Artikel 132 VO (EU) 2021/2115
Modalitäten der Überwachung
Die Verwaltungsbehörde und der Begleitausschuss überwachen anhand der Output- und Ergebnisindikatoren die Umsetzung des GAP-Strategieplans sowie die Fortschritte bei der Erreichung seiner Zielwerte.
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