Artikel 1 VO (EU) 2021/392
Gegenstand
(1) Diese Verordnung enthält detaillierte Vorschriften über die Verfahren für die von den Mitgliedstaaten und Herstellern durchzuführende Überwachung und Meldung der Daten zu den CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge sowie der Daten zu den tatsächlichen CO2-Emissionen und dem tatsächlichen Kraftstoff- oder Energieverbrauch dieser Fahrzeuge.
(2) Für die Zwecke der Festlegung des Verfahrens zur Überprüfung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen im Betrieb gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/631 sieht die vorliegende Verordnung auch vor, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bestimmte Daten melden, die im Rahmen der Typgenehmigungsprüfungen gemäß der Verordnung (EU) 2017/1151 aufgezeichnet werden.
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