Artikel 1 VO (EU) 2021/2003

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird die Plattform der Union für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie (Union renewable development platform, URDP) eingerichtet, um statistische Transfers für die Zwecke der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu erleichtern und die Erreichung des Unionsziels gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 und der Beiträge der Mitgliedstaaten zu diesem Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 der genannten Richtlinie zu fördern.

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