Artikel 10 VO (EU) 2021/392

Erhebung und Meldung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb durch die Mitgliedstaaten

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2014/45/EU genannten Stellen oder Einrichtungen Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb und FINs von neuen Personenkraftwagen und neuen leichten Nutzfahrzeugen erheben, die ab dem 1. Januar 2021 zugelassen werden und mit fahrzeuginternen Überwachungseinrichtungen für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch gemäß Artikel 4a der Verordnung (EU) 2017/1151 ausgerüstet sind.

Mit Wirkung vom 20. Mai 2023 werden die Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb zusammen mit den FINs erhoben, wenn die Fahrzeuge der technischen Überwachung gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2014/45/EU unterzogen werden, es sei denn, der Fahrzeughalter weigert sich ausdrücklich, diese Daten zur Verfügung zu stellen.

Die Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb werden mit einem Gerät zum Anschluss an die elektronische Fahrzeugschnittstelle wie etwa einem Lesegerät gemäß Anhang III der Richtlinie 2014/45/EU ausgelesen. Das verwendete Gerät muss die Daten so auslesen können, wie sie von der fahrzeuginternen Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch aufgezeichnet wurden.

(2) Mit Wirkung ab 2022 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die im vorangegangenen Kalenderjahr erhobenen Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb zusammen mit den FINs gemäß Tabelle 1 des Anhangs jedes Jahr am 1. April der Kommission durch Hochladen in das CDR gemeldet werden. Liegen keine solchen Daten vor, wird eine entsprechende Erklärung mit den Gründen, warum die Daten nicht verfügbar sind, in das CDR hochgeladen.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb für ein gegebenes Fahrzeug höchstens während eines Zeitraums von 15 Jahren ab dem Tag erhoben werden, an dem die Daten für dieses Fahrzeug erstmals der EUA gemeldet wurden.

Der Mitgliedstaat und die für die Erhebung der FINs zuständigen Stellen und Einrichtungen stellen sicher, dass für die Erhebung sichere Kommunikationswege genutzt werden.

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