Artikel 1 VO (EU) 2021/267

Gegenstand

In dieser Verordnung werden besondere und vorübergehende Maßnahmen festgelegt in Bezug auf die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen infolge der außergewöhnlichen Umstände, die durch die anhaltende COVID-19-Krise im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr sowie im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr verursacht wurden; ebenfalls werden bestimmte in der Verordnung (EU) 2020/698 festgelegte Zeiträume verlängert.

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