Artikel 12 VO (EU) 2021/392

Veröffentlichung der Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb

Mit Wirkung vom Dezember 2022 veröffentlicht die Kommission jedes Jahr anonymisierte aggregierte Datensätze getrennt nach Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotor und nach extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen der jeweils selben Klasse, einschließlich der folgenden Daten pro Hersteller:

a)
durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch (l/100 km) auf der Grundlage der gemäß den Artikeln 9 und 10 gemeldeten Daten;
b)
durchschnittlicher Stromverbrauch (kWh/100 km) auf der Grundlage der gemäß den Artikeln 9 und 10 gemeldeten Daten;
c)
durchschnittliche CO2-Emissionen (g/km), berechnet auf der Grundlage der gemäß den Artikeln 9 und 10 gemeldeten Daten;
d)
Differenz zwischen dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch gemäß Buchstabe a und dem Durchschnitt der Kraftstoffverbrauchswerte, die in den Übereinstimmungsbescheinigungen derselben Fahrzeuge verzeichnet sind, für die auch Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb gemeldet wurden;
e)
Differenz zwischen dem durchschnittlichen Stromverbrauch gemäß Buchstabe b und dem Durchschnitt der Stromverbrauchswerte, die in den Übereinstimmungsbescheinigungen derselben Fahrzeuge verzeichnet sind, für die auch Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb gemeldet wurden;
f)
Differenz zwischen den durchschnittlichen CO2-Emissionen (g/km), berechnet gemäß Buchstabe c, und dem Durchschnitt der CO2-Emissionswerte, die in den Übereinstimmungsbescheinigungen derselben Fahrzeuge verzeichnet sind, für die auch Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb gemeldet wurden.

Die Buchstaben b und e gelten nur für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

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