Artikel 114 VO (EU) 2021/2115

Modernisierung

In dem Abschnitt zu den in Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe g genannten Elementen, die die Modernisierung der GAP gewährleisten, werden diejenigen Elemente des GAP-Strategieplans herausgestellt, die die Modernisierung des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete und der GAP fördern; der Abschnitt umfasst insbesondere Folgendes:

a)
einen Überblick darüber, wie der GAP-Strategieplan zur Erreichung des Querschnittsziels gemäß Artikel 6 Absatz 2 beitragen wird, insbesondere:

i)
eine Beschreibung der Organisationsstruktur des AKIS,
ii)
eine Beschreibung, wie die Beratungsdienste gemäß Artikel 15, die Forschung und das nationale GAP-Netz gemäß Artikel 126 zusammenarbeiten werden, um Beratung, Wissenstransfer und Innovationsdienste bereitzustellen, und wie die Maßnahmen, die im Rahmen von Interventionen gemäß Artikel 78 oder anderen einschlägigen Interventionen unterstützt werden, in das AKIS integriert werden;

b)
eine Beschreibung der Strategie für die Entwicklung digitaler Technologien in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum sowie für den Einsatz dieser Technologien, um die Wirksamkeit und Effizienz der Interventionen des GAP-Strategieplans zu verbessern.

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