Artikel 3 VO (EU) 2021/2003

Ziele

(1) Mit der UDRP sollen statistische Transfers von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Zwecke der Richtlinie (EU) 2018/2001 erleichtert und die Erreichung des Unionsziels gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 und der Beiträge der Mitgliedstaaten zu diesem Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 gefördert werden.

(2) Die URDP

a)
ermittelt potenzielle Möglichkeiten für statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten durch Bereitstellung aggregierter Informationen über:

i)
Mitgliedstaaten, die ihren Beitrag zum Unionsziel für erneuerbare Energie oder ihr Ziel für erneuerbare Energien übertroffen haben oder voraussichtlich übertreffen werden und daher möglicherweise über überschüssige statistische Mengen an erneuerbarer Energie verfügen, die auf einen anderen Mitgliedstaat übertragen werden können;
ii)
Mitgliedstaaten, die ihren Beitrag zum Unionsziel für erneuerbare Energie oder ihr Ziel für erneuerbare Energien nicht erreicht haben oder voraussichtlich nicht erreichen werden und denen daher möglicherweise statistische Mengen an erneuerbarer Energie fehlen;

b)
enthält von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Informationen über Angebot und Nachfrage in Bezug auf statistische Transfers erneuerbarer Energie, einschließlich Volumen, Preis und Zeitrahmen, sowie etwaige zusätzliche Bedingungen für den Transfer;
c)
erleichtert Vereinbarungen über statistische Transfers zwischen den Mitgliedstaaten durch einen nicht bindenden Mechanismus zur Abstimmung von Nachfrage und Angebot in Bezug auf statistische Transfers zwischen den Mitgliedstaaten sowie durch Informationen über Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten für die Aufnahme von Gesprächen über Vereinbarungen;
d)
bietet Zugang zu Anleitungen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Abschluss von Vereinbarungen über statistische Transfers;
e)
erhöht die Transparenz in Bezug auf abgeschlossene Vereinbarungen über statistische Transfers durch Bereitstellung der wichtigsten Informationen über diese Transfers, einschließlich Informationen über Volumen, Preise und Zeitrahmen sowie der zugehörigen Unterlagen der Vereinbarungen über die statistischen Transfers, sofern diese öffentlich zugänglich sind.

(3) Über die in Absatz 2 genannten Ziele hinaus kann die URDP auch etwaige andere Funktionen im Zusammenhang mit statistischen Transfers von Energie aus erneuerbaren Quellen erfüllen, um zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels beizutragen.

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