ANHANG V VO (EU) 2021/341

ANHANG IIIa

1.
ZUSÄTZLICHE ASPEKTE BEI DEN MESSUNGEN UND BERECHNUNGEN

Tabelle 3b

Anforderungen an die Prüfgeräte und die Konfiguration des zu prüfenden Geräts

Beschreibung der Prüfgeräte Fähigkeiten Zusätzliche Fähigkeiten und Merkmale
Leistungsmessung Gemäß einschlägiger Norm Datenerfassungsfunktion
Leuchtdichtemesser Gemäß einschlägiger Norm Art des Kontaktmessgeräts mit Datenerfassungsfunktion
Luxmeter Gemäß einschlägiger Norm Datenerfassungsfunktion
Signalerzeugungsgerät Gemäß einschlägiger Norm Siehe Anmerkungen in Anhang III Tabelle 3a, Verweise und erläuternde Anmerkungen

Lichtquelle

(Projektor)

Muss aus einer Entfernung von mindestens ca. 1,5 m zum ABC-Sensor eine Beleuchtungsstärke am ABC-Sensor von weniger als 12 lux und bis zu 150 lux bei Fernsehgeräten und Monitoren und von bis zu 20000 lux bei digitalen Signage-Displays erzeugen.

Festkörperbeleuchtung (LED, Laser oder LED/Laser-Kombination).

Die Farbraumunterstützung des Projektors muss mindestens REC 709 entsprechen.

Eine kippbare Befestigungsplattform muss eine genaue Ausrichtung des Projektorstrahls ermöglichen. Ersatzweise oder ergänzend ist auch eine eingebaute Funktion zur optischen Ausrichtung zulässig.

Lichtquelle

(dimmbare LED-Lampe)

Gemäß Abschnitt 1.2.1
Computer für die gleichzeitige Datenerfassung mit gemeinsamer Zeitskala Mindestens 3 geeignete Anschlüsse, die als Schnittstelle für die Stromversorgung, den Leuchtdichtemesser und das Luxmeter dienen. USB- und Thunderbolt-Anschlüsse gelten als geeignete Anschlüsse.
Mit einem Projektor verbundener Computer mit einem Präsentations- oder Bildbearbeitungsprogramm Anwendung zur Projektion von Präsentationsfolien mit weißen Vollbildern und gleichzeitiger Regelung der Farbtemperatur und des Luminanzwerts (grau)

1.1.
Zusammenfassung der Prüfsequenz

1.
Zu prüfendes Gerät auf einen Ständer platzieren, ggf. Lage des ABC-Sensors bestimmen und die Messgeräte für die Bildschirmluminanz und die Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts positionieren.
2.
Anfangseinstellung mit Bestätigung der korrekten Beachtung der Warnhinweise des obligatorischen Menüs und der Standardeinstellungen für die „Normalkonfiguration” durchlaufen.
3.
Ton ggf. stummschalten.
4.
Aufwärmen des Geräts fortsetzen, gleichzeitig Prüfgeräte anordnen und dynamisches Testbild für die Spitzenweißwerte auswählen, das eine stabile Display-Luminanz gewährleistet und die Leistungsmessung ermöglicht.
5.
Wird die ABC-Toleranz geltend gemacht, den Bereich der Beleuchtungsstärke und die für das Gerät erforderliche ABC-Latenzzeit bestimmen. Das Profil der ABC der Display-Luminanz für einen Bereich zwischen 100 lux und 12 lux in der Umgebung ermitteln und die Verringerung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in diesem Bereich bestimmen. Um ein detailliertes Profil des ABC-Einflusses auf die Leistungsaufnahme und die Display-Luminanz zu ermitteln, kann die Spanne der Beleuchtungsstärke in der Umgebung in mehrere Schritte unterteilt werden, die von einer Beleuchtung von knapp über 100 lux (z. B. 120 lux) über 60 lux, 35 lux und 12 lux bis zum dunkelsten Wert reichen, den die Prüfumgebung zulässt. Bei digitalen Signage-Displays (DSD) kann ein Profil für Tageslicht-Beleuchtungsstärken von bis zu 20000 lux erstellt werden, um Daten für künftige Überarbeitungen der Verordnung zu erheben.
6.
Messung der Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration. Ergibt diese weniger als 150 cd/m2 bei Monitoren bzw. weniger als 220 cd/m2 bei anderen Display-Arten, so ist auch die Spitzenweißluminanz in der hellsten voreingestellten Konfiguration im Benutzermenü (nicht in der Ladenkonfiguration) zu messen.
7.
Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand mithilfe der dynamischen SDR-Videosequenz mit deaktivierter ABC. Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand mithilfe der dynamischen HDR-Videosequenz, wobei zu bestätigen ist, dass die HDR-Betriebsart aktiv ist (dies wird durch eine Display-Meldung zu Beginn des Abspielens der HDR-Sequenz und/oder eine Änderung der Bildeinstellungen in der Normalkonfiguration bestätigt).
8.
Messung des Leistungsbedarfs in Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme und im Aus-Zustand sowie der Zeit, die erforderlich ist, bis die Abschaltautomatik wirksam ist.

1.2.
Einzelheiten der Prüfung

1.2.1.
Anordnung des zu prüfenden Geräts (Display) und der Messinstrumente

Abbildung 1: Physische Anordnung des Displays und der Umgebungslichtquelle Wenn eine ABC-Funktion vorhanden ist und das zu prüfende Gerät mit einem Ständer geliefert wurde, ist das Display auf dem Ständer zu befestigen und auf einem horizontalen Tisch oder einer horizontalen Plattform mit einer Höhe von mindestens 0,75 m zu platzieren, wobei der Tisch bzw. die Plattform mit schwarzem Material mit niedrigem Reflexionsgrad bedeckt sein muss (gängige Materialien sind z. B. Filz, Vlies oder Theaterleinwände). Alle Teile des Ständers müssen frei bleiben. Displays, die in erster Linie für eine Wandbefestigung bestimmt sind, sind zur Erleichterung der Zugänglichkeit in einem Rahmen zu befestigen, wobei sich die Unterkante des Displays mindestens 0,75 m über dem Boden befinden muss. Die Bodenfläche unter dem Display sowie bis zu 0,5 m vor dem Display darf nicht stark reflektierend sein und sollte idealerweise mit einem schwarzen Material mit niedrigem Reflexionsgrad bedeckt sein. Die physische Lage des ABC-Sensors des zu prüfenden Geräts ist zu bestimmen, wobei die gemessenen Koordinaten in Bezug auf einen festen Punkt außerhalb des zu prüfenden Geräts zu vermerken sind. Auch die Abstände H und D sowie der Strahlwinkel des Projektors (siehe Abbildung 1) sind zu vermerken, damit die Messungen wiederholt werden können. Je nach Anforderungen an die Beleuchtungsstärke der Lichtquelle sind die Abstände H und D gewöhnlich gleich (± 5 mm) und betragen zwischen 1,5 m und 3 m. Zur Anpassung des Projektor-Strahlwinkels kann ein schwarzes Bild mit einem kleinen weißen Rechteck in der Mitte verwendet werden, um für die Winkelmessung einen schmalen Lichtstrahl mit Fokus auf den ABC-Sensor zu erzeugen. Ist die ABC-Funktion für einen optimalen Betrieb mit einem Strahlwinkel außerhalb des empfohlenen Winkels von 45° ausgelegt, kann dieser bevorzugte Winkel verwendet werden, wobei die Einzelheiten zu vermerken sind. Wird bei einem kleinen Strahlwinkel der Lichtquelle ein kontaktloser Leuchtdichtemesser (Fernmessgerät) verwendet, ist darauf zu achten, dass sich die Lichtquelle nicht auf der Fläche des für die Messung der Leuchtdichte des verwendeten Displays spiegelt. Das Luxmeter ist so nah wie möglich beim ABC-Sensor anzubringen, wobei darauf zu achten ist, dass kein Umgebungslicht durch Reflexion am Gehäuse des Messgeräts in den Sensor gelangt. Dies kann durch Kombination mehrerer Methoden erreicht werden, etwa durch Abdeckung des Luxmeters mit schwarzem Filz und Verwendung einer anpassbaren mechanischen Befestigung, bei der das Gehäuse des Messgeräts nicht über die Vorderseite des ABC-Sensors hinausreicht. Um die Beleuchtungsstärke am ABC-Sensor auf genaue und wiederholbare Weise zu erfassen, wird das folgende bewährte Verfahren empfohlen, bei dem die mechanische Befestigung einfach vorzunehmen ist. Das Verfahren ermöglicht es, Fehler bei der Messung der Beleuchtungsstärke zu vermeiden, die darauf zurückzuführen sind, dass das Luxmeter zur gleichzeitigen Beleuchtung aus praktischen Gründen nicht an der gleichen Stelle wie der ABC-Sensor angebracht werden kann. Somit ist es möglich, den ABC-Sensor und das Luxmeter ohne physische Störung des zu prüfenden Geräts und des Messgeräts gleichzeitig zu beleuchten, wenn sich die Geräte bereits in der Prüfanordnung befinden. Mit einer geeigneten Erfassungssoftware können die erforderlichen schrittweisen Veränderungen der Beleuchtungsstärke mit der Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand und der Messung der Display-Luminanz synchronisiert werden, um die ABC-Funktion automatisch zu erfassen und das ABC-Profil zu erstellen. Das Luxmeter muss sich einige Zentimeter vom ABC-Sensor entfernt befinden, damit der Lichtstrahl des Projektors nicht durch direkte Reflexion am Gehäuse des Messgeräts in den ABC-Sensor gelangen kann. Die horizontale Achse des Luxmeters muss sich auf derselben horizontalen Achse befinden wie die des ABC-Sensors, wobei die vertikale Achse des Messgeräts genau parallel zur vertikalen Ebene des Displays liegen muss. Die physischen Koordinaten des Punkts der Befestigung des Messgeräts sind in Bezug auf den festen externen Punkt, der für die Erfassung des physischen Punkts des ABC-Sensors verwendet wurde, zu messen und zu vermerken. Der Projektor ist in einer Position zu installieren, in der die Achse seines projizierten Lichtstrahls in einer vertikalen Ebene liegt, die sich senkrecht zur Display-Oberfläche befindet und durch die vertikale Achse des ABC-Sensors verläuft (siehe Abbildung 1). Die Höhe der Projektor-Plattform, ihre Neigung und Entfernung vom zu prüfenden Gerät sind anzupassen, damit ein projiziertes Spitzenweiß-Vollbild auf eine Fläche fokussiert werden kann, die den ABC-Sensor und das Luxmeter umfasst, wobei gleichzeitig die höchste für die Prüfung des Sensors erforderliche Beleuchtungsstärke (lux) des Umgebungslichts erzielt werden muss. Zu beachten ist auch, dass einige digitale Signage-Displays über eine ABC-Funktion verfügen, die bei Umgebungslichtbedingungen von bis zu 20000 lux und bis unter 100 lux verwendet werden kann. Der für die Messung der Leuchtdichte des Displays verwendete Kontakt-Leuchtdichtemesser ist so zu positionieren, dass er sich in der Mitte des Bildschirms des zu prüfenden Geräts befindet. Das projizierte Bild, das auch in die horizontale Fläche unter dem zu prüfenden Display hineinreicht, darf nicht über die vertikale Ebene des Displays hinausgehen, außer wenn ein reflektierender Ständer in eine größere Vorderfläche hineinragt; in letzterem Fall sind die Ränder des Bilds an den Kanten des Ständers auszurichten (siehe Abbildung 1). Der obere horizontale Rand des projizierten Bildes muss sich mindestens 1 cm unter der Unterkante der Abdeckung des Kontakt-Leuchtdichtemessers befinden. Dies kann durch optische Anpassung oder physische Positionierung des Projektors erreicht werden, wobei der erforderliche Strahlwinkel von 45° und die erforderliche höchste Beleuchtungsstärke am ABC-Sensor einzuhalten sind. Wenn die Koordinaten der Lage des zu prüfenden Geräts und des Luxmeters vermerkt sind und der Projektor innerhalb der zu messenden Spanne eine stabile Beleuchtungsstärke erzeugt (was mit Festkörperlampen normalerweise innerhalb einiger Minuten nach dem Einschalten möglich ist), wird das zu prüfende Gerät so angeordnet, dass die Vorderseite des Luxmeters und die Mitte des Detektors mit den für den ABC-Sensor des zu prüfenden Geräts vermerkten Koordinaten übereinstimmen. Die an diesem Punkt gemessene Beleuchtungsstärke ist zu vermerken, und das Messgerät ist zusammen mit dem zu prüfenden Gerät in seine ursprüngliche Lage der Prüfanordnung zurückzubringen. Die Beleuchtungsstärke ist in dieser Anordnung erneut zu messen. Eine (etwaige) Differenz der Beleuchtungsstärke an diesen zwei Prüfpunkten kann bei der abschließenden Meldung als Korrekturfaktor (in Prozent) auf alle weiteren Messungen der Beleuchtungsstärke angewandt werden (dieser Korrekturfaktor ändert sich bei Änderung der Beleuchtungsstärke nicht). Auf diese Weise ist es möglich, genaue Daten zur Beleuchtungsstärke am ABC-Sensor zu erhalten, auch wenn sich das Luxmeter nicht an diesem Punkt befindet, und die Display-Luminanz, die Leistungsaufnahme und die Beleuchtungsstärke gleichzeitig zu erfassen und somit ein genaues Profil der ABC-Funktion zu erstellen. An der Prüfanordnung sind keine weiteren physischen Änderungen vorzunehmen. Anders als Fernsehgeräte können digitale Signage-Displays über mehr als einen Umgebungslichtsensor verfügen. Für Prüfzwecke ist ein einziger Sensor zu bestimmen, der bei der Prüfung verwendet wird, wobei die anderen Lichtsensoren mit undurchsichtigem Klebeband abzudunkeln sind. Soweit möglich, können nicht benötigte Sensoren auch deaktiviert werden. Meist ist ein Sensor an der Vorderseite für die Prüfung am besten geeignet. Zu den Messmethoden für digitale Signage-Displays mit mehreren Sensoren können noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden, um die in harmonisierte Normen aufzunehmenden Prüfmethoden noch weiter auszuarbeiten. Für Prüflabore, die bei der beschriebenen Prüfanordnung anstelle einer Projektor-Lichtquelle eine dimmbare Lichtquelle bevorzugen, gelten folgende Lampenspezifikationen, wobei die gemessenen Lampeneigenschaften zu vermerken sind. Die für die Beleuchtung des ABC-Sensors verwendete Lichtquelle muss eine dimmbare LED-Reflektorlampe haben und einen Durchmesser von 90 mm ± 5 mm aufweisen. Der Nenn-Halbwertswinkel der Lampe muss 40 ° ± 5 ° betragen. Der Nennwert der ähnlichen Farbtemperatur (correlated colour temperature, CCT) muss über den gesamten Bereich der Beleuchtungsstärke von 12 lux bis zu dem für die Prüfung erforderlichen Spitzenwert 2700 K ± 300 K betragen. Der Nennwert des Farbwiedergabeindex (colour rendering index, CRI) muss 80 ± 3 betragen. Die Vorderseite der Lampe muss klar sein (d. h. sie darf nicht farbig und nicht mit einem Werkstoff beschichtet sein, der das Lichtspektrum verändert) und kann glatt oder gekörnt sein; wird sie auf eine einheitlich weiße Oberfläche gerichtet, muss die Lichtausbreitung mit bloßem Auge glatt erscheinen. Durch die Anbringung der Lampe darf sich das Spektrum der LED-Lichtquelle einschließlich des IR- und UV-Bereichs nicht ändern. Die Eigenschaften des Lichts dürfen sich über den gesamten für die ABC-Prüfung erforderlichen Dimmbereich nicht ändern.

1.2.2.
Prüfung der korrekten Umsetzung der Normalkonfiguration und der Warnhinweise in Bezug auf den Energieverbrauch

Zu Beobachtungszwecken ist das zu prüfende Gerät mit einem Leistungsmessgerät sowie mit mindestens einer Videosignalquelle zu verbinden. Bei dieser Prüfung muss die kontinuierliche Verfügbarkeit der ABC-Funktion in allen anderen voreingestellten Konfigurationen mit Ausnahme der Ladenkonfiguration bestätigt werden.

1.2.3.
Audioeinstellungen

Ein Eingabesignal mit Audio- und Video-Bestandteilen ist bereitzustellen (ideal ist der Ton von 1 kHz in dem SDR-Videomaterial für die Prüfung der Leistungsaufnahme). Die Einstellung der Lautstärke ist auf die Anzeige „Null” auf dem Display zu reduzieren, oder es ist eine Stummschaltung zu aktivieren. Es muss bestätigt werden, dass die Aktivierung der Stummschaltung keine Auswirkungen auf die Bildparameter in der „Normalkonfiguration” hat.

1.2.4.
Auswahl des Spitzenweißluminanz-Testbilds für die Messung der Spitzenweißluminanz

Wenn ein zu prüfendes Gerät ein Spitzenweiß-Testbild anzeigt, kann das Display während der ersten Sekunden schnell und anschließend schrittweise weiter dimmen, bis es stabil ist. Die Werte der Leistungsaufnahme und der Luminanz können daher nicht unmittelbar nach Anzeige des Testbilds auf einheitliche und wiederholbare Weise gemessen werden. Damit die Messungen wiederholt werden können, muss deshalb ein gewisser Grad an Stabilität erreicht werden. Prüfungen von Displays auf dem derzeitigen Stand der Technik haben ergeben, dass 30 Sekunden ausreichend sein sollten, um bei einem Spitzenweißtestbild eine stabile Luminanz zu erreichen. In dieser Zeit verschwinden auch mögliche Statusanzeigen auf dem Bildschirm. Die derzeitigen Display-Produkte verfügen oft über eingebaute Elektronik und Display-Software, die das Netzteil des Displays vor Überbelastung und den Bildschirm durch eine Begrenzung der Gesamtstromversorgung vor Abnutzung (Einbrennen) schützen. Dies kann z. B. bei der Anzeige einer großen Fläche eines dynamischen weißen Testbilds zu einer Beschränkung der Luminanz und der Leistungsaufnahme führen. Bei dieser Prüfmethode wird die Spitzenweißluminanz während der Anzeige eines 100 % weißen dynamischen Testbilds gemessen, wobei die Weiß-Fläche jedoch empirisch begrenzt wird, um die Auslösung von Schutzmechanismen zu vermeiden. Das geeignete dynamische Testbild wird durch Anzeige der acht dynamischen „Box-and-outline” -Testbilder auf der Grundlage der dynamischen VESA- „L” -Bilder (vom kleinsten (L 10) bis zum größten Bild (L 80)) ermittelt, wobei die Leistungsaufnahme und die Bildschirmluminanz erfasst werden. Bei der Feststellung, ob und wann eine Begrenzung der Display-Ansteuerung erfolgt, sind die Leistungsaufnahme und die Bildschirmluminanz in Bezug auf die L-Testbilder grafisch darzustellen. Nimmt beispielsweise die Leistungsaufnahme von L 10 bis L 60 zu, während die Luminanz entweder zunimmt oder konstant bleibt (also nicht abnimmt), dann verursachen diese Testbilder offensichtlich keine Begrenzung. Ergibt das dynamische Testbild L 70 keine Zunahme der Leistungsaufnahme oder der Luminanz (während bei früheren L-Testbildern eine Zunahme zu verzeichnen war), so deutet dies darauf hin, dass bei L 70 oder zwischen L 60 und L 70 eine Begrenzung erfolgt ist. Möglicherweise ist die Begrenzung auch zwischen L 50 und L 60 erfolgt, sodass bereits die eingetragenen Punkte bei L 60 eine Abwärtstendenz aufweisen. Das größte Testbild, bei dem sicher davon auszugehen ist, dass keine Begrenzung erfolgt, ist daher L 50, sodass dieses Testbild für die Messung der Spitzenweißluminanz verwendet werden sollte. Ist ein Luminanzverhältnis anzugeben, so ist die Auswahl des Luminanz-Testbilds in der hellsten Voreinstellung vorzunehmen. Ist bekannt, dass es aufgrund der Eigenschaften der Ansteuerung der Display-Luminanz des zu prüfenden Geräts nicht möglich ist, auf die vorstehend beschriebene Weise ein optimales Spitzenweißluminanz-Testbild auszuwählen, kann das folgende einfachere Auswahlverfahren angewandt werden. Für Displays mit einer Diagonale von mindestens 15,24 cm (6 Zoll) und von weniger als 30,48 cm (12 Zoll) ist das Signal L 40 PeakLumMotion zu verwenden. Für Displays mit einer Diagonale von mindestens 30,48 cm (12 Zoll) ist das Signal L 20 PeakLumMotion zu verwenden. Das in einem dieser Verfahren ausgewählte dynamische Spitzenweißluminanz-Testbild ist anzugeben und bei allen Luminanzprüfungen zu verwenden.

1.2.5.
Bestimmung des vom Umgebungslicht abhängigen Bereichs der ABC-Funktion sowie der Latenzzeit der ABC-Funktion

In der Verordnung (EU) 2019/2021 ist für die EEI-Angabe hinsichtlich der Leistungsaufnahme ein ABC-Toleranzwert vorgesehen, wenn die ABC-Funktion in einem Umgebungslichtbereich zwischen 100 lux und 12 lux sowie bei den Bezugspunkten 60 lux und 35 lux bestimmte Anforderungen an die Regelung der Display-Luminanz erfüllt. Die Änderung der Display-Luminanz bei einer Änderung des Umgebungslichts zwischen 100 lux und 12 lux muss zu einer Verringerung des Leistungsbedarfs des Displays um mindestens 20 % führen, damit die Bedingungen der Verordnung für die Anwendung eines ABC-Toleranzwerts erfüllt sind. Das für die Bewertung der ABC-Luminanzregelung verwendete dynamische Luminanz- „L” -Testbild kann gleichzeitig auch zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben für die Verringerung der Leistungsaufnahme verwendet werden. Bei digitalen Signage-Displays kann der Bereich der ABC-Funktion bei Änderung der Beleuchtungsstärke weit breiter sein, weshalb die hier beschriebene Prüfmethode erweitert werden kann, um Daten für künftige Überarbeitungen der Verordnung zu erheben.

1.2.5.1.
Profil der ABC-Latenzzeit

Die Latenzzeit der ABC-Funktion ist die Zeitspanne zwischen der am ABC-Sensor erkannten Änderung des Umgebungslichts und der daraus resultierenden Änderung der Display-Luminanz des zu prüfenden Geräts. Wie Prüfdaten zeigen, kann diese Spanne bis zu 60 Sekunden betragen, was bei der Erstellung des ABC-Profils zu berücksichtigen ist. Für eine Schätzung der Latenzzeit wird das 100-Lux-Bild (siehe 1.2.5.2) bei stabiler Display-Luminanz durch das 60-lux-Bild ersetzt, wobei die Zeitspanne bis zur Erreichung einer stabilen niedrigeren Display-Luminanz erfasst wird. Wenn eine stabile niedrigere Luminanz erreicht ist, wird das 60-Lux-Bild durch das 100-Lux-Bild ersetzt, wobei die Zeitspanne bis zur Erreichung einer stabilen höheren Luminanz vermerkt wird. Der höhere Wert der beiden Zeitspannen ist der zu verwendende Wert der Latenzzeit, zuzüglich einer Marge von 10 Sekunden. Diese Zeit wird als Zeitspanne für die Anzeige jeder Folie der Präsentation gespeichert.

1.2.5.2.
Regelung der Beleuchtungsstärke der Lichtquelle

Für die Erstellung des ABC-Profils wird ein gemäß Nummer 1.2.4 ermitteltes dynamisches Spitzenweiß-Testbild auf dem zu prüfenden Gerät angezeigt, wobei die Helligkeit der Lichtquelle von Weiß über eine Reihe von grauen Bildern verändert wird, um Änderungen der Beleuchtungsstärke in der Umgebung zu simulieren. Zur Regelung der Beleuchtungsstärke wird das erste graue transparente Bild angepasst, um den Ausgangspunkt für die Profilerstellung (z. B. 120 lux) zu erreichen; dazu ist der Lux-Wert am Luxmeter zu messen. Das Bild wird gespeichert und kopiert. Diese Kopie wird auf einen neuen Grau-Transparenzwert eingestellt, um den erforderlichen Bezugspunkt von 100 lux zu erreichen, und anschließend gespeichert und kopiert. Das Verfahren wird für die Bezugspunkte 60 lux, 35 lux und 12 lux wiederholt. Im Interesse einer symmetrischen Datenaufzeichnung kann an dieser Stelle ein schwarzes Bild (0 % Transparenz) hinzugefügt werden, wobei die Bilder für die Bezugspunkte kopiert und in aufsteigender Reihenfolge der Beleuchtungsstärke wieder bis zu einem Wert von 120 lux angezeigt werden.

1.2.5.3.
Regelung der Farbtemperatur der Lichtquelle

Darüber hinaus ist für den Weißpunkt des projizierten Lichts eine Farbtemperatur festzulegen, damit die Testdaten wiederholt werden können, wenn für die Nachprüfung eine andere Projektor-Lichtquelle verwendet wird. Zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit der ABC-Methodik früherer Prüfnormen beträgt die festgelegte Weißpunkt-Farbtemperatur bei dieser Prüfmethode 2700 K ± 300 K. Dieser Weißpunkt lässt sich mit jedem gängigen Präsentationsprogramm anhand einer geeigneten vollflächigen Farbfüllung (z. B. Rot/Orange) durch Anpassung der Transparenz erzeugen. Damit kann der normalerweise kältere Weißpunkt des Projektors durch Änderung der Transparenz der gewählten Farbe auf 2700 K angepasst werden, wobei die Farbtemperatur mithilfe des Luxmeters gemessen wird. Sobald die erforderliche Farbtemperatur erreicht ist, wird sie auf alle Bilder angewandt.

1.2.5.4.
Datenaufzeichnung

Während der Bildpräsentation werden die Leistungsaufnahme, die Bildschirmluminanz und die Beleuchtungsstärke am ABC-Sensor gemessen und erfasst. Dabei ist auch der Zeitpunkt der Daten zu erfassen. Die Bezugspunkte der drei Parameter sind aufzuzeichnen, damit die Leistungsaufnahme in Bezug zur Bildschirmluminanz und der Beleuchtungsstärke am ABC-Sensor gebracht werden kann. Um eine hohe Datengranularität zu erreichen, können innerhalb des für die Prüfung zur Verfügung stehenden Zeitrahmens zwischen den einzelnen Bezugspunkten beliebig viele Bilder erzeugt werden. Für digitale Signage-Displays, die für einen Betrieb in einem breiten Spektrum von Umgebungslichtbedingungen ausgelegt sind, kann der Betriebsbereich der ABC-Funktion der Display-Luminanz manuell mit der Transparenzregelung anhand eines einzigen projizierten Bilds festgelegt werden, wobei der Spitzenweißwert auf die erforderliche Farbtemperatur voreingestellt sein muss. Dazu ist die für ein breites Spektrum der Umgebungslichtbedingungen empfohlene voreingestellte Konfiguration des digitalen Signage-Displays aus dem Benutzermenü auszuwählen. Das projizierte Bild ist bei stabiler Display-Luminanz von 0 % auf 100 % Schwarz-Transparenz zu ändern, um die Latenzzeit zu ermitteln. Zur Ermittlung des Betriebsbereichs der ABC-Funktion wird dies dann von Schwarz so lange auf die einzelnen Grau-Transparenzstufen des Bilds angewandt, bis sich die Display-Luminanz nicht mehr ändert. Anschließend kann für diesen Bereich eine Bildpräsentation mit der für die Profilerstellung erforderlichen Granularität erzeugt werden.

1.2.6.
Messungen der Display-Luminanz

Das zu prüfende Gerät muss das ausgewählte Spitzenweißluminanz-Testbild (siehe Nummer 1.2.4) mit stabiler Luminanz anzeigen, wobei die ABC-Funktion aktiviert ist und die am Luxmeter gemessene Beleuchtungsstärke in der Umgebung 100 lux beträgt. Um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen, muss die Luminanzmessung ergeben, dass die Display-Luminanz bei allen Display-Kategorien mit Ausnahme von Monitoren mindestens 220 cd/m2 beträgt. Bei Monitoren sind mindestens 150 cd/m2 erforderlich. Bei Displays ohne ABC-Funktion oder bei Geräten, bei denen kein ABC-Toleranzwert angewandt wird, können die Messungen ohne den Prüfstand für das Umgebungslicht durchgeführt werden. Für Displays, die in der Normalkonfiguration einen beabsichtigten Wert der Spitzenweißluminanz von weniger als die erforderlichen 220 cd/m2 bzw. 150 cd/m2 aufweisen, ist in der voreingestellten Betrachtungskonfiguration mit der höchsten gemessenen Spitzenweißluminanz eine weitere Messung der Spitzenweißluminanz durchzuführen. Um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen, muss das berechnete Verhältnis zwischen der gemessenen Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration und der höchsten gemessenen Spitzenweißluminanz mindestens 65 % betragen. Dies wird als „Luminanzverhältnis” angegeben. Bei zu prüfenden Geräten, deren ABC-Funktion deaktiviert werden kann, ist eine weitere Konformitätsprüfung in der Normalkonfiguration durchzuführen. Das stabilisierte Spitzenweißluminanz-Testbild ist bei einer gemessenen Beleuchtungsstärke in der Umgebung von 100 lux anzuzeigen. Diese Prüfung muss ergeben, dass der Leistungsbedarf des zu prüfenden Geräts bei Messung mit aktivierter ABC-Funktion nicht höher ist als bei stabiler Luminanz mit deaktivierter ABC-Funktion. Wird nicht dieselbe Leistungsaufnahme gemessen, so ist die Betriebsart mit der höheren Leistungsaufnahme für die Angabe der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand zu verwenden.

1.2.7.
Messung der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand

Für jedes der nachstehend aufgeführten Stromversorgungssysteme der zu prüfenden Geräte ist die SDR-Leistungsaufnahme in der Normalkonfiguration mithilfe der HD-Version der 10-minütigen „dynamischen SDR-Videosequenz für die Prüfung der Leistungsaufnahme” zu messen, außer wenn das zu prüfende Gerät nur mit SD-Eingangssignalen kompatibel ist. Dabei muss bestätigt werden, dass mit der Dateiquelle und der Eingabeschnittstelle des zu prüfenden Geräts Vollschwarzwerte und Spitzenweißwerte erzielt werden können. Eine Hochskalierung der HD-Videoauflösung zur nativen Display-Auflösung des zu prüfenden Geräts ist vom zu prüfenden Gerät und nicht von einem externen Gerät durchzuführen, soweit dies mit dem zu prüfenden Gerät möglich ist. Muss die Hochskalierung zur nativen Auflösung des zu prüfenden Geräts von einem externen Gerät durchgeführt werden, sind die Einzelheiten dieses Geräts und seiner Schnittstelle mit dem zu prüfenden Gerät zu vermerken. Der angegebene Wert der Leistungsaufnahme ist der Durchschnittswert der Leistungsaufnahme während der vollen 10-minütigen Datei-Abspieldauer. Die Leistungsaufnahme im HDR-Betrieb wird ggf. anhand der zwei 5-minütigen HDR-Dateien „HDR-HLG power” und „HDR- HDR10 power” gemessen. Wird eine dieser HDR-Betriebsarten nicht unterstützt, so wird die Leistungsaufnahme im HDR-Betrieb für die unterstützte Betriebsart angegeben. Bei allen Prüfungen der Leistungsaufnahme sind die in einschlägigen Normen aufgeführten Merkmale der Prüfgeräte und der Prüfbedingungen zu beachten. Das Aufwärmen von Produkten mit aktueller Display-Technologie braucht nicht verlängert zu werden und lässt sich am einfachsten mit dem unter Nummer 1.2.4 erwähnten dynamischen Spitzenweißluminanz-Testbild erreichen. Sobald stabile Leistungswerte abgelesen werden, während das zu prüfende Gerät dieses Bild anzeigt, können die Messungen der Leistungsaufnahme anhand der dynamischen SDR- und HDR-Videodateien beginnen. Verfügt ein Produkt über eine ABC-Funktion, ist diese auszuschalten. Ist dies nicht möglich, ist das Produkt gemäß Nummer 1.2.5 bei einer gemessenen Beleuchtungsstärke in der Umgebung von 100 lux zu prüfen. Für zu prüfende Geräte, die für den Anschluss an das Wechselstromnetz bestimmt sind, einschließlich solcher, die einen genormten Gleichstromeingang nutzen, aber zusammen mit einem externen Netzteil geliefert werden, ist die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand am Wechselstromeingang zu messen.
a)
Für zu prüfende Geräte mit einem genormten Gleichstromeingang (nur USB-PD-kompatible Stromversorgung) ist die Messung der Leistungsaufnahme am Gleichstromeingang vorzunehmen. Dies wird durch eine USB-Breakout-Einheit (USB break out unit, BOU) erleichtert, die den Datenpfad des Versorgungsanschlusses und den Gleichstromanschluss des zu prüfenden Geräts aufrechterhält, aber den Stromversorgungspfad unterbricht, damit mit dem zwischengeschalteten Leistungsmessgerät Strom- und Spannungsmessungen durchgeführt werden können. Die Kombination aus USB-BOU und Leistungsmessgerät muss umfassend geprüft werden, um sicherzustellen, dass Auslegung und Erhaltungszustand die mit einigen USB-PD-Normen verbundene Impedanzerkennungsfunktion nicht beeinträchtigen. Die über die USB-BOU erfasste Leistungsaufnahme ist die für die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand anzugebende Leistungsaufnahme Pmeasured (Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im SDR-Betrieb und im HDR-Betrieb).
b)
Für die seltenen Fälle, in denen ein zu prüfendes Gerät unter die Begriffsbestimmungen der Verordnung fällt, aber für den Betrieb mit einem internen Akkumulator ausgelegt ist, der für die erforderliche Prüfung der Leistungsaufnahme nicht ausgeschaltet oder entnommen werden kann, wird die folgende Prüfmethode empfohlen. Bei der Wahl zwischen der Angabe der Wechselstrom- und der Gleichstromeingangsleistung gelten die vorstehenden Hinweise zu externen Netzteilen und genormten Gleichstromeingängen.
Für die Methode gilt Folgendes: Voll aufgeladene Batterie: Zeitpunkt während des Ladens, zu dem nach den Anleitungen des Herstellers das Produkt der Anzeige oder der verstrichenen Ladezeit zufolge nicht weiter geladen zu werden braucht. Dieser Zeitpunkt ist für eine spätere Bezugnahme visuell darzustellen, wobei die Ladeerfassung durch das Leistungsmessgerät in Intervallen von 1 Sekunde über einen 30-minütigen Zeitraum vor und nach der vollständigen Ladung in einem Diagramm dargestellt wird. Vollständig entladener Akkumulator: Zeitpunkt im Ein-Zustand, zu dem das Display sich automatisch abschaltet (außer durch automatisches Umschalten in den Bereitschaftszustand) oder während der Anzeige eines Bildes den Betrieb einstellt, wobei das zu prüfende Gerät von einer externen Stromquelle getrennt ist. Gibt es keine Ladeanzeige oder Angabe der Ladezeit, muss der Akkumulator vollständig entladen sein. Anschließend ist der Akkumulator wieder aufzuladen, wobei alle vom Nutzer gesteuerten Display-Funktionen abgeschaltet sind. Der zeitliche Verlauf der Leistungszufuhr ist mit einer Datengranularität von mindestens einer Ablesung je Sekunde automatisch aufzuzeichnen. Wenn die Aufzeichnung den Beginn des Erhaltungszustands der Akku-Ladung bei geringer und stabiler Leistungsaufnahme oder den Beginn einer Phase mit sehr geringer Leistungsaufnahme mit vereinzelten Leistungsspitzen zeigt, ist die bis dahin erfasste Zeitspanne vom Beginn des Ladezyklus des Akkumulators als Basis-Ladezeit zu vermerken. Vorbereitung des Akkumulators: Neue Li-Ion-Akkumulatoren müssen vor der Durchführung der ersten Prüfung mit einem zu prüfenden Gerät einmal vollständig geladen und entladen werden. Neue Akkumulatoren, die andere chemische Werkstoffe/Technologien nutzen, müssen vor der Durchführung der ersten Prüfung mit einem zu prüfenden Gerät dreimal vollständig geladen und entladen werden. Methode Das zu prüfende Gerät ist für alle einschlägigen Prüfungen gemäß den Vorgaben in diesem Dokument einzustellen. Für die Wahl zwischen der Angabe der Wechselstrom- und der Gleichstromleistungsaufnahme gelten die vorstehenden Hinweise zur Stromversorgung. Bei allen dynamischen Prüfsequenzen, bei denen die Leistungsaufnahme gemessen wird, um die Übereinstimmung mit der Verordnung nachzuweisen und Angaben zu ermitteln, muss der Akkumulator vollständig geladen und das Gerät von der externen Stromquelle getrennt sein. Der Zustand der vollständigen Ladung muss durch die mit den Daten des Leistungsmessgeräts erstellten Diagramms des Ladeprofils bestätigt werden. Die für die Messung erforderliche Betriebsart des Produkts ist einzustellen, und die Prüfsequenz muss unmittelbar danach beginnen. Nach Abschluss der dynamischen Prüfsequenz ist das Produkt abzuschalten und die aufzuzeichnende Ladesequenz einzuleiten. Wenn das Ladeprofil den vollständig geladenen Zustand anzeigt, ist die erfasste durchschnittliche Leistungsaufnahme zwischen dem aufgezeichneten Ladebeginn und dem aufgezeichneten Zeitpunkt des vollständig geladenen Zustands zu verwenden, um die Leistungsaufnahme für die Zwecke der Verordnung zu berechnen. Für den Bereitschaftszustand, den vernetzten Bereitschaftsbetrieb und (soweit zutreffend) den Aus-Zustand sind lange Akkumulator-Ladezeiten erforderlich, um die Daten zur durchschnittlichen Leistungsaufnahme bei der Wiederaufladung wiederholt messen zu können (z. B. 48 Stunden für den Aus-Zustand oder den Bereitschaftszustand und 24 Stunden für den vernetzten Bereitschaftsbetrieb). Bei der Luminanzmessung und der Erstellung des ABC-Luminanzprofils kann das Gerät mit der externen Stromquelle verbunden bleiben. Bei der Prüfung der Verringerung der Leistungsaufnahme durch die ABC-Funktion ist die geeignete dynamische Spitzenweißluminanz-Prüfsequenz über 30 Minuten bei einer Beleuchtungsstärke von 12 lux in der Umgebung kontinuierlich abzuspielen. Daraufhin ist der Akkumulator sofort wiederaufzuladen und die durchschnittliche Leistungsaufnahme zu vermerken. Dies wird für Umgebungslichtbedingungen von 100 lux wiederholt, wobei die Differenz zwischen den durchschnittlichen Werten der Leistungsaufnahme bei der Wiederaufladung mindestens 20 % betragen muss. Für die Angabe der Leistungsaufnahme im SDR-Betrieb ist die geeignete 10-minütige dynamische SDR-Prüfsequenz zur Messung der Leistungsaufnahme dreimal nacheinander abzuspielen, wobei der durchschnittliche Leistungsbedarf für das Wiederaufladen des Akkumulators zu erfassen ist (Pmeasured (SDR) = Ladeenergie / Gesamtabspielzeit). Für die Angabe der Leistungsaufnahme im HDR-Betrieb ist jede der beiden 5-minütigen dynamischen HDR-Prüfsequenzen zur Messung der Leistungsaufnahme in schneller Folge dreimal nacheinander abzuspielen, wobei der durchschnittliche Leistungsbedarf für das Wiederaufladen des Akkumulators zu erfassen ist (Pmeasured (HDR) = Ladeenergie / Gesamtabspielzeit).

1.2.8.
Messung des Leistungsbedarfs in Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme und im Aus-Zustand

Bei allen Prüfungen der Leistungsaufnahme in Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme und im Aus-Zustand sind die in einschlägigen Normen aufgeführten Merkmale der Prüfgeräte und Prüfbedingungen zu beachten. Es gelten die unter Nummer 1.2.7 aufgeführten Hinweise zur Wahl zwischen der Leistungsmessung mit Wechselstrom- oder Gleichstromversorgung, und, soweit zutreffend, ist die unter Nummer 1.27 beschriebene besondere Prüfmethode für akkumulatorbetriebene Displays zu nutzen.

Die Anhänge I bis IV der Verordnung (EU) 2019/2021 werden wie folgt geändert, und folgender Anhang IIIa wird eingefügt:

1.
Anhang I wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 5 erhält folgende Fassung:

5.
„mikroLED-Display” ( „mLED-Display” ) bezeichnet ein elektronisches Display, bei dem einzelne Pixel mithilfe mikroskopisch kleiner Leuchtdioden (LED-Technik) zum Leuchten gebracht werden;

b)
Die folgenden Nummern 38, 39 und 40 werden angefügt:

38.
„angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;
39.
„HD-Auflösung” bedeutet 1920 x 1080 Pixel oder 2073600 Pixel;
40.
„UHD-Auflösung” bedeutet 3840 x 2160 Pixel oder 8294400 Pixel.

2.
Anhang II Teil A Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach dem letzten Satz vor Tabelle 1 wird folgender Absatz angefügt:

Für die Berechnung des EEI sind die angegebenen Werte der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pmeasured) und der Bildschirmfläche (A) gemäß Anhang VI Tabelle 5 der Delegierten Verordnung 2019/2013 zu verwenden.

b)
Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

Tabelle 1

EEI-Grenzwerte für den Ein-Zustand

EEImax für elektronische Displays mit einer Auflösung bis zu HD EEImax für elektronische Displays mit einer Auflösung von mehr als HD und bis zu UHD EEImax für elektronische Displays mit einer Auflösung von mehr als UHD und für mikroLED-Displays
1. März 2021 0,90 1,10 entfällt
1. März 2023 0,75 0,90 0,90

c)
Abschnitt C wird wie folgt geändert:

Unter Nummer 2 erhält der letzte Absatz folgende Fassung:

Vernetzte elektronische Display müssen die Anforderungen an den vernetzten Bereitschaftsbetrieb erfüllen, wobei das Auslösegerät für die Reaktivierung mit dem Netz verbunden und bereit ist, bei Bedarf einen Auslösebefehl zu aktivieren.

Ist der vernetzte Bereitschaftsbetrieb deaktiviert, müssen vernetzte elektronische Displays die Anforderungen an den Bereitschaftszustand erfüllen.

d)
Abschnitt D wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.
Auslegung für Demontage, Recycling und Verwertung

a)
Hersteller, Importeure oder deren Bevollmächtigte müssen dafür sorgen, dass Verbindungs-, Befestigungs- oder Versiegelungstechniken nicht verhindern, dass die Komponenten, die in Anhang VII Nummer 1 der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder in Artikel 11 der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren genannt sind, soweit vorhanden, mit allgemein verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können.
b)
Es gelten die Ausnahmen gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2006/66/EG in Bezug auf eine ständige Verbindung zwischen dem elektronischen Display und der Batterie oder dem Akkumulator.
c)
Unbeschadet des Artikels 15 Absatz 1 der Richtlinie 2012/19/EU stellen Hersteller, Importeure oder deren Bevollmächtigte die Demontage-Informationen, die für den Zugriff zu den in Anhang VII Nummer 1 der Richtlinie 2012/19/EU genannten Produktbestandteilen benötigt werden, auf einer frei zugänglichen Website bereit.
d)
Zu den Demontage-Informationen gehören die Abfolge der Demontageschritte sowie die Werkzeuge und Techniken, die für den Zugriff auf die betreffenden Komponenten erforderlich sind.
e)
Diese Informationen zur Behandlung am Ende der Lebensdauer müssen nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars einer Produktfamilie noch mindestens 15 Jahre lang verfügbar sein.

2.
Nummer 5 Buchstabe a Punkt 1 erhält folgende Fassung:

1.
Hersteller und Importeure elektronischer Displays oder deren Bevollmächtigte müssen fachlich kompetenten Reparateuren mindestens folgende Ersatzteile zur Verfügung stellen: internes Netzteil, Verbindungsteile für den Anschluss externer Geräte (Kabel, Antennen, USB, DVD und Blu-Ray), Kondensatoren mit einer Kapazität von mehr als 400 Mikrofarad, Batterien und Akkumulatoren, DVD-/Blu-Ray-Modul (falls zutreffend) und HD/SSD-Modul (falls zutreffend) für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des Modells.

3.
Anhang III wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:

Wird ein Parameter gemäß Artikel 4 angegeben, so muss der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die Berechnungen gemäß diesem Anhang den angegebenen Wert dieses Parameters verwenden.

Solange es keine einschlägigen Normen gibt und keine Verweise auf einschlägige harmonisierte Normen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind die in Anhang IIIa beschriebenen übergangsweise geltenden Methoden oder andere zuverlässige, genaue und reproduzierbare Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, anzuwenden.

b)
Am Ende des Anhangs wird folgender Wortlaut angefügt:

Die Messungen des Standard-Dynamikumfangs (SDR), des hohen Dynamikumfangs (HDR), der Bildschirmluminanz für die automatische Helligkeitsregelung (ABC) und des Spitzenweißluminanzverhältnisses sowie weitere Luminanzmessungen erfolgen gemäß Tabelle 3a.

Tabelle 3a

Verweise und erläuternde Anmerkungen

Anmerkungen

P measured

Standard-Dynamikumfang (SDR), Ein-Zustand, „normal”

Anmerkungen zur Messung der Leistungsaufnahme

(Siehe Anhang IIIa hinsichtlich der Prüfung von Displays mit einem genormten Gleichstrom-Eingang oder einer nicht herausnehmbaren Batterie als Hauptstromquelle. Für die Zwecke dieser übergangsweise geltenden Messmethoden gilt als genormter Gleichstromeingang nur eine mit den verschiedenen USB-PD-Varianten kompatible Stromversorgung.)

Hinweise zu den Videosignalen

Die in den vorhandenen einschlägigen Normen beschriebene 10-minütige Videosequenz mit dynamischen Sendeinhalten wird durch eine aktualisierte 10-minütige Videosequenz mit dynamischen Sendeinhalten ersetzt. Diese kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://circabc.europa.eu/ui/group/1582d77c-d930-4c0d-b163-4f67e1d42f5b/library/23ab249b-6ebc-4f45-9b0e-df07bc61a596?p=1&n=10&sort=modified_DESC. Es sind zwei Dateien verfügbar (für Standardauflösung (SD) bzw. hohe Auflösung (HD)). Sie heißen „SD Dynamic Video Power.mp4” und „HD Dynamic Video Power.mp4” . Die SD-Datei wird für die begrenzte Anzahl von Displaytypen bereitgestellt, die eine höhere Auflösung nicht unterstützen oder anzeigen können. Für alle anderen Display-Auflösungen ist die HD-Datei zu verwenden, da sie der durchschnittlichen Leuchtdichte der in den vorhandenen einschlägigen Normen beschriebenen IEC-HD-Prüfsequenz mit dynamischen Sendeinhalten nahekommt.

Eine Hochskalierung von HD zu einer höheren nativen Auflösung ist vom zu prüfenden Gerät (unit under test, UUT) und nicht von einem externen Gerät durchzuführen. Muss die Hochskalierung von einem externen Gerät durchgeführt werden, sind alle Einzelheiten des Geräts und der Signalschnittstelle zu dem zu prüfenden Gerät zu vermerken.

Es muss bestätigt werden, dass mit dem vom Dateispeichersystem an die Schnittstelle des zu prüfenden Geräts für digitale Signale abgegebenen Datensignal Spitzenweiß- und Vollschwarzwerte erzielt werden können. Hat das Dateiabspielsystem besondere Bildoptimierungsfunktionen (z. B. tiefe Schwarztöne oder eine verbesserte Farbverarbeitung), müssen diese deaktiviert werden. Damit die Messung wiederholt werden kann, sind die Einzelheiten des Dateispeicher- und -abspielsystems sowie die Art der digitalen Schnittstelle mit dem zu prüfenden Gerät (z. B. HDMI, DVI etc.) ebenfalls zu vermerken. Die gemessene Leistungsaufnahme Pmeasured ist der Durchschnittswert der Leistungsaufnahme während der vollen 10-minütigen Dauer der dynamischen Prüfsequenz, wobei ABC deaktiviert ist.

P measured

Hoher Dynamikumfang (HDR),

Ein-Zustand, „normal”

(automatisches Umschalten auf HDR)

Bisher wurde keine einschlägige Norm veröffentlicht.

Nach der Messung von Pmeasured mit der dynamischen SDR-Prüfsequenz sind zwei dynamische HDR-Prüfsequenzen abzuspielen.

Diese 5-minütigen Sequenzen werden nur in hoher Auflösung (HD) wiedergeben, und zwar mit den gebräuchlichen HDR-Standards HLG und HDR10. Eine Hochskalierung von HD zu einer höheren nativen Display-Auflösung ist vom zu prüfenden Gerät und nicht von einem externen Gerät durchzuführen. Muss die Hochskalierung von einem externen Gerät durchgeführt werden, sind alle Einzelheiten des Geräts und der Signalschnittstelle zu dem zu prüfenden Gerät zu vermerken.

Diese Dateien können unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://circabc.europa.eu/ui/group/1582d77c-d930-4c0d-b163-4f67e1d42f5b/library/38df374d-f367-4b72-93d6-3f48143ad661?p=1&n=10&sort=modified_DESC.

Sie haben einen identischen Programminhalt. Die Dateien heißen „HDR-HLG Power.mp4” und „HDR_HDR10 Power.mp4” .

Es ist wichtig, dass die Umschaltung des zu prüfenden Geräts auf HDR-Modus im Bildeinstellungsmenü bestätigt wird, bevor Daten zur Leistungsaufnahme erfasst werden. Zur Berechnung der HDR-Energieeffizienzklasse auf dem Label und für die Angabe der HDR-Leistungsaufnahme auf dem Label ist die gemessene integrierte Leistungsaufnahme (Pav) jeder Sequenz zu addieren und durch 2 zu teilen.

Wenn das zu prüfende Gerät nicht mit einem dieser HDR-Formate geprüft werden kann, ist dies zu vermerken; die angegebene Leistungsaufnahme entspricht dann der mit dem unterstützten HDR-Format gemessenen Pav.

Im HDR-Displaybetrieb wird kein ABC-Toleranzwert angewandt.

P measured HDR = 0,5 * (Pav HLG + Pav HDR10)

Wird eine dieser HDR-Display-Betriebsarten nicht unterstützt, ist der gemessene Zahlenwert (Pav HLG) bzw. (Pav HDR10) für die Angaben VII und VIII auf dem Label zu nutzen.

Messung der Bildschirmluminanz zur Bewertung der Merkmale der automatischen Helligkeitsregelung (ABC) und aller sonstigen Anforderungen an die Spitzenweißluminanz

Es können keine vorhandenen einschlägigen Normen verwendet werden.

Für alle Messungen der Spitzenweißluminanz des Displays ist eine neue Variante des dynamischen „Box-and-outline” -Testbilds in Farbe zu verwenden, nicht das 3-Balken-Schwarz-Weiß-Testbild.

Nach Anhang IIIa Nummer 1.2.4 ist eine Reihe von Testbildern dieser Variante, die das „Box-and-outline” -Format mit dem White-Box-Format (VESA L10 bis L80) kombinieren, zu nutzen; sie kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://circabc.europa.eu/ui/group/1582d77c-d930-4c0d-b163-4f67e1d42f5b/library/4f4b47a4-c078-49c4-a859-84421fc3cf5e?p=1&n=10&sort=modified_DESC. Die Dateien sind in Unterordnern mit den Namen SD, HD und UHD enthalten. Jeder Unterordner enthält acht Spitzenweißluminanz-Testbilder (von L10 bis L80). Die Auflösung kann je nach nativer Auflösung und Signalkompatibilität des zu prüfenden Geräts gewählt werden. Bei der Auswahl eines Testbilds mit der geeigneten Auflösung ist a) auf die für einen korrekten Betrieb des Kontakt-Leuchtdichtemessers mindestens erforderlichen White-Box-Abmessungen zu achten und b) der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, dass die Leistung des zu prüfendes Geräts nicht gemindert werden darf (große Weiß-Flächen können zu einer Verringerung der Spitzenweißwerte führen). Eine Hochskalierung ist vom zu prüfenden Gerät und nicht von einem externen Gerät durchzuführen. Es muss bestätigt werden, dass mit dem vom Dateispeichersystem an die Schnittstelle des zu prüfenden Geräts für digitale Signale abgegebenen Datensignal Spitzenweiß- und Vollschwarzwerte erzielt werden können und dass keine sonstigen Bildoptimierungsfunktionen vorhanden sind (z. B. tiefe Schwarztöne oder eine verbesserte Farbverarbeitung). Sowohl die Art des Speichersystems als auch die Art der Signalschnittstelle sind zu vermerken. Bei der Prüfung von Displays, die eine USB- oder USB-kompatible Datenschnittstelle mit Stromversorgungsfunktion (USB-PD) haben, müssen sowohl das zu prüfende Gerät als auch die über USB angeschlossene Signalquelle mit einer eigenen Stromquelle betrieben werden, sodass am USB-Anschluss nur die Datenübertragung aktiv ist.

Messungen hinsichtlich der Toleranzwerte und Anpassungen für die Berechnung des EEIlabel im Zusammenhang mit ABC Für ABC-bezogene Messungen gemäß dieser Verordnung ist die in vorhandenen Normen beschriebene Methode für die Einstellungen der Umgebungslichtquellen und die Luminanzregelung nicht anzuwenden. Die anzuwendende Methode ist in Anhang IIIa Nummer 1.2.5 beschrieben.
Spitzenweißluminanzverhältnis

Es können keine vorhandenen einschlägigen Normen verwendet werden.

Für die Messung der Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration und mit aktivierter ABC ist das für die Messungen der ABC-Spitzenweißluminanz (Anhang IIIa Nummer 1.2.4) gewählte dynamische „Box-and-outline” -Testbild zu verwenden. Ergibt dies weniger als 150 cd/m2 bei Monitoren bzw. weniger als 220 cd/m2 bei anderen Display-Produkten, so ist eine weitere Messung der Spitzenweißluminanz bei der hellsten voreingestellten Konfiguration im Benutzermenü (nicht der Ladenkonfiguration) vorzunehmen. Bei den Messungen des Luminanzverhältnisses muss ABC nicht aktiviert sein, aber beide Messungen müssen denselben ABC-Status (aktiviert bzw. nicht aktiviert) aufweisen. Ist ABC aktiviert, muss die Beleuchtungsstärke bei beiden Messungen 100 lux betragen. Es ist darauf zu achten, dass das für die Messung der Spitzenweißluminanz in der „Normalkonfiguration” gewählte dynamische Testbild in der hellsten voreingestellten Konfiguration nicht zu einer instabilen Luminanz führt. Wird die Luminanz instabil, ist ein kleineres Spitzenweiß-Testbild im Box-Format zu wählen.

Allgemeine Anmerkungen

Die folgenden Prüfnormen enthalten wichtige ergänzende Informationen für die Spezifikationen der Prüfgeräte und die erforderlichen Prüfbedingungen, die für die Hinweise in diesem Anhang zur Messung und Prüfung von Bedeutung sind.

EN 50564:2011

EN 50643:2018

EN 62087-1:2016

EN 62087-2:2016

EN 62087-3:2016

EN IEC 62680, Normenreihe 2013 bis 2020

IEC TR 63274 ED1:2020 ( „Advisory technical report on HDR testing requirements” )

4.
Folgender Anhang IIIa wird eingefügt:

5.
Anhang IV wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden.”

b)
Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Im Rahmen der Prüfung gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG, ob ein Produktmodell den Anforderungen dieser Verordnung entspricht, wenden die Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bestimmungen des Anhangs I folgendes Verfahren an:”

c)
Unter Nummer 1.8 wird folgender Absatz angefügt:

Die Anforderungen des Anhangs II Buchstabe D Nummer 4 sind erfüllt, wenn

der ermittelte Wert für halogenierte Flammschutzmittel im Sinne der Richtlinie 2011/65/EU die in Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU festgelegten einschlägigen Höchstkonzentrationen nicht überschreitet und

bei anderen HFR der ermittelte Wert für homogene Werkstoffe einen Halogen-Massenanteil von 0,1 % nicht überschreitet. Überschreitet der für einen homogenen Werkstoff ermittelte Wert einen Halogen-Massenanteil von 0,1 %, kann das Modell die Anforderungen dennoch erfüllen, wenn durch Prüfungen der Dokumentation oder durch andere geeignete, reproduzierbare Methoden nachgewiesen wird, dass der Halogenanteil nicht auf ein Flammschutzmittel zurückgeht.

d)
Nummer 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.”

e)
Tabelle 3 Zeile 5 erhält folgende Fassung:

Sichtbare Bildschirmdiagonale in Zentimetern Der ermittelte Wert (*) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 1 cm unterschreiten.

© Europäische Union 1998-2021

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