Artikel 1 VO (EU) 2021/2083

Die Anwendung zusätzlicher Wertzölle in Höhe von 10 % beziehungsweise 25 % auf die Einfuhren der in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ausgesetzt.

Die Anwendung zusätzlicher Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren wird vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2023 ausgesetzt.

Unbeschadet einer weiteren Aussetzung oder Änderung, einschließlich einer früheren Wiedereinführung, gelten die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 vorgesehenen Zölle ab einschließlich 1. Januar 2024.

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