Artikel 5 VO (EU) 2021/2003
Nachfrage und Angebot aus den Mitgliedstaaten
(1) Die Mitgliedstaaten können an die URDP auf freiwilliger Basis jährliche Daten übermitteln, aus denen hervorgeht, welche Mengen von Energie aus erneuerbaren Quellen sie für statistische Transfers anbieten oder nachfragen, u. a.
- a)
- die Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen, die sie im Wege eines statistischen Transfers von einem anderen Mitgliedstaat ankaufen oder an einen anderen Mitgliedstaat verkaufen wollen, gegebenenfalls einschließlich einer festen oder flexiblen Volumenkomponente;
- b)
- einen Preis oder eine Preisspanne, zu dem bzw. innerhalb deren sie bereit wären, einen Überschuss von Energie aus erneuerbaren Quellen im Wege eines statistischen Transfers von einem anderen Mitgliedstaat anzukaufen oder an einen anderen Mitgliedstaat zu verkaufen, gegebenenfalls einschließlich einer festen oder flexiblen Preiskomponente;
- c)
- den Zeitrahmen, für den ein statistischer Transfer durchgeführt werden könnte und der entweder ein einziges Jahr oder mehrere Jahre, das Vorjahr, das laufende Jahr oder andere bzw. künftige Jahre umfassen kann;
- d)
- sonstige mit dem statistischen Transfer verbundene zusätzliche Bedingungen oder Prioritäten.
(2) Rohöläquivalent), „GWh” (Gigawattstunden), „TJ” (Terajoule) oder einer anderen gleichwertigen Energieeinheit angegeben. Bei einer Umrechnung aus Masse oder Volumen wird außerdem der jeweilige Heizwert angegeben. Die Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen, die Gegenstand eines statistischen Transfers ist, wird auf drei Dezimalstellen gerundet.
(3) Die von einem Mitgliedstaat bereitgestellten Daten begründen für diesen Mitgliedstaat keine rechtliche Verpflichtung, eine Vereinbarung mit einem anderen Mitgliedstaat zu schließen. Sie dienen lediglich Informationszwecken, um Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Die Daten sind auf der URDP nur für andere Mitgliedstaaten und die Kommission zugänglich.
(4) Die URDP muss einen Abstimmungsmechanismus umfassen, um Angebot und Nachfrage gemäß den Angaben der Mitgliedstaaten abzugleichen und potenzielle statistische Transfers von Energie aus erneuerbaren Quellen mit anderen Mitgliedstaaten zu ermitteln.
(5) Alle mit dem Abstimmungsmechanismus der URDP ermittelten potenziellen Transfers sind unverbindlich und dienen im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen über statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten lediglich Informationszwecken.
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