ANHANG VIII VO (EU) 2021/2178
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON WERTPAPIERFIRMEN
| Meldebogennummer | Bezeichnung |
|---|---|
| 0 | Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI |
| 1 | KPI IF — Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen |
| 2 | KPI IF — Sonstige Dienstleistungen |
- 0.
-
Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Offenlegungsstichtag/-zeitraum t |
| Taxonomiekonforme Vermögenswerte insgesamt (Währung) | KPI(1) (%) | KPI(2) (%) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)(3) (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) | Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | |||
| Haupt-KPI (für den Handel für eigene Rechnung) | Green Asset Ratio (GAR) | |||||||
| Gesamtumsatz aus taxonomiekonformen Dienstleistungen und Tätigkeiten(Währung) | KPI(1)( %) | KPI(2) (%) | % Erfassung (an den Gesamteinnahmen)(3) (%) | Nicht bewertete Einnahmen (% der erfassten Einnahmen)(4) (%) | Nicht bewertete Einnahmen (% der erfassten Einnahmen)(4) (%) | |||
| umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | umsatzbasiert | CapEx-basiert | |||
| Haupt-KPI (für Dienstleistungen und Tätigkeiten außer dem Handel für eigene Rechnung) | Einnahmen-KPI (5) | |||||||
- 1.
-
KPI IF — Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen
| Offenlegungsstichtag t |
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o | p | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | Davon für den KPI erfasst | Taxonomiefähig(6) | |||||||||||||||
| Taxonomiekonform(7) | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Nicht bewertete Risikopositionen | Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien(8) | Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten | Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden(9) | ||||||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||||||||||
| Wäh-rung | Währung | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | ||
| 1 | Gesamtvermögenswerte, die im Rahmen der Tätigkeiten der Wertpapierfirma auf eigene Rechnung angelegt sind (nach Anhang I Abschnitt A der Richtlinie 2014/65/EU) | ||||||||||||||||
| 2 | Davon in eigenem Namen | ||||||||||||||||
| 3 | Davon im Namen von Kunden | ||||||||||||||||
| 4 | Davon auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen(10) | ||||||||||||||||
| 5 | Davon Tätigkeiten im Bereich Kernenergie(11) | ||||||||||||||||
| 6 | Davon Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe(12) | ||||||||||||||||
Erläuterung:
- 1.
- Unternehmen duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
- 2.
-
KPI IF Sonstige Dienstleistungen
| Offenlegungszeitraum t |
| a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Davon nicht bewertete Einnahmen(15) | ||||||||||||||
| Taxonomiefähig(13) | Taxonomiekonform(14) | Aufschüsselung nach Umweltziel | Davon Übergangs-tätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||||||||
| Insgesamt | Davon für den KPI erfasst | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||||
| Währung | Währung | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | % | ||
| 1 | Erträge (d. h. Gebühren, Provisionen und andere monetäre Leistungen) aus Anlagen, Dienstleistungen und anderen Tätigkeiten als dem Handel für eigene Rechnung (gemäß Anhang I Abschnitt A der Richtlinie 2014/65/EU) | |||||||||||||
| 2 | Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten | |||||||||||||
| 3 | Auftragsausführung für Kunden | |||||||||||||
| 4 | Portfolioverwaltung | |||||||||||||
| 5 | Anlageberatung | |||||||||||||
| 6 | Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung | |||||||||||||
| 7 | Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung | |||||||||||||
| 8 | Betrieb eines MTF | |||||||||||||
| 9 | Betrieb eines OTF | |||||||||||||
| 10 | Davon auf freiwilliger Basis erfasst(16) | |||||||||||||
| 11 | Davon Tätigkeiten im Bereich Kernenergie(17) | |||||||||||||
| 12 | Davon Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe(18) | |||||||||||||
Erläuterung:
- 1.
- Unternehmen duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
Fußnote(n):
- (1)
Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.
- (2)
Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.
- (3)
% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva.
- (4)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (5)
Gebühren, Provisionen und andere monetäre Leistungen.
- (6)
% der taxonomiefähigen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.
- (7)
% der taxonomiekonformen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.
- (8)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.
- (9)
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1a dieser Verordnung.
- (10)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
- (11)
Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
- (12)
Bezieht sich auf Anhang I und Anhang II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 .
- (13)
% der taxonomiefähigen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.
- (14)
% der taxonomiekonformen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.
- (15)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.
- (16)
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.
- (17)
Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
- (18)
Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.
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