All Price Risk (alle Preisrisiken abbildende Zahl), berechnet nach Artikel 377 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013;
x)
„Risikomessgrößen” ( „RM” ): Wert von VaR, sVaR und, falls erforderlich, IRC und APR für die Portfolios, gemäß Abschnitt 3 dieses Anhangs, zwischen dem ersten und dem letzten RM-Referenzdatum;
xi)
„Erstes RM-Referenzdatum” : Datum, an dem die Institute mit der Berechnung der RM-Werte beginnen;
xii)
„Letztes RM-Referenzdatum” : Datum, an dem die Institute die Berechnung der RM-Werte beenden;
xiii)
„RM-Einreichungstermin” : Datum, bis zu dem die Institute die RM-Ergebnisse für die Transaktionen im Benchmarking-Portfolio einreichen müssen;
xiv)
„Barwert” ( „PV” ): Mark-to-Market-Wert der in Abschnitt 3 dieses Anhangs genannten Portfolios zum letzten RM-Referenzdatum;
xv)
„ATM” (At the Money): „Am Geld” in Bezug auf den relativen Stand des aktuellen oder künftigen Preises des Basiswerts eines Derivats gegenüber dem Ausübungspreis dieses Derivats;
xvi)
„OTM” (Out of the Money): „Aus dem Geld” in Bezug auf den relativen Stand des aktuellen oder künftigen Preises des Basiswerts eines Derivats gegenüber dem Ausübungspreis dieses Derivats;
xvii)
„ITM” (In the Money): „Im Geld” in Bezug auf den relativen Stand des aktuellen oder künftigen Preises des Basiswerts eines Derivats gegenüber dem Ausübungspreis dieses Derivats;
xviii)
„long” : „gekauft” und „short” : „verkauft” ;
xix)
„CDS” : Credit Default Swaps (Kreditausfallswaps);
xx)
Bei Kreditausfallswaps bezeichnet „Long” eine „erworbene Absicherung” und „Short” eine „veräußerte Absicherung” ;
xxi)
„Mio.” : Millionen;
xxii)
„OTC” : Over the Counter (außerbörslich gehandelt).

b)
Für das „Benchmarking” gelten folgende Datumsvorgaben:

i)
Buchungsdatum ist der 19. September 2019;
ii)
IMV-Referenzdatum ist der 26. September 2019 (17:30 Uhr MEZ bis 16:30 Uhr GMT);
iii)
IMV-Einreichungstermin ist der 4. Oktober 2019;
iv)
erstes RM-Referenzdatum ist der 20. Januar 2020;
v)
letztes RM-Referenzdatum ist der 31. Januar 2020;
vi)
RM-Einreichungstermin ist der 28. Februar 2020.

c)
Sofern in Abschnitt 2 dieses Anhangs nicht ausdrücklich anders festgelegt, werden alle Positionen zu dem unter Buchstabe b Ziffer i dieses Abschnitts genannten Buchungsdatum gebucht. Sobald die Positionen gebucht wurden, altert jedes Portfolio während der Dauer des Benchmarking und wird unter der Annahme berechnet, dass das Institut während der gesamten Dauer des Benchmarking nicht in die Verwaltung des Portfolio eingreift. Sofern in den Spezifikationen für das jeweilige Instrument nichts anderes vorgegeben ist, werden die Ausübungspreise für Optionspositionen in Relation zu den am Buchungsdatum festgestellten Schlusskursen des betreffenden Basiswerts ermittelt.
d)
Für die Zwecke der ursprünglichen Marktbewertung muss die Bewertung eines jeden Instruments zum IMV-Einreichungstermin bei der zuständigen Behörde des Instituts eingereicht werden. Bis zu diesem Termin müssen die Institute zu den Ergebnissen auch Erläuterungen im Sinne von Buchstabe e übermitteln. Die IMV wird nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit der Frontoffice-Bewertung des Instituts bereitgestellt. Werden die IMVs nicht vom Frontoffice des Instituts bereitgestellt, muss das Institut in seinen Erläuterungen angeben, aus welcher Quelle die IMV-Daten stammen.
e)
Die Erläuterungen, die die Institute zusammen mit der IMV übermitteln, müssen für jedes Instrument Folgendes enthalten:

i)
die zur Berechnung der IMV des Instruments verwendeten Risikofaktoren;
ii)
das zur Berechnung der IMV des Instruments verwendete Preismodell und eine Beschreibung dieses Preismodells;
iii)
die in das VaR-Modell für das Instrument eingehenden Risikofaktoren;
iv)
die in das VaR-Modell eingehenden Risikofaktoren, die als Bewertungsfaktoren auch in die IMV des Instruments eingehen;
v)
Spezifika des VaR-Modells in Bezug auf das Instrument;
vi)
verfügbare Referenzdaten für das Instrument im institutseigenen Format;
vii)
die unter den Buchstaben h, i, l, n, o, p, w, x, z, hh und ll genannten Aspekte.

f)
Für die Zwecke von Buchstabe e Ziffer v ist alles Folgende anzugeben:

i)
Kurzbeschreibung des VaR-Modells;
ii)
angewandte Neubewertungsmethoden;
iii)
funktionale Form für die Modellierung von Renditen (z. B. absolute, relative, andere Methoden);
iv)
qualitative Angaben zu den Zeitreihen, die zur Kalibrierung des VaR-Modells in Bezug auf das Instrument verwendet wurden (z. B. Quelle, Normalisierungsmethodik, verwendete Unterklassen, sonstige Informationen, die aus Sicht der Institute zur Erläuterung der übermittelten Ergebnisse von Belang sind).

g)
Die unter Buchstabe d genannten Erläuterungen werden jedes Mal aktualisiert, wenn ein neuer Wert eingereicht wird, um den Veränderungen zwischen den Datenübermittlungen Rechnung zu tragen. Die Erläuterungen müssen einen Abschnitt enthalten, in dem alle Einreichungstermine und die Gründe für Neuübermittlungen aufgeführt sind.
h)
Bei der Berechnung der Positionsrisiken werden die Finanzierungskosten nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls verwenden die Institute den Tagesgeldsatz in der Währung des Instruments als Abzinsungssatz. Bei den in Abschnitt 2 genannten Derivaten wird eine Sicherungsvereinbarung angenommen. Ist dies nicht möglich, müssen in den unter Buchstabe d genannten Erläuterungen Gründe dafür angegeben werden.
i)
Das Gegenparteiausfallrisiko und das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) bleiben bei der Bewertung der Risiken der Portfolios unberücksichtigt. Ist dies nicht möglich, müssen in den unter Buchstabe d genannten Erläuterungen Gründe dafür angegeben werden. Die Institute geben an, in welchen Fällen andere Typologien von Bewertungsanpassungen in die IMV eingehen, und führen in den unter Buchstabe d genannten Erläuterungen für jedes Finanzinstrument die Methodik und die Auswirkungen an.
j)
Das Risikopotenzial VaR (10 Tage, Konfidenzniveau 99 %) muss täglich ermittelt werden. sVaR und IRC können wöchentlich ermittelt werden. sVaR und IRC müssen jeweils auf den Wochenschlusskursen im Zeitraum des Benchmarking basieren.
k)
Bei Transaktionen, die Kaufpositionen in CDS beinhalten, nehmen die Institute an, dass in Übereinstimmung mit den üblichen Marktstandards und -konventionen die sofortige Zahlung einer Upfront-Provision erfolgt, um die Position einzugehen. Der Fälligkeitstermin muss bei allen CDS den üblichen vierteljährlichen Kündigungsterminen entsprechen.
l)
Werden für die erforderlichen Preisberechnungen für CDS-Positionen zusätzliche Spezifikationen benötigt, müssen diese den üblichen Marktstandards und -konventionen entsprechen und in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen ausgeführt werden.
m)
Der Fälligkeitstermin muss sicherstellen, dass die Transaktion der nach den üblichen Marktstandards und -konventionen festgelegten Restlaufzeit möglichst nahekommt.
n)
Was die Details der in Abschnitt 2 nicht genannten Instrumente angeht, müssen die Institute in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen die zugrunde gelegten Annahmen, einschließlich der Zinsberechnungsmethode und des gewählten handelbaren und liquiden Instruments, sofern zulässig, samt Ergebnissen angeben.
o)
Sind aus Sicht der Institute für die Interpretation der Ergebnisse weitere Annahmen als die in diesem Abschnitt genannten relevant (Zeitpunkt des Geschäftsschlusses, Coupon Rolls, Zuordnung zu Indizes u. a.), so sind diese in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen zu beschreiben.
p)
Die unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen müssen auch Erläuterungen zu Risiken enthalten, die von dem Modell für die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumente nicht erfasst werden.
q)
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Optionen als außerbörslich gehandelt ( „OTC” ) zu behandeln.
r)
Bei OTC-Optionen sind die üblichen Zeitkonventionen zu befolgen. Die Laufzeit einer „n-monatigen” Option beträgt n Monate. Erlöschen Optionen nicht an einem Handelstag, passen die Institute den Verfallstag nach den üblichen Marktstandards und -konventionen werktäglich an.
s)
Alle OTC-Optionen werden wie folgt eingestuft:

i)
im Falle von Aktien auf Einzeladressen und Waren als amerikanisch;
ii)
im Falle von Aktienindizes, Devisen und Swaptions als europäisch.

t)
Sämtliche OTC-Optionen gelten als „ungedeckt” , sodass die Prämie wird aus der ursprünglichen Marktbewertung ausgenommen wird.
u)
Institute, die für CTPs das APR-Modell verwenden dürfen, müssen Einzelheiten zu ihren wichtigsten Annahmen sowie Marktstandards und -konventionen hinsichtlich der CTP-Instrumente in Abschnitt 2 Nummern 74 und 75 angeben, einschließlich der Sicherungsquoten, die sie berechnet haben, damit die CTP-Instrumente zum Buchungsdatum CS01-neutral sind.
v)
Die IMV muss für jedes Instrument in der Währung angegeben werden, die in Abschnitt 2 für dieses Instrument als Basiswährung festgelegt ist.
w)
Bei Positionen, die auf eine gemeinsame Basiswährung lauten, jedoch aus einem oder mehreren auf eine andere Währung lautenden Instrumenten bestehen, muss das Ergebnis zu dem der üblichen Marktpraxis entsprechenden Devisenkassakurs in die Basiswährung des Portfolios umgerechnet werden. Das umgerechnete Ergebnis ist in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen zu erklären.
x)
Bei der Buchung von Positionen befolgen die Institute die einschlägigen Marktkonventionen, sofern in diesen Erläuterungen bei der Beschreibung der Instrumente (Abschnitt 2 dieses Anhangs) nichts anderes festgelegt ist.
y)
Ist ein Instrument oder der Basiswert eines Derivats von einer Unternehmensmaßnahme (Corporate Action) betroffen, die sich auf das Benchmarking auswirkt (z. B. Kündigungsrecht (call) des Emittenten, Ausfall oder ähnliche Maßnahme), so klammern die Institute dieses Instrument samt aller zugehörigen CDS oder Optionen aus dem Portfolio aus.
z)
In Bezug auf eine Indexreihe bezeichnet „On-the-run” die liquideste und handelbarste auf dem Markt verfügbare Reihe dieses Index. Die Institute erläutern ihre Entscheidung für eine bestimmte „On-the-run” -Reihe samt Ergebnissen in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen.
aa)
„Euro Interbank Offered Rate” ( „Euribor” ) ist der Zinssatz, den das European Money Markets Institute für verschiedene Laufzeiten auf der Basis in Euro gehandelter Interbanken-Termineinlagen ermittelt. „London Interbank Offered Rate” ( „Libor” ) ist der Zinssatz, den Intercontinental Exchange für verschiedene Laufzeiten auf der Basis in unterschiedlichen Währungen gehandelter Interbanken-Termineinlagen ermittelt.
bb)
Die Risikomessgrößen für die in Abschnitt 3 und Abschnitt 4 genannten Portfolios samt Barwert sind vom „ersten RM-Referenzdatum” bis zum „letzten RM-Referenzdatum” zu berechnen. Die Institute müssen ihrer zuständigen Behörde die Ergebnisse dieser Berechnungen bis zum „RM-Einreichungstermin” übermitteln.
cc)
Die IMV muss für jedes Instrument angegeben werden. Die Risikomessgrößen und der Barwert, soweit anwendbar, müssen für jedes Portfolio angegeben werden, sowohl für einzelne als auch für aggregierte Portfolios. Alle Ergebnisse sind in der Basiswährung auszuweisen.
dd)
Angaben zu Kreditspread-Portfolios sind nur von Instituten auszuweisen, denen die Modellierung spezifischer Risiken genehmigt wurde. Im Falle von Zins-Portfolios, bei denen das Risiko Teil bestimmter Instrumente ist, sind die einzelnen und die aggregierten Portfolios sowohl von den Instituten zu modellieren, denen die Modellierung des allgemeinen Zinsrisikos gestattet wurde, als auch von den Instituten, denen die Modellierung des allgemeinen und des spezifischen Zinsrisikos genehmigt wurde.
ee)
Die Ergebnisse für die aggregierten Portfolios sind nur dann zu übermitteln, wenn die Ergebnisse aller Komponenten übermittelt worden sind.
ff)
In Abschnitt 2 (Instrumente) bezeichnet das „Jahr T” „2020” und „Jahr T + X” „2020 + X” , wobei X im Sinne von Abschnitt 2 dieses Anhangs zu verstehen ist.
gg)
In Abschnitt 2 dieses Anhangs (Instrumente) haben die Institute den Verfallstag/die Fälligkeit folgendermaßen zu bestimmen:

i)
Ist ein Datum angegeben, wird dieses Datum verwendet.
ii)
Ist kein Datum angegeben, wird, sofern vorhanden, die Marktkonvention angewandt. Besagt z. B. eine Marktkonvention, dass der Verfallstag/Fälligkeitstag der 3. Freitag des Monats ist, dann bedeutet „Juni Jahr T” den dritten Freitag im Juni von Jahr T.
iii)
„Ende” eines Monats bedeutet am letzten Kalendertag des betreffenden Monats.
iv)
Im Falle eines festen Zeitraums nach dem „Buchungsdatum” ist, wenn die Zahl der Tage angegeben ist, der letzte Tag des Zeitraums gemeint. Ist der Zeitraum in Wochen, Monaten oder Jahren definiert, so ist es derselbe Tag der/des auf das Buchungsdatum folgenden Woche, Monats oder Jahres, oder wenn der letzte Monat oder das letzte Jahr dieses Zeitraums kürzer ist, der letzte Tag dieses Monats oder Jahres. Ist das „Buchungsdatum + Zeitraum X” ein Feiertag, ist der folgende Geschäftstag zu wählen.

hh)
In Abschnitt 2 dieses Anhangs (Instrumente) gelten, sofern nicht anders angegeben, für alle CDS die folgenden Vorgaben:

i)
Kuponzahlung: Vierteljährlich
ii)
Kupon (Basispunkte): 100
iii)
Zinsberechnungsmethode: ACT/360
iv)
ISDA-Definitionen Jahr: 2014
v)
Umstrukturierungsklausel: Modified-Modified Restructuring (MMR)
vi)
Fälligkeit: Dezember Jahr T+4
vii)
Art der Schuld: Vorrangig
viii)
Laufzeit: 5 Jahre
ix)
Stichtag wie Buchungsdatum
x)
Die verwendete Abzinsungskurve und Erlösquote sind in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen anzugeben.

ii)
Die IMV für einen Index-Future ist anzugeben als Marktpreis zum IMV-Referenzdatum, multipliziert mit der Anzahl der Kontrakte.
jj)
Bei den in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumenten 1 und 3 bis 17 wird zur Berechnung der IMV durchgängig eine Anzahl von 100 Kontrakten zugrunde gelegt.
kk)
Bei Kreditspread-Instrumenten, den in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Instrumenten 52 bis 67 und 69 sind die Standarddefinitionen der ISDA und die Standard-Umstrukturierungsklauseln anzuwenden.
ll)
Die Institute müssen den PV-Bewertungszeitpunkt unter Angabe des Zeitpunkts in den unter Buchstabe d dieses Abschnitts genannten Erläuterungen angeben. Nach Möglichkeit soll die PV-Bewertung zum Geschäftsschluss erfolgen.

Abschnitt 2: Instrumente

Die Institute stellen die IMV gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 1 dieses Anhangs für folgende Finanzinstrumente bereit:

Aktien

1.
Longposition EUROSTOXX 50 Index (Ticker: SX5E) Future (1 P. = Bewegung um 10 EUR)

Börse: Eurex

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

2.
Longposition 10000 BAYER (Ticker: BAYN GR) Anteile

Börse: Xetra

Basiswährung: EUR

3.
Shortposition Future BAYER (Ticker: BAYN GR) (1 Vertrag = 100 Anteile)

Börse: Eurex

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

4.
Shortposition Future PEUGEOT PSA (Ticker: UG FP) (1 Vertrag = 100 Anteile)

Börse: Euronext

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

5.
Shortposition Future ALLIANZ (Ticker: ALV GR) (1 Vertrag = 100 Anteile)

Börse: Eurex

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

6.
Shortposition Future BARCLAYS (Ticker: BARC LN) (1 Vertrag = 100 Anteile)

Börse: Eurex

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: GBP

7.
Shortposition Future DEUTSCHE BANK (Ticker: DBK GR) (1 Vertrag = 100 Anteile)

Börse: Eurex

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

8.
Shortposition Future CRÉDIT AGRICOLE (Ticker: ACA FP) (1 Vertrag = 100 Anteile)

Börse: Euronext

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

9.
Long-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR), ATM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

10.
Short-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR), ATM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Dezember Jahr T

Basiswährung: EUR

11.
Long-Call-Option. Basiswert PFIZER (Ticker PFE US) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: USD

12.
Long-Put-Option. Basiswert PFIZER (Ticker PFE US) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: USD

13.
Long-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Dezember Jahr T

Basiswährung: EUR

14.
Short-Call-Option. Basiswert BAYER (Ticker: BAYN GR) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Juni Jahr T

Basiswährung: EUR

15.
Long-Call-Option. Basiswert AVIVA (Ticker: AV/LN) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Dezember Jahr T

Basiswährung: GBP

16.
Long-Put-Option. Basiswert AVIVA (Ticker: AV/LN) 10 % OTM (1 Vertrag = 100 Anteile)

Verfallstag: Dezember Jahr T

Basiswährung: GBP

17.
Shortposition Future NIKKEI 225 (Ticker NKY) (1 P. = 500 JPY).

Börse: Japan Exchange

Verfallstag: 11. Juni Jahr T

Basiswährung: JPY

18.
Aktienprodukt, Auto-Callable

Longposition

Buchung zum „Buchungsdatum”

Nominalbetrag ( „Kapital” ): 1000000 EUR

Basiswert: Index EURO STOXX 50 (Ticker: SX5E)

Basiswährung: EUR

Fälligkeit: 5 Jahre

Jährliche Auszahlung und jährliche Beobachtung ( „Buchungsdatum + 1 Jahr” , „Buchungsdatum + 2 Jahre” , „Buchungsdatum + 3 Jahre” , „Buchungsdatum + 4 Jahre” , „Buchungsdatum + 5 Jahre” ). Die Auszahlung erfolgt 10 Tage nach dem Stichtag.

Kupon: 6 %

Autocall-Level ( „ursprünglicher Wert” ): Buchungsdatum Tagesschluss + 1 Monat

Barriere Kuponzahlung: 60 % des Autocall-Levels

Schutzbarriere: 55 % des Autocall-Levels

Nicht garantiertes Kapital, falls der Index unter der Schutzbarriere liegt (der Kapitalrückfluss im fünften Jahr ist anteilig, falls die Schutzbarriere unterschritten wird: liegt beispielsweise der SX5E bei 40 %seines ursprünglichen Levels, ist der Kapitalrückfluss gleich 40 %).

Falls SX5E ≥ 60 % (Barriere Kupon) des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, wird ein Kupon von 6 % ausbezahlt.

Falls SX5E ≥ 100 % des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, erfolgt ein Produkt-Call und die Auszahlung umfasst Kupon und Kapital (100 %).

Falls SX5E < 60 % (Barriere Kupon) des ursprünglichen Werts zum Ende eines Jahres, wird kein Kupon ausbezahlt.

Falls SX5E < 55 % (Schutzbarriere) des ursprünglichen Werts zum Ende von Jahr 5, wird das Kapital nur anteilig ausbezahlt. Falls SX5E >= 55 % (Schutzbarriere) des ursprünglichen Werts zum Ende von Jahr 5, wird das Kapital vollständig ausbezahlt.

IR

19.
Fünf-Jahres-IRS EUR – Erhalte Festsatz und zahle variablen Satz

Festsatzseite: erhalte jährlich

Variabler Zinssatz: 3-Monats-Euribor, zahle vierteljährlich

Nominal: 10000000 EUR

Roll-Konvention und Kalender: Standard

Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden)

Fälligkeit: September Jahr T+4.

Basiswährung: EUR

20.
Zweijährige EUR-Swaption auf 5-jährigen Zinssatz-Swap

Nominal: 10000000 EUR

Das Institut ist der Verkäufer der Option auf den Swap. Die Gegenpartei des Instituts kauft das Recht, einen Swap mit dem Institut abzuschließen; übt die Gegenpartei ihr Recht aus, erhält sie den festen Satz, während das Institut den variablen Satz erhält.

Swaption mit einer Laufzeit von zwei Jahren (Buchungsdatum + 2 Jahre) auf IRS, definiert unter Instrument Nr. 19.

Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps: Buchungsdatum + 7 Jahre

Prämienzahlung zum Buchungsdatum (Buchungsdatum). Cash-settled.

Der Ausübungspreis basiert auf dem IRS-Kurs, definiert unter Instrument Nr. 19 (d. h. der Ausübungspreis entspricht dem Festsatz wie definiert unter Instrument Nr. 19).

Basiswährung: EUR

21.
Fünf-Jahres-IRS USD. Erhalte festen Satz und zahle variablen Satz.

Festsatz: erhalte jährlich

Variabler Zinssatz: 3-Monats-USD-Libor, zahle vierteljährlich

Nominal: 10000000 USD

Roll-Konvention und Kalender: Standard

Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden)

Fälligkeitstermin: September Jahr T+4.

Basiswährung: USD

22.
2-Jahres-IRS GBP. Erhalte festen Satz und zahle variablen Satz.

Festsatz: erhalte jährlich

Variabler Zinssatz: 3-Monats-GBP-Libor, zahle vierteljährlich.

Nominal: 10000000 GBP

Roll-Konvention und Kalender: Standard

Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden)

Fälligkeit: Buchungsdatum + 2 Jahre

Basiswährung GBP

23.
Longposition auf zehnjährige Schuldverschreibungen von UBS AG mit Ober- und Untergrenze (Ticker: UBSG VX).

Nominal(Kapital-)betrag: 1000000 USD

Die variabel verzinslichen Schuldverschreibungen sind vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten der UBS AG ( „UBS” ).

Die Schuldverschreibungen sind zu einem Jahressatz verzinslich, der dem 3-Monats-USD-LIBOR zuzüglich 1,5 % pro Jahr ( „variabler Zinssatz” ) entspricht, wobei eine Obergrenze von 7,5 % pro Jahr ( „Zinsobergrenze” ) und eine Untergrenze von 2,5 % pro Jahr ( „Zinsuntergrenze” ) gilt.

Jegliche Zahlungen im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen, einschließlich Zinsen und Kapitalbetrag bei Fälligkeit, setzen voraus, dass die UBS AG kreditwürdig ist. Die Institute werden aufgefordert, eine geeignete Abzinsungskurve zu verwenden, die in den Erläuterungen zu erklären ist.

Ertrag: Für die Schuldverschreibungen werden vierteljährlich Zinsen zu einem Zinssatz gezahlt, der unter folgenden Voraussetzungen dem variablen Zinssatz entspricht: i.) liegt der variable Zinssatz zum Zeitpunkt der Kuponbestimmung unter der Zinsuntergrenze, so entspricht der für die betreffende Zinsperiode anzuwendende Zinssatz der Zinsuntergrenze; ii.) liegt der variable Zinssatz zum Zeitpunkt der Kuponbestimmung über der Zinsobergrenze, so entspricht der für die betreffende Zinsperiode anwendbare Zinssatz der Zinsobergrenze.

ZinszahlungsbetragDer für eine Zinsperiode auf Schuldverschreibungen zu zahlende Zinsbetrag entspricht dem Produkt aus: a) dem Kapitalbetrag der Schuldverschreibungen, b) dem für diese Zinsperiode geltenden Zinssatz und c) einer Bruchzahl, deren Zähler die Anzahl der Tage der Zinsperiode (berechnet auf der Grundlage eines 360-Tage-Jahres mit zwölf 30-Tage-Monaten) und deren Nenner 360 ist.
Handels- und Abwicklungsdatum „Buchungsdatum”
ZinszahlungsdatenVierteljährlich, zum Buchungsdatum + 3 Monate, Buchungsdatum + 6 Monate, Buchungsdatum + 9 Monate und Buchungsdatum + 1 Jahr, beginnend am Buchungsdatum + 3 Monate während der Laufzeit der Schuldverschreibungen (vorbehaltlich der darin beschriebenen Anpassungen)

Fälligkeitstermin

Währung

Buchungsdatum + 10 Jahre

USD

Zinsberechnungsbasis30/360
GeschäftstagekonventionFollowing Unadjusted
Datum der Kuponbestimmung

Für jede Zinsperiode am vorletzten Londoner Bankarbeitstag unmittelbar vor dem jeweiligen Zinsstichtag.

Ein „Londoner Bankarbeitstag” ist ein Tag, an dem die Geschäftsbanken für allgemeine Geschäfte (einschließlich für Devisengeschäfte und Deviseneinlagen) in London geöffnet sind und an dem Geschäfte in US-Dollar auf dem Londoner Interbankmarkt getätigt werden können.

24.
Longposition GERMANY GOVT EUR 5000000 (ISIN DE0001135085)

Fälligkeit: 4. Juli 2028

Basiswährung: EUR

25.
Shortposition GERMANY GOVT EUR 2000000 (ISIN DE0001102358)

Fälligkeit: 15. Mai 2024

Basiswährung: EUR

26.
Longposition ITALY GOVT EUR 5000000 (ISIN IT0005246134)

Fälligkeit: 15. Mai 2028

Basiswährung: EUR

27.
Longposition ITALY GOVT EUR 1000000 (ISIN IT0004953417)

Fälligkeit: 1. März 2024

Basiswährung: EUR

28.
Longposition SPAIN GOVT EUR 5000000 (ISIN ES00000124C5)

Fälligkeit: 31. Oktober 2028

Basiswährung: EUR

29.
Shortposition FRANCE GOVT EUR 5000000 (ISIN FR0011317783)

Fälligkeit: 25. Oktober 2027

Basiswährung: EUR

30.
Shortposition GERMANY GOVT EUR 10000000 (ISIN DE0001102390)

Fälligkeit: 15. Februar 2026

Basiswährung: EUR

31.
Longposition UNITED KINGDOM GOVT GBP 5000000 (ISIN GB0002404191)

Fälligkeit: 7. Dezember 2028

Basiswährung: GBP

32.
Longposition PORTUGAL GOVT EUR 5000000 (ISIN PTOTETOE0012)

Fälligkeit: 21. Juli 2026

Basiswährung: EUR

33.
Shortposition UNITED STATES GOVT USD 10000000 (ISIN US9128283P31)

Fälligkeit: 31. Dezember 2024

Basiswährung USD

34.
Longposition BRAZIL GOVT 5000000 USD (ISIN US105756BT66))

Fälligkeit: 5. Januar 2024

Basiswährung: USD

35.
Longposition MEXICO GOVT 5000000 USD (ISIN US91086QBC15)

Fälligkeit: 2. Oktober 2023

Basiswährung USD

36.
10-Jahres-IRS EURO – erhalte variablen Satz und zahle Festsatz

Festsatzseite: zahle jährlich

Variabler Zinssatz: 3-Monats-Euribor, erhalte vierteljährlich

Nominal: 10000000 EUR

Roll-Konvention und Kalender: Standard

Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden).

Fälligkeit: Buchungsdatum + 10 Jahre

Basiswährung: EUR

37.
5-Jahres-IRS EURO – erhalte variablen Satz und zahle Festsatz

Festsatzseite: zahle jährlich.

Variabler Zinssatz: 6-Monats-Euribor, erhalte alle 6 Monate

Nominal: 10000000 EUR

Roll-Konvention und Kalender: Standard

Stichtag wie Buchungsdatum (d. h. Börsenschlusskurse vom Buchungsdatum zu verwenden).

Fälligkeit: Buchungsdatum + 5 Jahre

Basiswährung: EUR

FX

38.
6-monatiger USD/EUR-Forward-Vertrag. Cash-settled. Mit 10000000 USD nominal erworben zum EUR/USD-EZB-Referenzkassakurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Basiswährung: EUR

39.
6-monatiger EUR/GBP Forward-Vertrag. Cash-settled. Mit 10000000 GBP nominal erworben zum EUR/GBP-EZB-Referenzkassakurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Basiswährung: EUR

40.
Longposition 1000000 USD.

Cash-Position.

Basiswährung: EUR

41.
Long-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/USD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Ausübungspreis: 110 % des EUR/USD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr

Basiswährung: EUR

42.
Long-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/USD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Ausübungspreis: 90 % des EUR/USD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr

Basiswährung: EUR

43.
Short-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/USD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Ausübungspreis: 100 % des EUR/USD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr

Basiswährung: EUR

44.
Short-Call-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/GBP-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Ausübungspreis: 110 % des EUR/GBP-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr

Basiswährung: EUR

45.
Long-Put-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/JPY-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Ausübungspreis: 110 % des EUR/JPY-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr

Basiswährung: EUR

46.
Short-Put-Option. 10000000 EUR Gegenwert auf Basis des EUR/AUD-EZB-Referenzkassakurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Ausübungspreis: 110 % des EUR/AUD-EZB-Referenzkurses bei Tagesschluss am Buchungsdatum.

Verfallstag: Buchungsdatum + 1 Jahr

Basiswährung: EUR

47.
„Mark-to-Market” -bewerteter (5 Jahre) Währungsswap EUR/USD. Erhalte USD und zahle EUR.

EUR: 3-Monats-Euribor, zahle vierteljährlich

USD: 3-Monats-USD-Libor, erhalte vierteljährlich.

Nominal 10000000 EUR, bereinigt auf vierteljährlicher Basis

Roll-Konvention und Kalender: Standard

Stichtag wie Buchungsdatum.

Fälligkeit: Buchungsdatum + 5 Jahre

Basiswährung: EUR

Siehe auch Abschnitt 5 „Instrumente – zusätzliche Spezifikationen”

Warenpositionen

48.
Longposition, 3500000 6-monatige ATM London Gold Forwards-Verträge (1 Vertrag = 0,001 Feinunzen, nominal: 3500 Feinunzen)

Barausgleich

Basiswährung: USD

49.
Shortposition, 3500000 12-monatige ATM London Gold Forwards-Verträge (1 Vertrag = 0,001 Feinunzen, nominal: 3500 Feinunzen)

Barausgleich

Basiswährung: USD

50.
Longposition, 30 Verträge über 6 Monate, WTI-Rohöl Call-Optionen mit Ausübungspreis = 12 Monats-Forward-Kurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum (1 Vertrag = 1000 Barrel. Gesamtnominalvolumen 30000 Barrel).

Barausgleich

Basiswährung USD

51.
Shortposition, 30 Verträge über 6 Monate, WTI-Rohöl Put-Option mit Ausübungspreis = 12 Monats-Forward-Kurs bei Tagesschluss am Buchungsdatum (1 Vertrag = 1000 Barrel. Gesamtnominalvolumen 30000 Barrel).

Barausgleich

Basiswährung USD

Kreditspread

52.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf PORTUGAL.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

53.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf ITALIEN.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

54.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf SPANIEN.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

55.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf MEXIKO.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

56.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf BRASILIEN.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

57.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf UK.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

58.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf AXA (Ticker CS FP).

Basiswährung: EUR

59.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf AXA (Ticker CS FP).

Fälligkeit: Dezember Jahr T+2

Basiswährung: EUR

60.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Aviva (Ticker AV LN)

ISDA-Definitionen Jahr 2003

Basiswährung: EUR

61.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Aviva (Ticker AV LN)

ISDA-Definitionen Jahr 2003

Fälligkeit: Dezember Jahr T+2

Basiswährung: EUR

62.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Vodafone (Ticker VOD LN)

Basiswährung: EUR

63.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf ENI SpA (Ticker EMI IM)

Basiswährung: EUR

64.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf Eli Lilly (Ticker LLY US)

Umstrukturierungsklausel: Keine Umstrukturierung (XR14)

Basiswährung: USD

65.
Shortposition (d. h. Verkauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Unilever (Ticker UNA NA)

Basiswährung: EUR

66.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Total SA (Ticker FP FP)

Basiswährung: EUR

67.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 EUR, CDS auf Volkswagen Group (Ticker VOW GR)

Basiswährung: EUR

68.
Longposition 1000000 USD Staatsanleihen TÜRKEI (ISIN US900123CF53)

Fälligkeit: 22. März 2024

Basiswährung: USD

69.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung) 1000000 USD, CDS auf TÜRKEI Stichtag wie Buchungsdatum.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Basiswährung: USD

70.
Longposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Axa (ISIN FR0011524248)

Fälligkeit: 29. Januar 2024

Basiswährung: EUR

71.
Longposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Volkswagen Group (ISIN XS1586555861)

Fälligkeit: 2. Oktober 2023

Basiswährung: EUR

72.
Shortposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Volkswagen Group (ISIN XS1586555606)

Fälligkeit: 30. März 2021

Basiswährung: EUR

73.
Longposition 1000000 EUR Schuldverschreibungen Total SA (ISIN XS0830194501)

Fälligkeit: 15. März 2023

Basiswährung: EUR

CTP

74.
Shortposition auf Spread-Hedged Super Senior-Tranche von iTraxx Europe Index, On-the-run Serie

Attachment-Point: 25 %

Detachment-Point: 100 %

Nominal: 5000000 EUR

Fälligkeit: 5 Jahre

Fortlaufender Spread 100 Basispunkte. Das Portfolio kommt durch Absicherung der Index-Tranche mit der On-the-run Serie des iTraxx Europe Index zustande, um zum Buchungsdatum einen CS01-Wert von null zu erreichen. Keine zusätzlichen Re-Hedging-Geschäfte erforderlich.

Basiswährung: EUR

75.
Longposition (d. h. Kauf einer Absicherung), 1000000 USD, „First-to-default Basket Swap” auf {Brasilien, Mexiko und Türkei}. Stichtag wie Buchungsdatum.

Umstrukturierungsklausel: VOLL

Fälligkeit: September Jahr T+4

Basiswährung: USD

Abschnitt 3: Einzelne Portfolios

Die Institute stellen die erforderlichen Risikomessgrößen und den Barwert der folgenden Einzelportfolios bereit:
Portfolio

Kombination aus Instrumenten

Die erste Zahl steht für das Instrument (laut Abschnitt 2 dieses Anhangs).

Die zweite Zahl gibt die Menge des jeweiligen Instruments bzw. die Anzahl der Kontrakte an.

BasiswährungErforderliche Risikomessgrößen
AKTIEN
11 – 1000 InstrumenteEURVaR und sVaR
2

3 – 1000 Instrumente

4 – 1000 Instrumente

5 – 1000 Instrumente

EURVaR und sVaR
3

13 - 100 Instrumente

10 - 100 Instrumente

EURVaR und sVaR
4

15 - 100 Instrumente

16 - 100 Instrumente

GBPVaR und sVaR
517 – 1000 InstrumenteJPYVaR und sVaR
6

9 – 500 Instrumente

10 – 500 Instrumente

EURVaR und sVaR
718 – 1 InstrumentEURVaR und sVaR
8

11 – 1000 Instrumente

12 – 1000 Instrumente

USDVaR und sVaR
9

2 – 1 Instrumente

14 – 100 Instrumente

EURVaR und sVaR
10

6 – 1000 Instrumente

7 – 1000 Instrumente

8 – 1000 Instrumente

EURVaR und sVaR
1119 – 1 InstrumentEURVaR und sVaR
1220 – 1 InstrumentEURVaR und sVaR
1321 – 1 InstrumentUSDVaR und sVaR
1422 – 1 InstrumentGBPVaR und sVaR
1523 – 1 InstrumentUSDVaR, sVaR, IRC
16

24 – 1 Instrument

25 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
17

24 – 1 Instrument

25 – 1 Instrument

26 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
18

24 – 1 Instrument

25 – 1 Instrument

26 – 1 Instrument

27 – 1 Instrument

28 – 1 Instrument

29 – 1 Instrument

30 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
19

19 – 1 Instrument

36 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
20

19 – 1 Instrument

37 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
21

36 – 1 Instrument

37 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
22

19 – 1 Instrument

20 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
2331 – 1 InstrumentGBPVaR, sVaR, IRC
24

33 – 1 Instrument

34 – 1 Instrument

35 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
25

21 – 1 Instrument

33 – 1 Instrument

USDVaR und sVaR
26

26 – 1 Instrument

27 – 1 Instrument

28 – 1 Instrument

32 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
27

38 – 1 Instrument

39 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
28

40 – 1 Instrument

41 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
29

41 – 1 Instrument

42 – 1 Instrument

43 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
30

44 – 1 Instrument

45 – 1 Instrument

EURVaR und sVaR
3146 – 1 InstrumentEURVaR und sVaR
3247 – 1 InstrumentEURVaR und sVaR
33

48 – 1 Instrument

49 – 1 Instrument

USDVaR und sVaR
34

50 – 1 Instrument

51 – 1 Instrument

USDVaR und sVaR
35

48 – 1 Instrument

51 – 1 Instrument

USDVaR und sVaR
36

52 – 1 Instrument

53 – 1 Instrument

54 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
37

55 – 1 Instrument

56 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
38

58 – 1 Instrument

59 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
39

54 – 1 Instrument

55 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
40

60 – 1 Instrument

61 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
41

62 – 1 Instrument

63 – 1 Instrument

65 – 1 Instrument

66 – 1 Instrument

67 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
42

68 – 1 Instrument

69 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
43

70 – 1 Instrument

71 – 1 Instrument

73 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
44

71 – 1 Instrument

72 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
45

70 – 1 Instrument

59 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
46

66 – 1 Instrument

73 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
4764 – 1 InstrumentUSDVaR, sVaR, IRC
48

71 – 1 Instrument

72 – 1 Instrument

67 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
49

57 – 1 Instrument

54 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
50

53 – 1 Instrument

27 – 1 Instrument

EURVaR, sVaR, IRC
51

55 – 5 Instrumente

35 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
52

56 – 5 Instrumente

34 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
53

55 – 5 Instrumente

35 – 1 Instrument

56 – 5 Instrumente

34 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, IRC
5474 – 1 InstrumentEURVaR, sVaR, APR
5575 – 1 InstrumentUSDVaR, sVaR, APR
56

75 – 5 Instrumente

68 – 5 Instrumente

34 – 1 Instrument

35 – 1 Instrument

USDVaR, sVaR, APR

Abschnitt 4: Aggregierte Portfolios

Die Institute stellen die erforderlichen Risikomessgrößen und den Barwert der folgenden aggregierten Finanzportfolios bereit:
Aggreg. PortfolioBeschreibungKombination einzelner Portfolios (einzelne Portfolios laut Nummernangabe in Abschnitt 3 dieses Anhangs)BasiswährungGeforderte Risikomessgrößen
57Gesamtportfolio Nicht-CTP1, 2, 6, 7, 9, 11, 12, 18, 21, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 34, 38, 41, 43EURVaR, sVaR, IRC
58AKTIEN kumulativ1, 2, 6, 7, 9EURVaR und sVaR
59IR kumulativ11, 12, 18, 21EURVaR und sVaR
60FX kumulativ27, 28, 30, 31, 32EURVaR und sVaR
61Warenposition kumulativ33, 34USDVaR und sVaR
62Kreditspread kumulativ38, 41, 43EURVaR, sVaR, IRC
63CTP kumulativ in EUR54, 56EURVaR, sVaR, APR

Abschnitt 5: Instrumente – zusätzliche Spezifikationen

Die Institute wenden auf die in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Finanzinstrumente folgende zusätzliche Spezifikationen an:
Instrument:47
Beschreibung:

„Mark-to-Market” -bewerteter (5 Jahre) Währungsswap EUR/USD

Erhalte USD und zahle EUR

Nominal: 10000000 EUR, USD (10000000 EUR * FX USD/EUR)

Zahle:Variable Seite 2
Erhalte:Variable Seite 1
Nominalbetrag Umtausch und Reset:Am Stichtag und Fälligkeitstermin. Außerdem erfolgt zu jedem Kupon-Zahlungstermin eine zusätzliche Zahlung, die der Anpassung an den USD-Nominalbetrag auf variabler Seite 2 entspricht. Der USD-Nominalbetrag wird 2 Geschäftstage vor jedem Zahlungstermin zum Kassakurs so angepasst, dass er 10000000 EUR entspricht.
BarsaldoInkludiert
Variable Seite 1
Nominal:10000000 EUR am Stichtag zum Kassakurs in USD umgerechnet
Stichtag:Buchungsdatum
Fälligkeitstermin:Buchungsdatum + 5 Jahre
Zahlungstermin-Generierung:Forward ab Stichtag
Kuponzahlung:Vierteljährlich
Kupon:3000000 USD LIBOR + 0 Basispunkte
Kupon-Reset:Vierteljährlich
Kupon-Fixing-Konvention:2 Tage vor jeder Kuponperiode
Kupon-Zinseszinsberechnung:Einfache Zinsen
Zinsberechnungsmethode:ACT/360
Geschäftstag Zahlungstermin:LON, NYC, TARGET
Geschäftstagekonvention Zahlungstermin:Modified Following
Geschäftstag Reset Nominalbetrag:LON, NYC, TARGET
Geschäftstagekonvention Reset Nominalbetrag:Previous
Geschäftstag Kupon-Reset:LON, NYC, TARGET
Geschäftstagekonvention Kupon-Reset:Previous
Variable Seite 2
Nominal:10000000 EUR
Stichtag:Buchungsdatum
Fälligkeitstermin:Buchungsdatum + 5 Jahre
Zahlungstermin-Generierung:Forward ab Stichtag
Kuponzahlung:Vierteljährlich
Kupon:3000000 EURIBOR + 0 Basispunkte
Kupon-Reset:Vierteljährlich
Kupon-Fixing-Konvention:2 Tage vor jeder Kuponperiode
Kupon-Zinseszinsberechnung:Einfache Zinsen
Zinsberechnungsmethode:ACT/360
Geschäftstag Zahlungstermin:LON, NYC, TARGET
Geschäftstag Zahlungstermin:Modified Following
Geschäftstag Reset Nominalbetrag:LON, NYC, TARGET
Geschäftstagekonvention Reset Nominalbetrag:Previous
Geschäftstag Kupon-Reset:LON, NYC, TARGET
Geschäftstagekonvention Kupon-Reset:Previous

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