Artikel 172 VO (EU) 2021/2085

Unterstützung durch den Sitzstaat

Zwischen einem gemeinsamen Unternehmen und dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, kann eine Verwaltungsvereinbarung über die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des gemeinsamen Unternehmens seitens dieses Mitgliedstaats geschlossen werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.