Artikel 129 VO (EU) 2021/2115

Ziele des Leistungsrahmens

Die Ziele des Leistungsrahmens bestehen darin,

a)
die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz und den auf Unionsebene erzielten Zusatznutzen der GAP zu bewerten;
b)
die Fortschritte bei der Erreichung der Zielwerte der GAP-Strategiepläne zu überwachen;
c)
die Auswirkungen, die Wirksamkeit, Effizienz, Zweckdienlichkeit und Kohärenz der Interventionen der GAP-Strategiepläne zu bewerten;
d)
einen gemeinsamen Lernprozess im Zusammenhang mit der Überwachung und Evaluierung zu unterstützen.

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