ANHANG VIII VO (EU) 2021/2178

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON WERTPAPIERFIRMEN

Meldebogennummer Bezeichnung
0 Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
1 KPI IF — Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen
2 KPI IF — Sonstige Dienstleistungen

0.
Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Offenlegungsstichtag/-zeitraum t
Taxonomiekonforme Vermögenswerte insgesamt (Währung) KPI(1) (%) KPI(2) (%) % Erfassung (an den Gesamtaktiva)(3) (%) Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%) Nicht bewertete Risikopositionen (% der erfassten Vermögenswerte)(4) (%)
umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert
Haupt-KPI (für den Handel für eigene Rechnung) Green Asset Ratio (GAR)
Gesamtumsatz aus taxonomiekonformen Dienstleistungen und Tätigkeiten(Währung) KPI(1)( %) KPI(2) (%) % Erfassung (an den Gesamteinnahmen)(3) (%) Nicht bewertete Einnahmen (% der erfassten Einnahmen)(4) (%) Nicht bewertete Einnahmen (% der erfassten Einnahmen)(4) (%)
umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert umsatzbasiert CapEx-basiert
Haupt-KPI (für Dienstleistungen und Tätigkeiten außer dem Handel für eigene Rechnung) Einnahmen-KPI (5)

1.
KPI IF — Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen

Offenlegungsstichtag t
a b c d e f g h i j k l m n o p
Insgesamt Davon für den KPI erfasst Taxonomiefähig(6)
Taxonomiekonform(7) Aufschüsselung nach Umweltziel Davon Übergangs-tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten Nicht bewertete Risikopositionen Davon aus der Finanzierung nicht wesentlicher Tätigkeiten von Gegenparteien(8) Davon Risikopositionen aus der Finanzierung von Gegenparteien, die nach Artikel 7 Absatz 9 Bericht erstatten Davon nicht bewertete Risikopositionen, die von der meldenden Stelle als nicht wesentlich angesehen werden(9)
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Wäh-rung Währung % % % % % % % % % % % % % %
1 Gesamtvermögenswerte, die im Rahmen der Tätigkeiten der Wertpapierfirma auf eigene Rechnung angelegt sind (nach Anhang I Abschnitt A der Richtlinie 2014/65/EU)
2 Davon in eigenem Namen
3 Davon im Namen von Kunden
4 Davon auf freiwilliger Basis angegebene Risikopositionen(10)
5 Davon Tätigkeiten im Bereich Kernenergie(11)
6 Davon Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe(12)

Erläuterung:

1.
Unternehmen duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

2.
KPI IF Sonstige Dienstleistungen

Offenlegungszeitraum t
a b c d e f g h i j k l m
Davon nicht bewertete Einnahmen(15)
Taxonomiefähig(13) Taxonomiekonform(14) Aufschüsselung nach Umweltziel Davon Übergangs-tätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
Insgesamt Davon für den KPI erfasst Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Währung Währung % % % % % % % % % % %
1 Erträge (d. h. Gebühren, Provisionen und andere monetäre Leistungen) aus Anlagen, Dienstleistungen und anderen Tätigkeiten als dem Handel für eigene Rechnung (gemäß Anhang I Abschnitt A der Richtlinie 2014/65/EU)
2 Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten
3 Auftragsausführung für Kunden
4 Portfolioverwaltung
5 Anlageberatung
6 Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung
7 Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung
8 Betrieb eines MTF
9 Betrieb eines OTF
10 Davon auf freiwilliger Basis erfasst(16)
11 Davon Tätigkeiten im Bereich Kernenergie(17)
12 Davon Tätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe(18)

Erläuterung:

1.
Unternehmen duplizieren diesen Meldebogen für umsatz- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

Fußnote(n):

(1)

Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.

(2)

Auf Grundlage des CapEx-KPI der Gegenpartei.

(3)

% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva.

(4)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(5)

Gebühren, Provisionen und andere monetäre Leistungen.

(6)

% der taxonomiefähigen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.

(7)

% der taxonomiekonformen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.

(8)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 Buchstaben a und b dieser Verordnung.

(9)

Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1a dieser Verordnung.

(10)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.

(11)

Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.

(12)

Bezieht sich auf Anhang I und Anhang II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 .

(13)

% der taxonomiefähigen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.

(14)

% der taxonomiekonformen Vermögenswerte an den gedeckten Vermögenswerten.

(15)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 8 dieser Verordnung.

(16)

Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 dieser Verordnung.

(17)

Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.26, 4.27 und 4.28 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.

(18)

Bezieht sich auf die Anhänge I und II, Abschnitte 4.29, 4.30 und 4.31 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139.

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