Artikel 8 VO (EU) 2021/384
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 637/2009 wird aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für Sortenbezeichnungen, die der Antragsteller der zuständigen Behörde vor dem 1. Januar 2022 zur Zulassung unterbreitet hat.
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