Artikel 88 VO (EU) 2021/2085

Finanzbeitrag der Union

Der Finanzbeitrag der Union, einschließlich der EWR-Mittel, zur Deckung der Verwaltungs- und Betriebskosten des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen beträgt bis zu 600000000 EUR, einschließlich bis zu 50000000 EUR für die Systemsäule und bis zu 24000000 EUR für Verwaltungskosten.

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